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   KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87   

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https://dejure.org/1990,2512
KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87 (https://dejure.org/1990,2512)
KG, Entscheidung vom 10.04.1990 - 1 W 5405/87 (https://dejure.org/1990,2512)
KG, Entscheidung vom 10. April 1990 - 1 W 5405/87 (https://dejure.org/1990,2512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag; Erbschein; Erbe; Miterbe; Beschwerde; Beschwerderecht; Erstbeschwerde

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1292
  • MDR 1990, 1023
  • FamRZ 1990, 1264
  • Rpfleger 1990, 365
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 16.05.1973 - BReg. 2 Z 15/73
    Auszug aus KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87
    Die früher vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten ([u.a. BayObLG] BayObLGZ 1963, 58/64 und 1973, 106/107; OLG Düsseldorf, Der Wohnungseigentümer 1980, 131 ..) und dem neueren Schrifttum weitgehend [folgen Nachw.] nicht geteilt .
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Grundsätzlich ist nach der herrschenden Meinung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch beschwerdeberechtigt, wer den Antrag zwar nicht gestellt hat, ihn aber hätte stellen können (vgl. BGHZ 30, 220, 224; BayObLG FamRZ 1990, 1265; KG NJW-RR 1990, 1292; vgl. ferner Keidel/Kuntze/Winkler, aaO. § 20 Rdn. 51 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.02.2020 - 2 W 60/19

    Erbscheinerteilungsverfahren - Feststellungslast für die Testierfähigkeit des

    Insbesondere ist der Beteiligte zu 7. als Miterbe beschwerdeberechtigt auch hinsichtlich des zurückgewiesenen Erbscheinsantrags vorn 27.01.2014 (KG, NJW-RR 1990, 1292; Keidel, § 352e FamFG, Rn. 117).
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

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  • OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99

    Rücknahme des Erbscheinsantrages

    Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38).
  • KG, 04.08.2005 - 1 W 397/03

    Aktiengesellschaft: Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern in der

    Dies reicht auch im Rahmen des § 20 Absatz 2 FGG für die Annahme einer Beschwerdebefugnis aus (vgl. Senat Rpfleger 1990, 365; Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 20 Rn. 51mwN).
  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

    Nach herrschender Meinung ist aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich auch beschwerdeberechtigt, wer den Antrag zwar nicht gestellt hat, ihn aber im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch wirksam hätte stellen können (so für das Wohnungseigentumsverfahren BGH NJW 1993, 662 ; für das Erbscheinsverfahren BayObLG FamRZ 1990, 1265 und.KG FamRZ 1990, 1264 ; für das Grundbuchverfahren BayObLGZ 1980, 37/40; allgemein Keidel/Kahl § 20 Rn. 51 m.w.Nachw. zum Streitstand).
  • KG, 20.02.2007 - 1 W 323/06

    Aktiengesellschaft: Bestellung eines Notvorstandes trotz der Bestellung eines

    Für eine Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 2 FGG wird es zwar aus Gründen der Prozessökonomie als ausreichend angesehen, wenn der Beschwerdeführer den beschiedenen Antrag zwar nicht selbst gestellt hat, ihn aber hätte wirksam stellen können (vgl. BGH NJW 1993, 663; KG NJW-RR 1990, 1292; Keidel/Kahl, Frewillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 20 Rn. 53).
  • KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04

    Betreuung: Weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der Betreuung und gleichzeitige

    Derjenige, der von seinem Recht zur Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat, bleibt dennoch zur Einlegung der weiteren Beschwerde befugt (Senat, NJW-RR 1990, 1292).
  • KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94

    Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene

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