Weitere Entscheidung unten: KG, 09.03.1990

Rechtsprechung
   OLG München, 22.03.1990 - 6 U 5486/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5434
OLG München, 22.03.1990 - 6 U 5486/89 (https://dejure.org/1990,5434)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.1990 - 6 U 5486/89 (https://dejure.org/1990,5434)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 1990 - 6 U 5486/89 (https://dejure.org/1990,5434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch bei irreführender wettbewerbswidriger Werbung hinsichtlich einer behaupteten Spitzenstellung am Markt; Behauptung einer Stellung als "Testsieger" vom Verkehr als Wertung eines objektiv unabhängigen Testers; Notwendigkeit des konkreten Vergleiches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1325
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Rechtsprechung
   KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7448
KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88 (https://dejure.org/1990,7448)
KG, Entscheidung vom 09.03.1990 - 5 U 3181/88 (https://dejure.org/1990,7448)
KG, Entscheidung vom 09. März 1990 - 5 U 3181/88 (https://dejure.org/1990,7448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Irreführung über den Preis durch die Gestaltung des Blickfangs; Prüfungspflicht der Verleger von Tageszeitungen bei der Entgegennahme von Anzeigeaufträgen; Einbeziehung von Versandkostenpreisaufschlägen in den Endpreis des Inserats

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1325
  • GRUR 1991, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 21.04.1987 - 5 U 6870/86

    Beurteilung des Verständnisses von Werbung durch Richter des Berufungsgerichts ;

    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Verleger von Tageszeitungen sind auch bei der Entgegennahme von Anzeigenaufträgen grundsätzlich zur Prüfung verpflichtet, ob die Veröffentlichung der Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, und sie sind gehalten, Anzeigen mit gesetzwidrigem Inhalt abzulehnen; besonders bei der Anzeigenwerbung in Tageszeitungen ist die Prüfungspflicht der Verleger indessen in der Regel auf "grobe" Verstöße zu beschränken, weil die Verantwortlichenüberfordert wären, wenn sie jeweils eine eingehende wettbewerbsrechtliche Überprüfung vornehmen müßten ( BGH, Urteile v. 30. Juni 1972 - I ZR 1/71 -, GRUR 1973/203, 204; 205/206 m. Anm. v. Hoth = WRP 1973/19 - Badische Rundschau - v. 20. Juni 1972 - VI ZR 26/71 -, GRUR 1972/722, 723; 723 ff. m. Anm. v. Hoth - Geschäftsaufgabe - Kammergericht - erkennender Senat -, Urteil v. 21. April 1987 - 5 U 6870/86 -, NJW-RR 1988/489 Nr. 49 = AfP 1987/619 ff., 620 m. Anm. v. Hecker/Mayer = WRP 1988/496 (LS)).

    Selbst wenn dennoch die Anwendung schweizer materiellen Rechts außer Betracht gelassen (vernachlässigt) wird, zeigt bereits die eingeschränkte Verfolgbarkeit (zwischenstaatliche Anerkennung deutscher Urteile) von Wettbewerbsrechts-Verletzungen wie der hier verfolgten, daß eine erhöhte Prüfungsverpflichtung des Verlegers bei solchen Inseraten in Anspruch genommen werden muß, die wie das Inserat der Beklagten vom 21. Oktober 1987 lediglich unter einer schweizer Postanschrift oder Postfachanschrift in der Schweiz geschaltet werden (vgl. Urteil des Kammergerichts - erkennenden Senats - v. 21. April 1987 - 5 U 6870/86 -, inzwischen abgedr. NJW-RR 1988/489 Nr. 49 = AfP 1987/619 ff., 620 m. Anm. v. Hecker/Mayer = WRP 1988/496 (LS)).

    Soweit Hecker/Mayer (in Anm. z. Senatsurteil vom 21. April 1987 - 5 U 6870/86 -, AfP 1987/620, 621 re. Sp., 622) auf die Gefahr einer Umgehung durch Angabe einer inländischen Briefkastenanschrift und - daraus folgend - auf die Möglichkeit hinweisen, zumindest auch bei inländischen Postfachanschriften mit Hinweis auf die ebenfalls problematische Zustellungsmöglichkeit und des damit eingeschränkten Rechtsschutzes das Presseunternehmen auch in diesen Fällen in die Verantwortung zu nehmen, bleibt dies künftiger Rechtsentwicklung vorbehalten.

