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   BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90   

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BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90 (https://dejure.org/1990,914)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90 (https://dejure.org/1990,914)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - BReg. 2 Z 44/90 (https://dejure.org/1990,914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; Einzelabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich? (IBR 1990, 558)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1107
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Die Genehmigung von Jahresabrechnung bzw. Wirtschaftsplan kann aber nur insoweit für ungültig erklärt werden, als sie angegriffen worden ist (BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108; 1992, 1169 f.; WE 1995, 91, 92; KG NJW-RR 1991, 1235, 1236; Jennißen, aaO, XII 3 f.; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 51; Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 83).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 89).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Wenn nämlich nur über die Seite 1 Beschluss gefasst wurde, war die Abrechnung zwar unvollständig, weil die Einnahmenseite fehlte (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108) und außerdem die erforderliche Übersicht über die Kontenstände (BayObLGZ 1989, 310/314).

    Gleichwohl bleibt es dem Verwalter unbenommen, diesen Saldo in einer gesonderten Kontoübersicht auszuweisen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108); dies wird in der Regel auch zweckmäßig sein.

    Auch in diesem Fall ist allerdings der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung nur hinsichtlich dieses Betrags für ungültig zu erklären (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ).

    Eine erneute Abrechnung und Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erübrigt sich hier ausnahmsweise, weil sich ohne die beanstandeten Beträge von 411, 79 DM und 1352, 04 DM ohne weiteres ein Guthaben für den Antragsteller von 509, 86 DM errechnet (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa BayObLG WE 1999, 153, 154; WE 1995, 89; WuM 1994, 498, 499; NJW-RR 1990, 1107, 1108; vgl. weiter Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 106; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 28 WEG Rz. 18; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 30; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 83; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 28 Rz. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Weder die von der weiteren Beschwerde des Antragstellers als fehlend gerügte Aufstellung über die Einnahmen noch der weiter beanstandete fehlerhafte Anfangs- und Endbestand des Instandhaltungskontos führt nach den obigen Ausführungen zwingend dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung für ungültig zu erklären wäre (vgl. etwa BayObLG ZMR 1999, 185, für fehlerhaften Anfangsbestand; BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108 für Fehler der Einnahmenseite).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07

    Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer

    Da die Einzelabrechnungen aus der Gesamtabrechnung abzuleiten sind, können diese nicht isoliert - also ohne gleichzeitige oder vorangegangene Genehmigung der Gesamtabrechnung - genehmigt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 f.).
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Grundsätzlich muss der maßgebliche Eigentümerbeschluss die Zahlungspflicht des, einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig ausweisen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107; FGPrax 1997, 19; WE 1998, 396).
  • OLG Köln, 09.01.1995 - 16 Wx 167/94

    Auslegung von Beschlüssen der WEG -Versammlung

    Das Landgericht weist auch zutreffend darauf hin, daß das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein darf, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108), daß jedoch, falls ein Fehlbetrag aus einem Vorjahr zum Gegenstand der Beschlußfassung gemacht wird, dieser Beschluß Grundlage für eine Zahlungsverpflichtung sein kann, wenn er nicht für ungültig erklärt wird.

    Im vorliegenden Fall unterscheidet sich die Jahresabrechnung in einem wesentlichen Punkt von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des BayObLG vom 23.05.1990 (NJW-RR 1990, 1107) war: Dort war der Vorjahressaldo in die notwendigen Bestandteile der Jahresabrechnung einbezogen, da die Wohngeldvorauszahlungen erst in der "Kontoabrechnung" den auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Ausgaben gegenüber gestellt wurden.

  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Dies entspricht dem mutmaßlichen Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer, bei dem zu Grunde zu legen ist, dass möglichst effizient verfahren wird (vgl. BayObLG NJOZ 2004, 2885; WuM 1994, 568; NJW-RR 1990, 1107).
  • BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 178/04

    Bestandskräftige Jahresabrechnung trotz rechtwidriger Schadensersatzforderung -

    Einzelabrechnungen sind zwar aus der Gesamtjahresabrechnung dergestalt abzuleiten, dass der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil an den Gesamtausgaben festgestellt wird und diesem die von ihm geleisteten Wohngeldvorauszahlungen gegenübergestellt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 f.).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Die Einzelabrechnungen sind aus der Gesamtabrechnung abzuleiten; deshalb können sie ohne beschlossene Gesamtabrechnung in der Regel keinen Bestand haben (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 /1108).

    Neben einer vollständigen Gesamtabrechnung über alle Ausgaben und Einnahmen des abgerechneten Jahrs (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108) muß das vollständige Abrechnungswerk auch Auskunft über die Zu- und Abgänge der Instandhaltungsrücklage geben und vor allem den Anfangs- und Endstand der für die Wohnungseigentümer bestehenden Bank- und Sparkonten mitteilen (BayObLG NJW-RR 1989, 1163/1164).

  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99

    Übereinstimmende Erledigterklärung

  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 15 W 107/96

    Pflichtenkreis des Verwalters einer Wohungseigentümergemeinschaft; Pflicht zur

  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 Wx 177/98

    Anforderungen an die Jahresabrechnung

  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96

    Festlegung der konkreten Zahlungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 106/96
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • LG Lüneburg, 10.10.2018 - 9 S 45/18

    Anforderungen an Jahresabrechnung

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 134/99

    Zur Form des Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan

  • BayObLG, 21.01.1999 - 2Z BR 173/98

    Fortführung eines Verfahrens durch einen abberufenen Verwalter

  • BayObLG, 28.09.1998 - 2Z BR 123/98

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch jemanden, der noch nicht Verwalter

  • KG, 18.08.1993 - 24 W 7292/92

    Keine Erwerberhaftung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer

  • LG Hamburg, 15.01.2019 - 318 S 25/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zu

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer

  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92

    Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung

  • LG Stuttgart, 27.02.2008 - 10 S 2/07

    Anspruch auf Zahlung der Kosten des Austauschs von Heizungsthermostatventilen

  • BayObLG, 22.01.1998 - 2Z BR 114/97

    Beschlussfassung über die Wohngeldvorauszahlungspflicht

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