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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89   

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OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89 (https://dejure.org/1989,2715)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.1989 - 8 WF 79/89 (https://dejure.org/1989,2715)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - 8 WF 79/89 (https://dejure.org/1989,2715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage, ob zur Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung die erste Ausfertigung zurückgegeben werden muss; Beschränkung des Schuldnerschutzes auf Anhörungspflichten und Unterrichtungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727, § 733 Abs. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 126
  • MDR 1990, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89
    Der abweichenden Auffassung des KG (FamRZ 1985, 627 [hier: IV (421) 167 c]) und des OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 512 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 25.02.1987 - 20 W 27/87

    Schutzvorschrift für Schuldner; Mehrfache Zwangsvollstreckung; Derselbe Titel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89
    Der abweichenden Auffassung des KG (FamRZ 1985, 627 [hier: IV (421) 167 c]) und des OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 512 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08

    Voraussetzungen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    Die insbesondere vom OLG Stuttgart (NJW-RR 1990, 126) und OLG Hamm (JurBüro 1992, 269) vertretene gegenteilige Auffassung, vor der Erteilung einer weitere Ausfertigung bedürfe es nur der Anhörung des Schuldners, vermag aus den o.g. Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14

    Erteilung einer weiterer vollstreckbaren Ausfertigung eines in

    Ob ein solcher Antrag zusätzlich voraussetzt, dass zugleich der auf den Rechtsvorgänger lautende vollstreckbare Titel zurückgegeben oder aber dargetan wird, dass die diesem erteilte vollstreckbare Ausfertigung - bspw. infolge Verlusts - nicht mehr zur Vollstreckung verwendet werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) oder der Schuldner nur nach § 733 Abs. 2, 3 ZPO zu schützen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 965 und OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 126) kann hier dahinstehen.
  • OLG München, 24.01.2005 - 11 W 2060/04

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des

    Nach anderer Meinung kann dem Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Gläubigers, dem bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt worden war, ohne Rücksicht auf den Verbleib der Erstausfertigung eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden (OLG Stuttgart JurBüro 80, 1098; NJW-RR 90, 126; OLG Hamm JurBüro 92, 269; Schuschke-Walker, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 733 Rdnr. 6).

    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart (JurBüro 80, 1098; NJW-RR 90, 126) und Hamm (JurBüro 92, 269) zur Frage, ob § 733 ZPO der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung an den Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Gläubigers entgegen steht, wenn diesem bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt worden war, lässt der Senat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zu ( § 574 Abs. 2 Nr. 2 , Abs. 3 Satz 1 ZPO ).

  • OLG Köln, 11.08.1993 - 27 W 13/93

    Vollstreckbare Ausfertigung für Teil-Rechtsnachfolger

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. NJW-RR 1990, 126; Der Rechtspfleger 1980, 304) dürfte es zwar richtig sein, daß sich der für die Klauselerteilung zuständige Rechtspfleger auch in einem solchen Fall die dem Zedenten bereits erteilte vollstreckbare Ausfertigung vorlegen läßt, soweit dies unschwer möglich ist; der Rechtspfleger ist indessen nicht befugt, diese Ausfertigung dem Zedenten praktisch (nicht im Rechtssinne) dadurch vollständig zu entziehen, daß er sie allein dem Zessionar für Vollstreckungszwecke zur Verfügung stellt und auf diese Weise den Zedenten zwingt, für sich eine weitere Ausfertigung zu beantragen.
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   OLG Düsseldorf, 03.04.1989 - 9 U 58/89   

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OLG Düsseldorf, 03.04.1989 - 9 U 58/89 (https://dejure.org/1989,7905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.1989 - 9 U 58/89 (https://dejure.org/1989,7905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 1989 - 9 U 58/89 (https://dejure.org/1989,7905)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 126
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09

    Prozesskostenhilfe für eine Berufung: Erfolgsaussicht bei Ablauf der

    Dies führt dazu, dass die Berufung keinen Erfolg verspricht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 126; Philippi in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 114 Rn. 28; Groß in Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe, 9. Aufl. 2008, § 114 ZPO Rn. 60; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen -, 3. Aufl. 2007, Rn. 665).
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