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Schließlich spreche der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82 -, inzwischen abgedr.

    NJW 1988/1833 f. Nr. 1, aus, daß die Anforderungen an die Kontrollpflicht des (dortigen) Presse-Grossisten nicht überspannt werden, nämlich nicht zu einer unverhältnissmäßigen Beschränkung der Pressefreiheit führen dürften (S. 8-9).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in dem von der Berufungsbegründung (S. 8) erwähnten, inzwischen in NJW 1988/1838 f. Nr. 1 veröffentlichten Beschluß v. 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82 - ausgesprochen, daß eine vom Grundgesetz gebotene enge Auslegung von Prüfungspflichten trotz ihrer einschränkenden Wirkungen auf die Meinungsverbreitung die Pressefreiheit nicht unverhältnismäßig einschränke.

  • KG, 09.09.1986 - 5 U 1915/86

    Streit über die Zulässigkeit von in Zeitschriften veröffentlichten Werbeanzeigen;

    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Soweit in jenem Urteil des erkennenden Senats schlechthin - für Werbung eines "im Ausland" ansässigen Unternehmens, d.h. unterschiedslos - ausgesprochen wird, die Schwierigkeiten der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen Werbende im Ausland und der Schutz der inländischen Bevölkerung vor unlauterer Werbung geböten es, die Presse in demselben Umfang verantwortlich zu machen wie den Werbenden selbst (ähnlich Kammergericht - erkennender Senat -, Urteil v. 9. September 1986 - 5 U 1915/86 -, WRP 1987/108 ff., Schweiz bzw. Frankreich), genügt für den vorliegenden Rechtsstreit folgende Klarstellung:.
  • KG, 29.02.1980 - 5 U 393/80
    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Ob auch in bezug auf Preisaufschläge in Höhe von Zollgebühren des V. Wäsche-Versands (vgl. Fußnote des Bestellscheins, s. Ablichtung zu Beginn des Urteils-Tatbestands) gleichartige Verstöße gegen §§ 3, 1 UWG zu bejahen sind oder ob dies bei Kleineinfuhren durch die Post wie für die vorliegenden zu verneinen ist, weil es sich um eine an die Zollverwaltung getrennt erfolgende Zahlung des Käufers auf eine Nebenforderung handelt (Kammergericht - erkennender Senat -, Urteil v. 29. Februar 1980 - 5 U 393/80 -, WRP 1980/414, 416 oben; Gimbel-Boest, Komm. PrAngVO 1985, Anm. 13§ 1 PrAngVO), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 1/71

    Herausgabe eines Anzeigenblatts ("Badische Rundschau") - Veröffentlichung einer

    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Verleger von Tageszeitungen sind auch bei der Entgegennahme von Anzeigenaufträgen grundsätzlich zur Prüfung verpflichtet, ob die Veröffentlichung der Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, und sie sind gehalten, Anzeigen mit gesetzwidrigem Inhalt abzulehnen; besonders bei der Anzeigenwerbung in Tageszeitungen ist die Prüfungspflicht der Verleger indessen in der Regel auf "grobe" Verstöße zu beschränken, weil die Verantwortlichenüberfordert wären, wenn sie jeweils eine eingehende wettbewerbsrechtliche Überprüfung vornehmen müßten ( BGH, Urteile v. 30. Juni 1972 - I ZR 1/71 -, GRUR 1973/203, 204; 205/206 m. Anm. v. Hoth = WRP 1973/19 - Badische Rundschau - v. 20. Juni 1972 - VI ZR 26/71 -, GRUR 1972/722, 723; 723 ff. m. Anm. v. Hoth - Geschäftsaufgabe - Kammergericht - erkennender Senat -, Urteil v. 21. April 1987 - 5 U 6870/86 -, NJW-RR 1988/489 Nr. 49 = AfP 1987/619 ff., 620 m. Anm. v. Hecker/Mayer = WRP 1988/496 (LS)).
  • KG, 24.10.1986 - 5 U 3825/86
    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Ergänzend sei, wie in der Berufungsverhandlung ausführlich erörtert, hinzugefügt, daß der Inserent der Beklagten ("V. Wäsche-Versand") auch abgesehen von dem rechtlichen Gesichtspunkt des irreführenden, nach § 3 UWG unzulässigen Blickfangs ferner nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu § 1 Abs. 1 S. 1 PrangVO in Verb. m. § 1 UWG verpflichtet war, Versandkosten-Preisaufschläge als Preisbestandteile in den Endpreis einzubeziehen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1986 - 5 U 3825/86 -, GewA 1987/100; Senatsurteile vom 19. Dezember 1986 - 5 U 5345/86 -, NJW-RR 1987/1126, Nr. 45; vom 9. September 1988 - 5 U 4355/88 -, GewA 1990/32).
  • OLG Koblenz, 07.01.1988 - 6 W 734/87
    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Ein grober Verstoß, der der Beklagten auch bei eingeschränkter Prüfung der ihr zugehenden Anzeigenaufträge auffallen mußte (vgl. ferner den von der Beklagten im Ss v. 1. September 1988 zitierten Beschluß des OLG Koblenz v. 7. Januar 1988 - 6 W 734/87 -, GRUR 1988/552 f.), liegt hier indessen nicht vor.
  • KG, 19.12.1986 - 5 U 5345/86

