Weitere Entscheidung unten: AG Bochum, 06.09.1988

Rechtsprechung
   OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2884
OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87 (https://dejure.org/1988,2884)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.1988 - 5 U 4158/87 (https://dejure.org/1988,2884)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 5 U 4158/87 (https://dejure.org/1988,2884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenfreiheitsrabatt; Kraftfahrtversicherung; Übertragung; Bestimmung; Verstoß

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 96
  • NZV 1989, 312 (Ls.)
  • VersR 1988, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87
    Zu derartigen Rechtsnormen gehören allerdings Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht (BGHZ 9, 1/2 f; 17, 1/2), selbst wenn sie - wie hier (§ 4 Abs. 1 Satz 2 PflVG ) - behördlicher Genehmigung bedürfen (BGHZ 83, 169/172 f; 86, 284/291).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87
    Zu derartigen Rechtsnormen gehören allerdings Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht (BGHZ 9, 1/2 f; 17, 1/2), selbst wenn sie - wie hier (§ 4 Abs. 1 Satz 2 PflVG ) - behördlicher Genehmigung bedürfen (BGHZ 83, 169/172 f; 86, 284/291).
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87
    Zu derartigen Rechtsnormen gehören allerdings Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht (BGHZ 9, 1/2 f; 17, 1/2), selbst wenn sie - wie hier (§ 4 Abs. 1 Satz 2 PflVG ) - behördlicher Genehmigung bedürfen (BGHZ 83, 169/172 f; 86, 284/291).
  • BGH, 03.03.1982 - IVa ZR 256/80

    Kosten des Sachverständigenverfahrens nach VHB

    Auszug aus OLG München, 23.02.1988 - 5 U 4158/87
    Zu derartigen Rechtsnormen gehören allerdings Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht (BGHZ 9, 1/2 f; 17, 1/2), selbst wenn sie - wie hier (§ 4 Abs. 1 Satz 2 PflVG ) - behördlicher Genehmigung bedürfen (BGHZ 83, 169/172 f; 86, 284/291).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Bochum, 06.09.1988 - 63 C 92/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12572
AG Bochum, 06.09.1988 - 63 C 92/88 (https://dejure.org/1988,12572)
AG Bochum, Entscheidung vom 06.09.1988 - 63 C 92/88 (https://dejure.org/1988,12572)
AG Bochum, Entscheidung vom 06. September 1988 - 63 C 92/88 (https://dejure.org/1988,12572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,12572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensereignis während ehrenamtlicher Tätigkeit für einen Verein; Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Schadensersatzanspruch bei Abtretung des Anspruchs; Anwendung der Grundsätze zur Haftungsfreistellung bei gefahrgeneigter Arbeit auf ehrenamtliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

    Auszug aus AG Bochum, 06.09.1988 - 63 C 92/88
    Die im Arbeitsrecht entwickelten Grundsätze zur Haftungsfreistellung bei gefahrgeneigter Arbeit sind entsprechend anwendbar, wenn ein ehrenamtlich tätiges Vereinsmitglied sich bei Durchführung einer ihm übertragenen Aufgabe, die eine schadensgeneigte Tätigkeit zum Inhalt hat, schadensersatzpflichtig gemacht hat (vgl. BGHZ 89, 153 ff.).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Auszug aus AG Bochum, 06.09.1988 - 63 C 92/88
    Nach der im Arbeitsrecht entwickelten Rechtsprechung zur Haftungsverteilung im Falle der gefahrgeneigten Tätigkeit besteht ein Freistellungsanspruch allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; in diesen Fällen hat der Arbeitnehmer in der Regel den Schaden allein zu tragen (vgl. BAG NJW 1983, 1693).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht