Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89   

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https://dejure.org/1990,2760
OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89 (https://dejure.org/1990,2760)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.1990 - 3 U 212/89 (https://dejure.org/1990,2760)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - 3 U 212/89 (https://dejure.org/1990,2760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Agenturvertrag; Zusicherung; Eigenschaft; Zugesicherte Eigenschaft; Gebrauchtwagenhändler; Fahrschulbetrieb; Fahrschule; Wandlung; Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1144
  • NZV 1990, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95

    Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung

    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg MDR 1985, 672; OLG Köln NJW-RR 1990, 1144; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1610, m.w.N.).
  • LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10

    Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug

    Insoweit stellt allein die Tatsache der Eintragung einer Mietwagenfirma einen erheblichen, wertbestimmenden Faktor dar (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1990, 1144 f.), wie der Sachverständige in seiner mündlichen Anhörung bestätigt hat.
  • LG Kassel, 27.04.2010 - 7 O 2091/08

    Gebrauchtwagenkauf: Mangel wegen Vorbenutzung als Firmenwagen

    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH, BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg, MDR 1985, 672; OLG Köln, NJW-RR 1990, 1144).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 27/00

    Hinweispflicht auf Autovermietung als Erstbesitzer eines PKW

    Diese Abweichung führt dazu, daß regelmäßig eine Aufklärungspflicht des Verkäufers besteht (vergl. OLG Köln, NJW-RR 1990, S. 1144, 1145 bei entgegenstehender Zusicherung der Nutzung - auch - als Mietwagen).
  • LG Aachen, 15.05.2012 - 8 O 29/11

    Mangel eines Gebrauchtwagens bei mehrjährigem Einsatz als Fahrschulwagen

    Alleine die Nutzung als Fahrschulwagen führt dazu, dass das Fahrzeug nicht zum Marktpreis eines privat genutzten Fahrzeugs erworben worden wäre (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.05.1990, Az.: 3 U 212/89 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2016 - 22 U 232/16

    Fahrzeugkauf - Selbstfahrermietfahrzeug als Sachmangel

    Dieser Entscheidung lag insoweit ein erheblich abweichender Sachverhalt zugrunde, als dort eine andere Fahrzeugart (Wohnmobil) betroffen war und dort das Wohnmobil zunächst auf eine Autovermietung zugelassen worden war (vgl. auch zur Voreintragung auf eine Fahrschule: OLG Köln, Urteil vom 19.02.2013, I-14 U 15/12, DAR 2013, 208; OLG Köln, Urteil vom 11.05.1990, 3 U 212/89, NJW-RR 1990, 1144; vgl. auch Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3181 ff./3201 mwN).
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Rechtsprechung
   AG Garmisch-Partenkirchen, 26.01.1990 - 5 C 1464/89   

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https://dejure.org/1990,3389
AG Garmisch-Partenkirchen, 26.01.1990 - 5 C 1464/89 (https://dejure.org/1990,3389)
AG Garmisch-Partenkirchen, Entscheidung vom 26.01.1990 - 5 C 1464/89 (https://dejure.org/1990,3389)
AG Garmisch-Partenkirchen, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 5 C 1464/89 (https://dejure.org/1990,3389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Honorar für ein "Sextelefonat"; Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts; Umfang einer typischen Beratungsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1856
  • NJW-RR 1990, 1144 (Ls.)
  • afp 1990, 258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Das Unwerturteil wird im wesentlichen damit begründet, daß beim Telefonsex die jeweilige Mitarbeiterin des Anbieters als Person zum Objekt herabgewürdigt und zugleich der Intimbereich zur Ware gemacht werde (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 246 f.; OLG Hamm NJW 1989, 2551; LG Mannheim NJW 1995, 3398 f.; AG Essen NJW 1989, 3162 f.; AG Garmisch- Partenkirchen NJW 1990, 1856 f.; AG Halle NJW-RR 1993, 1016; Erman/Brox, BGB 9. Aufl., § 138 Rdn. 85; MünchKomm/Mayer-Maly, BGB 3. Aufl. § 138 Rdn. 52; Medicus, Allgemeiner Teil des BGB 7. Aufl., Rdn. 701; Staudinger/Sack (1996) § 138 Rdn. 454).

    Die Gegenansicht weist darauf hin, daß - anders als bei der Prostitution oder bei einer Peep-Show - beim Telefonsex die Anbieterin dem Anrufer nicht ausgeliefert sei, sondern ihr noch ausreichend Fluchträume verblieben; die Anbieterin werde durch das Fehlen eines unmittelbaren persönlichen Kontakts nicht zur bloßen Ware (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2797; OLG Stuttgart NJW 1989, 2899; LG Hamburg NJW-RR 1997, 178 f.; AG Aue NJW 1997, 2604 f.; AG Düsseldorf NJW 1990, 1856; AG Offenbach NJW 1988, 1097; Behm NJW 1990, 1822, 1824; Jauernig/Jauernig, BGB 8. Aufl. § 138 Rdn. 17; Palandt/Heinrichs, BGB 57. Aufl. § 138 Rdn. 52).

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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 13.12.1989 - 35 C 16104/89   

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https://dejure.org/1989,3004
AG Düsseldorf, 13.12.1989 - 35 C 16104/89 (https://dejure.org/1989,3004)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1989 - 35 C 16104/89 (https://dejure.org/1989,3004)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 35 C 16104/89 (https://dejure.org/1989,3004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1856
  • NJW-RR 1990, 1144 (Ls.)
  • MDR 1990, 338
  • afp 1990, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Aue, 13.03.1997 - 1 C 214/97

    Anspruch auf Vergütung aus einem Dienstvertrag; Sittenwidrigkeit eines

    Ebenso verneint das Amtsgericht Düsseldorf (NJW 1990, 1856 ) die Sittenwidrigkeit mit der Ansicht, daß eine Liberalisierung der Moralanschauungen in Bezug auf die außereheliche Sexualität in der Gesellschaft stattgefunden hat.

    Zum gleichen Ergebnis kommt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (NJW 1990, 1856 ).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
    Allerdings bedarf die Frage der Wirksamkeit bzw. Nichtigkeit eines Vertrages über Telefongespräche mit sexuell stimulierendem Inhalt vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (vgl. hierzu nur: einerseits OLG Hamm NJW 1989, 2551; LG Bonn NJW 1989, 2544 ; andererseits OLG Stuttgart NJW 1989, 2899; AG Düsseldorf NJW 1990, 1856 ; LG Karlsruhe Urt. v. 06.06.1991 -5 S 444/90-; Behm NJW 1990, 1822; vgl. auch LG Mannheim NJW 1995, 3398 m.w.N.; Palandt/Heinrichs BGB 55. Aufl. (1996) § 138 Rdnr. 521. Zu bemerken ist:.
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