Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.02.1990

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89   

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https://dejure.org/1990,693
BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89 (https://dejure.org/1990,693)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1990 - V ZR 126/89 (https://dejure.org/1990,693)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - V ZR 126/89 (https://dejure.org/1990,693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Reichweite der Zusicherung von Mieteinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 459 Abs. 2
    Umfang der Zusicherung von Mieteinnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf von Mietgrundstücken: Haftung für ausbleibende Mieteinnahmen? (IBR 1990, 625)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1161
  • MDR 1990, 993
  • WM 1990, 1755
  • BB 1990, 1583
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 91/87

    Zusicherung der Höhe von Mieteinnahmen

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89
    Die Zusicherung von Mieteinnahmen erstreckt sich i. d. R. nicht nur darauf, daß die Beträge bei Gefahrübergang gezahlt werden, sondern auch darauf, daß sie aus einer zulässigen Vermietung herrühren (im Anschluß an Senat, NJW 1989, 1795 = LM § 459 BGB Nr. 93).

    Nur in diesem Fall kann der Käufer vor Abschluß des Kaufvertrages entscheiden, ob er das mit dem Erwerb verbundene, die Erreichung des Vertragszwecks erheblich gefährdende Risiko des Wegfalls von Mieteinnahmen bei unzulässiger Nutzung übernehmen will (vgl. Senatsurt. v. 2. Dezember 1988, V ZR 91/87, NJW 1989, 1795 - Kostenmiete).

  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78

    Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senatsurteile v. 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45, 46 und v. 3. November 1989, V ZR 154/88, WM 1990, 322).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89
    Der Senat kann die in Rede stehende Klausel jedoch selbst auslegen, weil hierzu tatsächliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89
    Der Senat kann die in Rede stehende Klausel jedoch selbst auslegen, weil hierzu tatsächliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senatsurteile v. 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45, 46 und v. 3. November 1989, V ZR 154/88, WM 1990, 322).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89
    Diese Auslegung verletzt anerkannte Auslegungsgrundsätze, deren Einhaltung das Revisionsgericht ohne entsprechende Revisionsrüge allein auf die von den Beklagten erhobene Sachrüge hin zu prüfen hat (Senatsurt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 53/88, WM 1990, 423).
  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines

    Der Verkäufer hat den Käufer daher darüber zu informieren, dass die von ihm angegebenen Mieten zwar vereinbart und vereinnahmt worden sind, aber die rechtlich zulässige (vgl. Senat, Urteile vom 2. Dezember 1988 - V ZR 91/87, NJW 1989, 1795 und vom 22. Juni 1990 - V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1161, 1162 und Beschluss vom 10. Januar 2008 - V ZR 81/07, Rn. 16 - Wohnhausgrundstücke) oder die von Kostenträgern als erstattungsfähig anerkannte Höhe (Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690 - Seniorenheimgrundstück) übersteigen.
  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zu dessen Gegenstand gemachten Angaben des Verkäufers über tatsächlich erzielte Mieterträge nach §§ 133, 157 BGB als Zusicherung einer Eigenschaft gem. § 463 Satz 1 BGB a.F. zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, NJW 1990, 902; Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1160, 1161 und Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2552).

    Die Angaben des Verkäufers zur Höhe der erzielten Mieten sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Käufer nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich auch dahin zu verstehen, dass es sich um Erträge aus einer rechtlich zulässigen Vermietung handelt (Senat, Urt. v. 2. Dezember 1988, V ZR 91/87, NJW 1989, 1795 und Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1160, 1161).

  • OLG Köln, 29.11.2018 - 3 U 24/18

    Wann sind Mieteinnahmen eine Beschaffenheitsvereinbarung?

    Das heißt: Die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge sind als Zusicherung einer Eigenschaft (bzw. Beschaffenheitsvereinbarung) zu verstehen, wenn der Käufer nicht auf Grund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (BGH, NJW 2001, 2551; BGH, NJW-RR 1990, 1161, 1162, vgl. auch BGH, NJW 1990, 902; NJW 1993, 1385; NJW 1998, 534, 535; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle, NJW-RR 1999, 280, 281 alle zitiert nach juris ).
  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs erstreckt sich eine derartige Zusicherung nicht nur darauf, daß die im einzelnen aufgeführten Mietbeträge im Zeitpunkt des Gefahrübergangs tatsächlich bezahlt wurden, sondern ihrem objektiven Erklärungswert nach auch darauf, daß die Mieten zulässigerweise erzielt werden dürfen (BGH, Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 126/89 = WM 1990, 1755 und vom 2. Dezember 1988 - V ZR 91/87 = WM 1989, 579 = BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 6 unter I).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00

