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   OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89   

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https://dejure.org/1990,6053
OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89 (https://dejure.org/1990,6053)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.1990 - 20 U 216/89 (https://dejure.org/1990,6053)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 1990 - 20 U 216/89 (https://dejure.org/1990,6053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des Feststellungsinteresses; Unterhaltungspflicht bei alleiniger Nutzung einer Rampe; Qualifizierung einer Rampe als Anlage; Verknüpfung von Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht; Unterhaltungspflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1165
  • MDR 1990, 1013
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95

    Instandhaltung eines gemeinsamen Weges

    Der der h. M. entgegenstehenden Auffassung des 20. Zivilsenats des OLG Köln (NJW-RR 1990, 1165, 1166), wonach in einem solchen Fall § 748 BGB entsprechend anzuwenden ist, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03

    Reparaturkostenerstattung bei dinglichem Wegerecht zur Mitbenutzung einer Treppe

    Die in der Rechtsprechung vereinzelt vertretene Gegenauffassung (OLG Köln NJW-RR 1990, 1165, 1166; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.1995, Az.: 3 S 118/95, jurisweb.de) überzeugt dagegen nicht.

    Es entspricht der allgemeinen Auffassung, und auch die Klägerin selbst geht davon aus, dass zur Unterhaltung einer Anlage auch deren Verkehrssicherung gehört (OLG Köln NJW-RR 1990, 1165, 1166; Soergel-Stürner § 1020 Rn. 6; MünchKomm-Falckenberg § 1020 Rn. 11).

  • LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    Sie ist für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung und wird nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Köln MDR 1990, 1013).
  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3693/98

    Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück

    Denn eine gepflasterte Zufahrt bildet eine vom Grundstück zu unterscheidende, von Menschen auf ihm geschaffene Einrichtung, die der Grundstücksbenutzung dient; unabhängig ist dabei, wer Eigentümer der Einrichtung ist (RGZ 131, 158: gepflasterte Zufahrt; OLG Köln NJW-RR 1990, 1165: Zufahrtsrampe; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl. 1999, § 1020 BGB Rn. 3, S. 1209).
  • OLG Köln, 14.06.1995 - 27 U 4/95

    Prozessfähigkeit eines Klägers; Begriff der Kosten der Unterhaltung und der

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