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   OLG Hamm, 01.07.1988 - 20 U 366/87   

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https://dejure.org/1988,5835
OLG Hamm, 01.07.1988 - 20 U 366/87 (https://dejure.org/1988,5835)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.1988 - 20 U 366/87 (https://dejure.org/1988,5835)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - 20 U 366/87 (https://dejure.org/1988,5835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 28
  • VersR 1989, 581
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 11.11.2013 - 34 Wx 335/13

    Wohnungseigentum: Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer dar (vgl. § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 WEG) und bedarf materiell-rechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer (§ 877 i. V. m. § 873 BGB); außerdem müssen die dinglich Berechtigten zustimmen, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1997, 586; 1989, 28; BayObLGZ 1989, 28; KG ZWE 2011, 84/85).
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 232/94

    Schadensersatz wegen unter Vorbehalt erbrachter Vorschusszahlungen aus der

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  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
    Dies ist insbesondere für die Fälle anerkannt, in denen der Schuldner nur zur Abwendung eines empfindlichen Übels oder unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht ( vgl. OLG Düsseldorf 16. März 1988 - 19 U 38/87 - NJW-RR 1989, 28) .
  • OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 U 84/02

    Privathaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für die Risiken des erlaubten

    Denn eine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person kann gemäß §§ 823 ff. BGB in der Regel nur aus dem unerlaubten Gebrauch einer Waffe bestehen (OLG Hamm in NJW-RR 1989, Seite 28, 29; LG Hamburg in VersR 1990, Seite 777).
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