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   BGH, 19.09.1989 - XI ZR 179/88   

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https://dejure.org/1989,2883
BGH, 19.09.1989 - XI ZR 179/88 (https://dejure.org/1989,2883)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - XI ZR 179/88 (https://dejure.org/1989,2883)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - XI ZR 179/88 (https://dejure.org/1989,2883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreditinstitut - Verpfändungserklärung - Pfandrecht - Löschung des Girokontos - Kontoguthaben - Wertpapierdepot - Sparbrief - Guthaben - Girokonto

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 109
  • WM 1989, 1640
  • BB 1989, 2213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 238/86

    Geltung deutschen Rechts für einen Überweisungsauftrag einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - XI ZR 179/88
    Aus der vom Berufungsgericht für seine entgegensetzte Ansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. März 1987 - II ZR 238/86, NJW 1987, 1825, 1826 m.w.Nachw.) ergibt sich nur, daß Banken für einen Kunden bestimmte Überweisungen auch bei falscher Kontoangabe entgegennehmen dürfen, nicht aber, daß sie berechtigt wären, für ein nicht mehr existierendes Girokonto bestimmte Beträge ohne weiteres einem Sparkonto gutzuschreiben.
  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - XI ZR 179/88
    Der Senat, der in diesem Rechtsstreit erstmals ein Vorbehaltsurteil erläßt, braucht die Entscheidung hierüber nicht dem Berufungsgericht zu überlassen, sondern kann sie selbst treffen (vgl. BGH aaO S. 1399; BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - IX ZR 45/83, NJW 1984, 1622, 1624; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 47. Aufl. § 600 Anm. 1 B; a.M. Schneider JR 1988, 466).
  • BGH, 17.09.1987 - IX ZR 208/86

    Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen im Urkundenprozeß

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - XI ZR 179/88
    In Fällen, in denen das Berufungsgericht erstmals ein Vorbehaltsurteil erläßt, kann es die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO an die erste Instanz zurückverweisen oder nach § 540 ZPO von einer Zurückverweisung absehen, wenn es dies für sachdienlich hält (BGH, Urteil vom 17. September 1987 - IX ZR 208/86, WM 1987, 1397, 1398 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 05.07.2006 - 20 U 17/06

    Zur Erfüllung eines Zahlungsanspruchs gegen eine Versicherung durch

    Wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert worden ist, erlangte die Klägerin, nachdem die T-Bank den Überweisungsbetrag nicht etwa zurücküberwiesen, sondern der Klägerin "gutgeschrieben" hatte, einen Anspruch auf Auszahlung gegen die T-Bank gemäß §§ 681 Satz 2, 667 BGB (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 109; Canaris, a.a.O., Rn. 463; Häuser, in: Münchener Kommentar HGB, Band 5, ZahlungsV Rn. B 211; Hönn, Anm. zu AG Leutkirch i.A., WuB I D I Überweisungsverkehr 1.05).
  • OLG Köln, 15.12.1989 - 20 U 96/89

    Rücktrittsrecht bei Verzögerung der Auslieferung der Ware; Vorliegen eines

    Sobald in einer Verpfändungserklärung betreffend "Kontoguthaben" ausdrücklich die Kontonummern genannt werden, unter denen Sparbriefe von einer Bank in Verwahrung sind, ist die Verpfändung der Sparbriefe wirksam (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 1990, 109 = WM 1989, 1640).

    Anders als die Bekl. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des XI. Zivilsenats des BGH (NJW-RR 1990, 109 = WM 1989, 1640) für richtig hält, steht der Annahme, die Kl. habe an allen Forderungen der Frau F gegen die Bekl. ein Pfandrecht erworben, nicht entgegen, daß sich die Verpfändungserklärung auch auf zwei Sparbriefe bezog.

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