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OLG Köln, 14.02.1990 - 11 U 179/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung (IBR 1990, 680)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1171
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
Sicherheitsleistung
a) Entgegen der Auffassung der Beklagten genügt die Schlussrechnung der Klägerin vom 30.12.1996 (Anlage K 6, Blatt 19 dA) den Anforderungen des § 14 Nr. 1 VOB/B , da sie - wie erforderlich - den vereinbarten Pauschalpreis nennt (vgl. BGH BauR 1979, 525 ), die geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 1171) und die - den Pauschalpreischarakter nicht ändernde - Ergänzung zum Bauvertrag vom 24.09.1996 einschließt. - OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
Abgrenzung von Pauschal- und Einheitspreisabrede bei einem Bauvertrag - …
Sofern nicht - was hier ausscheidet - die Vertragsleistung geändert worden ist, reicht es indessen aus, dass in die Schlussrechnung der vereinbarte Pauschalpreis eingestellt ist und dass etwaige Abschlagszahlungen berücksichtigt sind (BGH NJW 2002, 676, 677; Baurecht 1979, 525; OLG Köln NJW-RR 1990, 1171, 1172;… Werner/Pastor, der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1392). - OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92
Unverzügliche Abrechnung nach Auftragsentziehung
Wie der Senat schon bei früherer Gelegenheit ausgeführt hat, kann es erforderlich sein, die anzurechnenden Zahlungen einzeln mit Datum und Betrag sowie eventuell weiteren Unterscheidungsmerkmalen anzugeben (vgl. NJW-RR 1990/1171).