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   BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89   

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1989, 962
  • FamRZ 1989, 1064



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03  

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt in Revisionsverfahren entschieden, dass das Revisionsgericht im Rahmen der von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung, ob die Berufung zulässig war, über einen vom Berufungsgericht übergangenen (6. Oktober 1952 - III ZR 369/51 - BGHZ 7, 280, 283 f.) oder erstmals im Revisionsrechtszug gestellten (14. Januar 1953 - VI ZR 50/52 - insoweit in BGHZ 8, 303 nicht abgedruckt, vgl. aber Anm. Lersch LM ZPO § 310 Abs. 2 Nr. 1) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungs- oder Berufungsbegründungsfrist selbst urteilen kann (vgl. 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - VersR 1982, 187; 24. Juni 1987 - IVa ZR 138/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 3; 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89 - NJW-RR 1989, 962; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO § 237 Rn. 3).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90  

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Die Widerklage konnte jedoch in zulässiger Erweiterung der Berufungsanträge auch nach Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung erhoben werden (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1989, IVb ZB 25/89, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 - Antragserweiterung 2).
  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00  

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).
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  • BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06  

    Verfahrensrecht - Keine Verwerfung des Rechtsmittels ohne Anhörung

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 53/91  

    Form der Berufung bei Fristbeginn vor Beitritt

    Der Senat ist auch befugt, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu entscheiden, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 256 sowie - für das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 519b Abs. 2 ZPO - Senatsbeschluß vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064, 1066).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZB 7/92  
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  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04  

    Immobilien - Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden

    Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist (vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415 f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11  

    Keine teilweise Rücknahme der Berufung - Sicherstellung einer wohnortnahen

    Es wäre widersprüchlich, die ohne bestimmten Antrag eingelegte Berufung bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Berufungsführer daran festzuhalten (ebenso BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703 ; BGH, Beschluss vom 12.05.1989 - IVb ZB 25/89 - FamRZ 1989, 1064 ; a. A. BSG, Urteil vom 16.03.1971 - 10 RV 207/69 - juris ).
  • BGH, 16.06.1994 - IX ZB 14/94  
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  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZB 18/90  
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