    Werbung ohne die Angabe eines Endpreises und von Versandkosten als

    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Ergänzend sei, wie in der Berufungsverhandlung ausführlich erörtert, hinzugefügt, daß der Inserent der Beklagten ("V. Wäsche-Versand") auch abgesehen von dem rechtlichen Gesichtspunkt des irreführenden, nach § 3 UWG unzulässigen Blickfangs ferner nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu § 1 Abs. 1 S. 1 PrangVO in Verb. m. § 1 UWG verpflichtet war, Versandkosten-Preisaufschläge als Preisbestandteile in den Endpreis einzubeziehen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1986 - 5 U 3825/86 -, GewA 1987/100; Senatsurteile vom 19. Dezember 1986 - 5 U 5345/86 -, NJW-RR 1987/1126, Nr. 45; vom 9. September 1988 - 5 U 4355/88 -, GewA 1990/32).
  • KG, 09.09.1988 - 5 U 4355/88
    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Ergänzend sei, wie in der Berufungsverhandlung ausführlich erörtert, hinzugefügt, daß der Inserent der Beklagten ("V. Wäsche-Versand") auch abgesehen von dem rechtlichen Gesichtspunkt des irreführenden, nach § 3 UWG unzulässigen Blickfangs ferner nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu § 1 Abs. 1 S. 1 PrangVO in Verb. m. § 1 UWG verpflichtet war, Versandkosten-Preisaufschläge als Preisbestandteile in den Endpreis einzubeziehen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1986 - 5 U 3825/86 -, GewA 1987/100; Senatsurteile vom 19. Dezember 1986 - 5 U 5345/86 -, NJW-RR 1987/1126, Nr. 45; vom 9. September 1988 - 5 U 4355/88 -, GewA 1990/32).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71

    Verantwortlichkeit für Anzeigen bzw. Inserate in einer Zeitung

    Auszug aus KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88
    Verleger von Tageszeitungen sind auch bei der Entgegennahme von Anzeigenaufträgen grundsätzlich zur Prüfung verpflichtet, ob die Veröffentlichung der Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, und sie sind gehalten, Anzeigen mit gesetzwidrigem Inhalt abzulehnen; besonders bei der Anzeigenwerbung in Tageszeitungen ist die Prüfungspflicht der Verleger indessen in der Regel auf "grobe" Verstöße zu beschränken, weil die Verantwortlichenüberfordert wären, wenn sie jeweils eine eingehende wettbewerbsrechtliche Überprüfung vornehmen müßten ( BGH, Urteile v. 30. Juni 1972 - I ZR 1/71 -, GRUR 1973/203, 204; 205/206 m. Anm. v. Hoth = WRP 1973/19 - Badische Rundschau - v. 20. Juni 1972 - VI ZR 26/71 -, GRUR 1972/722, 723; 723 ff. m. Anm. v. Hoth - Geschäftsaufgabe - Kammergericht - erkennender Senat -, Urteil v. 21. April 1987 - 5 U 6870/86 -, NJW-RR 1988/489 Nr. 49 = AfP 1987/619 ff., 620 m. Anm. v. Hecker/Mayer = WRP 1988/496 (LS)).
  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90

    Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Klage auf den Hilfsantrag des Klägers die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln entsprechend dem Ausspruch des Landgerichts verurteilt, jedoch unter Anfügung des Satzes "sofern lediglich eine ausländische Postanschrift oder Postfachanschrift in der Schweiz genannt wird" (KG NJW-RR 1990, 1325).
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