    Zusicherung von Mieterträgen bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks

    c) Gegenstand der Zusicherung ist allerdings nur, daß die Mieten - neben ihrer Erwirtschaftung in zulässiger Weise - im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auch tatsächlich gezahlt werden (vgl. Senat, Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1161, 1162; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1997, aaO).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Die Rechtsprechung des Senats bejaht die Zusicherungsfähigkeit von Ertragsangaben beim Verkauf bebauter Grundstücke gerade deshalb, weil diese Aufschlüsse über die Ertragsfähigkeit geben, und die Ertragsfähigkeit wiederum nach der Verkehrsanschauung für die Wertschätzung des Grundstücks bestimmend ist (Senatsurt. v. 8. Februar 1980, V ZR 174/78, NJW 1980, 1456 f; v. 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45 f; v. 3. November 1989, V ZR 154/88, WM 1990, 322; v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, W 1990, 1755).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    V ZR 126/89, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt: Zusicherung des Ertrags der baurechtlich zulässigen Vermietung), zugleich rechtliche Beziehung des Hausgrundstücks zu seiner Umwelt, die in dessen physischer Beschaffenheit ihren Grund hat und bereits deshalb eine zusicherungsfähige Eigenschaft darstellt (BGHZ 70, 47 zum Beschaffenheitsmerkmal i.S. des § 459 Abs. 1 ZPO; zum Begriff der zusicherungsfähigen Eigenschaft vgl. BGHZ 79, 183 [BGH 19.12.1980 - V ZR 185/79]).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 19 U 45/08

    Schadensersatz nach § 463 BGB a.F. aus Grundstückskaufvertrag

    V ZR 154/88, Rn.7; BGH, Urt. v. 22.06.1990, V ZR 126/89, Rn.6; BGH, Urt. v. 30.03.2001, V ZR 461/99, Rn.15 - juris; BGH, Beschluss im hiesigen Rechtsstreit v. 10.01.2008, V ZR 81/07, Rn.16; jeweils m.w.N.).

    Die Angaben des Verkäufers zur Höhe der erzielten Mieten sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Käufer nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich auch dahin zu verstehen, dass es sich um Erträge aus zulässiger Vermietung handelt (BGH, Urt. v. 02.12.1988, V ZR 91/87, NJW 1989, 1795; Urt. v. 22.06.1990, V ZR 126/89, Rn.7 - juris; Beschluss v. 10.01.2008, a.a.O., Rn.16).

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    aa) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (Senat, Urt. v. 22. Juni 1990, V ZR 126/89, NJW-RR 1990, 1161, 1162, vgl. auch Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 154/88, NJW 1990, 902; Urt. v. 26. Februar 1993, V ZR 270/91, NJW 1993, 1385; Urt. v. 24. Oktober 1997, V ZR 187/96, NJW 1998, 534, 535; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle, NJW-RR 1999, 280, 281).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2003 - 9 U 134/02
    Der Mietertrag eines Gebäudes stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft dar (BGH. NJW 1980, 1456, 1457; NJW 1981, 45, 46; NJW 1989, 1795; NJW 2001, 2551 ff.) Auch sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB a.F. zu verstehen, es sei denn, der Käufer hegt aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind (BGH NJW-RR 1990, 1161 f.; BGH NJW 1990, 902; BGH NJW 1993, 1385; BGH NJW 1998, 534 f.; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1481; OLG Celle NJW-RR 1999, 280 f.).

    Der Käufer kann eine solche Zusicherung nämlich nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nur dahin verstehen, dass es sich bei den angegebenen Mieteinnahmen um Erträge handelt, die aus einer zulässigen Vermietung erzielt werden (BGH NJW-RR 1990, 1161, 1162).

  • BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 99/91

    Vertragsübernahme bei Erwerb eines Gaststättengrundstücks und Übernahme einer

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 308/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die Auslegung einer Individualvereinbarung durch

  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

  • OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
  • BGH, 13.12.1996 - V ZR 200/95

    Treuhänderischer Erwerb eines Grundstücks in der DDR vor 1976

  • OLG Koblenz, 09.01.2002 - 1 U 860/99

    Zur Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in notariellem Kaufvertrag über

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00

    Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über den Zustand eines Objekts auf

  • LG Berlin, 24.01.2005 - 67 S 301/04
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97

    Wann verjährt der in einem Kaufvertrag zugesagte Mangelbehebungsanspruch?

  • OLG Hamm, 11.05.1995 - 22 U 156/94

    Wann liegt eine Zusicherung des Mietertrages vor?

  • BGH, 17.06.1992 - VIII ZR 132/91

    Folgen bei vom Verkäufer zu vertretender Unmöglichkeit - Unmöglichkeit des

  • OLG Dresden, 03.07.1996 - 8 U 2445/95

    Zusicherung einer Eigenschaft durch Angaben im Versteigerungsprotokoll

  • BGH, 06.11.1992 - V ZR 99/91

    Kauf eines mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks - Zusicherung besonderer

  • OLG Düsseldorf, 06.04.1998 - 9 U 34/97

    Zusicherung von Fehlerfreiheit

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.02.1990 - 3 W 179/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3410
OLG Zweibrücken, 19.02.1990 - 3 W 179/89 (https://dejure.org/1990,3410)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.02.1990 - 3 W 179/89 (https://dejure.org/1990,3410)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Februar 1990 - 3 W 179/89 (https://dejure.org/1990,3410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Erbvertrages; Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Antrag auf Einziehung eines Erbscheins

  • rechtsportal.de

    BGB § 2066 Satz 2, § 2104 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1161
  • FamRZ 1990, 668
  • Rpfleger 1990, 257
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