Rechtsprechung
BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1239
- MDR 1990, 926
- BayObLGZ 1990, 141
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79
Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO, …
Auszug aus BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
... Nach der Entscheidung des BGH in NJW 1981, 578 = DRsp IV (416) 249 b-c käme es aber auch im vorl. Fall allein auf den Wert an, durch den gerade der AntrSt. als alleiniger Beschwerdeführer durch die Entscheidung des AG beschwert ist.Auch ist die Befürchtung des BGH, bei Beschränkung des Beschwerdewerts auf die Beteiligung des einzelnen Streitgenossen könne es zu widersprechenden Entscheidungen kommen (NJW 1981, 578), im WEG -Verfahren nicht begründet, da hier die Entscheidungen nach § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG für alle Beteiligten bindend sind ohne Rücksicht darauf, ob sie aktiv am Verfahren teilgenommen haben.
- BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
Auszug aus BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
In Ergänzung zu dieser Entscheidung hat das BayObLG einen weiteren Beschluß (BReg. - 2 Z 109/90 - v. 14.11.1990, WuM 1991, 226) mit folgendem amtl.
- OLG München, 05.05.2015 - 31 Wx 366/13
Keine höhere Entschädigung für HRE-Aktionäre
Der Beschwerdewert erhöht sich nicht dadurch, dass die Entscheidung auch für andere Beteiligte bindend ist ohne Rücksicht darauf, ob sie aktiv am Verfahren teilgenommen haben (vgl. BGHZ 119, 216/219; BayObLGZ 1990, 141/142 jeweils zu § 45 Abs. 1, Abs. 2 WEG a.F.; OLG Frankfurt ZIP 2012, 1602; ZIP 2014, 617 jeweils zu § 39a ff. WpÜG). - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Juli 1971 (OLGZ 1971, 491) und durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Mai 1990 (BayObLGZ 1990, 141 ff) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG Hamm, OLGZ 1971, 491; BayObLGZ 1990, 141 und WE 1991, 370;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 45 Rdn. 22;… Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 45 Rdn. 7;… MünchKomm-BGB/Röll, 2. Aufl., WEG § 45 Rdn. 2;… Erman/Ganten, BGB, 8. Aufl., WEG § 45 Rdn. 1;… Palandt/Bassenge, BGB, 51. Aufl., WEG § 45 Rdn. 2).
- BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
Das Landgericht weist zunächst zu Recht darauf hin, daß sich der Beschwerdewert des § 45 Abs. 1 WEG nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an de r Änderung der angefochtenen Entscheidung bemißt und daß der Beschwerdewert nicht höher, wohl aber niedriger sein kann als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218; BayObLGZ 1990, 141/143; BayObLG WuM 1996, 490 ; WE 1998, 114).
- BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht …
Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf die Beschwer des Antragstellers zulässig; dies folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216/217; BayObLGZ 1990, 141/142 m.w.Nachw.).b) Es ist dem Landgericht darin recht zu geben, daß die Beschwer des Antragstellers sich allein nach dessen Interesse an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. dazu BGHZ 119, 216 /218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f.) richtet, daß sie hier nicht sehr hoch sein kann und daß sie sich ziffernmäßig kaum begründen läßt.
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 33/00
Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung der Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung …
Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und st.Rspr.).Dass es bei der Bemessung des Beschwerdewerts, abgesehen vom Fall des § 20a Abs. 2 FGG, nur auf den Wert der Hauptsacheentscheidung ohne Zinsen und Kosten ankommt, folgt aus §§ 2, 4 Abs. 1 ZPO (BayObLGZ 1990, 141/144 und st.Rspr.).
- BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung …
Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216 f.; BayObLGZ 1990, 141/142), ohne daß es auf die Beschwer des Antragstellers ankäme. - BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 40/98
Wert der Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers bei der Anfechtung eines …
Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf die Beschwer der Antragstellerin zulässig; dies folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216/217 f.; BayObLGZ 1990, 141/142 und st.Rspr.).Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f.; BayObLG WE 1996, 398 und st.Rspr.).
- BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 34/99
Beschwerdewert eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses …
Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf die Beschwer des Antragstellers zulässig; dies folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216/217 f.; BayObLGZ 1990, 141./142 und st.Rspr.).Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f. und st.Rspr.).
- BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 162/98
Bestellung eines Verwaltungsbeirats und Wahl der Mitglieder
Die Rechtsmittelbeschwer des § 45 Abs. 1 WEG bemißt sich allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, nicht nach dem gemäß § 48 Abs. 3 WEG festzusetzenden Geschäftswert des Verfahrens, für den das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung maßgebend ist (BGHZ 119, 216/218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f.; BayObLG WE 1998, 75 f.). - BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 86/95
Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verwerfung einer sofortigen Beschwerde, …
Ob das Beschwerdegericht zu Recht von einer Unzulässigkeit der Erstbeschwerde ausgegangen ist und daher eine Sachprüfung nicht vorgenommen hat, muß einer Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht zugeführt werden können (BGHZ 119, 216 ,217 f.; BayObLGZ 1990, 141, 142).Dabei bemißt sich der Beschwerdewert nicht nach dem gemäß § 48 Abs. 3 WEG entsprechend dem Interesse aller Beteiligten festzusetzenden Geschäftswert, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsbeschwerdeführers an der angefochtenen Entscheidung (BGHZ 119, 216 ; BayObLGZ 1990, 141).
- OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01
Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung; …
- BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99
Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am …
- BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00
Geschäftswert und Beschwerdewert
- BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
Begründungserfordernis bei Verwerfung einer Beschwerde wegen Nichterreichens des …
- BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 32/01
Erledigung der Hauptsache im Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 197/03
Wert der Beschwer bei Beseitigungsverlangen - hier: - bezgl. eines …
- BayObLG, 16.10.2003 - 2Z BR 201/03
Änderungsinteresse des Beschwerdeführers als Kriterium für den Wert der Beschwer
- BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am …
- BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 30/01
Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
- BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Rechtsmittelbeschwer bei Entlassung aus Fernsehkabelanschluss
- BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 81/99
Geschäftswert bei Vollstreckungsabwehrklage nach rechtskräftiger Verurteilung zu …
- BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00
Anfechtung der Entlastung des Verwalters
- BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 9/01
Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens an der Fristversäumnis
- BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98
Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde
- OLG Schleswig, 19.03.1996 - 2 W 4/96
Geschäftswert eines Streits zwischen Wohnungseigentümern
- BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95
Bemessung des Beschwerdewerts
- BayObLG, 06.03.2000 - 2Z BR 154/99
Beschwer bei Anfechtung einer Jahresabrechnung durch den Wohnungseigentümer
- BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 50/99
Entscheidung in der Hauptsache eines Wohnungseigentumsverfahrens trotz Erledigung
- BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 134/98
Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines …
- BayObLG, 23.03.1995 - 2Z BR 21/95
Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92
Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels
- OLG Bremen, 09.08.1991 - 3 W 49/91
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
- BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 5/99
Bemessung des Beschwerdewerts bei der Anfechtung der Entlastung eines Verwalters
- BayObLG, 12.06.1997 - 2Z BR 48/97
Geschäftswert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses …
- BayObLG, 01.08.1995 - 2Z BR 77/95
Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels
- BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 3/94
Bestimmung des Wertes eines Beschwerdegegenstands
- LG Hamburg, 02.03.2012 - 318 S 92/11
Berufung nach Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Zusammenrechnung …
- BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 84/92
- BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90
Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der die Anschaffung eines …
- BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 45/97
Beschwerdewert als vermögenswertes Interesse bei mehreren Beschwerdeführern - …
- BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 75/96
Rücknahme eines Sachantrag in einem Wohnungseigentumsverfahren