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   BayObLG, 03.04.1990 - AR 1 Z 30/90   

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https://dejure.org/1990,6494
BayObLG, 03.04.1990 - AR 1 Z 30/90 (https://dejure.org/1990,6494)
BayObLG, Entscheidung vom 03.04.1990 - AR 1 Z 30/90 (https://dejure.org/1990,6494)
BayObLG, Entscheidung vom 03. April 1990 - AR 1 Z 30/90 (https://dejure.org/1990,6494)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1020
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 W 54/03

    Anwendbarkeit von § 22 ZPO auf Streitigkeiten unter den Mitgliedern einer

    Darunter fiel nach herkömmlichem Verständnis die BGB-Gesellschaft nicht, da ihr keine Rechtspersönlichkeit zuerkannt wurde (RG JW 1918, 742; RG SeuffArchiv 56, 191; OLG Hamburg HGZ 1936, 288; BayObLG NJW-RR 1990, 742; NJW-RR 1990, 1020; Schumann in Stein/Jonas/Schumann 20. Aufl., Rn. 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 58. Aufl., § 22 Rn. 2; Patzina in Münchener Kommentar-ZPO 3. Aufl. 2000, § 22 Rn. 3; Thomas-Putzo, 22. Aufl. 2000, § 17 Rn. 1).
  • BayObLG, 28.05.2002 - 1Z AR 49/02

    Zuständiges Gericht bei Streitgenossenschaft - ausschließlicher Gerichtsstand des

    Dass die Klageanträge gegen den Beklagten zu 1 auf Feststellung und die Anträge gegen die Beklagten zu 2 bis 4 auf Zahlung gerichtet sind, steht der Annahme der Gleichartigkeit der Ansprüche im Sinne des § 60 ZPO nicht entgegen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1020).
  • BayObLG, 10.05.1996 - 1Z AR 28/96

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen gegen eine BGB -Gesellschaft wegen

    Der im Gesellschaftsvertrag vereinbarte "Sitz" der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Gerichtsstandsvereinbarung (vgl. § 38 Abs. 1 ZPO ) sind für die Zuständigkeit bedeutungslos, da sie keine wirksame Vereinbarung eines Leistungs- und Erfüllungsortes enthalten (vgl. § 29 Abs. 2 ZPO ; BayObLG NJW-RR 1990, 1020 ; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 30).
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