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   LG Münster, 31.01.1990 - 1 S 397/89   

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https://dejure.org/1990,7634
LG Münster, 31.01.1990 - 1 S 397/89 (https://dejure.org/1990,7634)
LG Münster, Entscheidung vom 31.01.1990 - 1 S 397/89 (https://dejure.org/1990,7634)
LG Münster, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 1 S 397/89 (https://dejure.org/1990,7634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung der Mietwohnung wegen Beendigung des Mietverhältnisses; Eigenbedarf als berechtigtes Kündigungsinteresse; Unzulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung aus bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorliegenden Gründen; Treuwidriges Verhalten des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarf; Kündigung; Mißbrauch; Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1354
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    bb) Eine andere Auffassung nimmt demgegenüber ein widersprüchliches Verhalten des Vermieters nicht bereits dann an, wenn der Vermieter das Entstehen eines künftigen Eigenbedarfs (als bloße Möglichkeit oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte) hätte vorhersehen können oder müssen, sondern verlangt hierfür das Vorliegen eines über die Fahrlässigkeit hinausgehenden subjektiven Elements, nämlich die "Absicht" (das "Entschlossensein"), den Wohnraum einer baldigen Eigennutzung zuzuführen, oder zumindest das (ernsthafte) "Erwägen" einer solchen Nutzung (LG Oldenburg, WuM 1998, 316; LG Münster, NJW-RR 1990, 1354, 1355; LG Mannheim, DWW 1990, 309; LG Köln, WuM 1992, 542, 543; LG Berlin, GE 1990, 255 und 493; Soergel/Heintzmann, BGB, 13. Aufl., § 573 Rn. 37; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, § 573 BGB Anm. 21; wohl auch Sonnenschein, NJW 1993, 161, 168; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2014, § 573 Rn. 116; Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 11. Aufl., § 573 Rn. 53).
  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08

    Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines

    Er darf dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357 ; LG Münster, NJW-RR 1990, 1354 ; LG Berlin, NZM 1998, 433 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 242 Rdnr. 56; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rdnr. 72 f.; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV Rdnr. 75; Emmerich/Sonnenschein/Haug, Miete, 9. Aufl., § 573 BGB Rdnr. 52 f.; in der Begründung teilweise abweichend Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 573 BGB Rdnr. 134).
  • LG Oldenburg, 20.07.1995 - 2 T 769/95

    Absehbare Eigennutzung durch den Vermieter als Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Maßgeblich ist vielmehr das über die Fährlässigkeit hinausgehende subjektive Element der Absicht oder des ernsthaften Erwägens (BVerfG a.a.O.) Denn nur dann ist der allein den zeitweisen Ausschluß des Kündigungsrechts rechtfertigende § 242 BGB anwendbar, weil der Mieter nur in diesem Fall gegen eine bereits bei Vertragsschluß bestehende Offenbarungspflicht verstößt (LG Münster NJW-RR 1990, 1354 [LG Münster 31.01.1990 - 1 S 397/89] /5; vgl. BVerfG a.a.O. sowie WM 1992, 1614/5; Palandt, BGB, 54. Aufl., § 564 b Rn. 47; abw.
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