Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.1990

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4381
OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90 (https://dejure.org/1990,4381)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.1990 - 11 U 17/90 (https://dejure.org/1990,4381)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - 11 U 17/90 (https://dejure.org/1990,4381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847
    Sorgfaltspflichten des Busfahrers gegenüber Fahrgästen beim Anfahren L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung ; Sorgfaltspflicht; Busfahrer; Sorgfalt von Busfahrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1361
  • VersR 1992, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Daher fällt auch die Klägerin unter den Schutzzweck der verletzten Sorgfaltspflicht (vgl. hierzu BGH, NJW 1986, 1329, 1332).
  • KG, 02.12.1976 - 12 U 1879/76

    Omnibus; Bus; Stadt; Fahrgast; Sturz; Bremsvorgang; Mitverschulden; Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Nur ein solches Verhalten wird der besonderen Verantwortung und Pflicht zur Rücksichtnahme, die den Fahrer eines öffentlichen Verkehrsmittels trifft, dem Leben und Gesundheit der Fahrzeuginsassen beruflich zur sicheren Beförderung anvertraut sind, gerecht (KG, VersR 1977, 723, 724).
  • LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81

    Schmerzensgeld für die Verletzung eines Fahrgastes während des Anfahrens eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
  • LG Hamburg, 10.10.1969 - 6 S 76/69
    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Ob auch unter diesen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Sturz der Begleitperson auf ihre mangelnde Vorsicht zurückzuführen ist (vgl. hierzu LG Düsseldorf, aaO.; LG Hamburg, VersR 1971, 137 ff.), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2870
BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90 (https://dejure.org/1990,2870)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - IV ZR 100/90 (https://dejure.org/1990,2870)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 (https://dejure.org/1990,2870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen durch Rücktritt - Erhöhung der Festsetzung des Wertes der Beschwer unter Berücksichtigung der vollen Prämienbeträge und den vereinbarten Berufsunfähigkeitsrenten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1361
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    b) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bemißt der Senat die Beschwer bei einer auf die Feststellung gerichteten Klage, daß der Versicherungsvertrag trotz des vom Versicherer erklärten Rücktritts oder der von diesem erklärten Anfechtung fortbesteht, regelmäßig unter Rückgriff auf die Bemessung der Beschwer bei einer auf Leistung gerichteten Klage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608; vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3).

    Denn für das wirtschaftliche Interesse an dieser Feststellung ist maßgeblich, welche finanziellen Auswirkungen die getroffene Feststellung voraussichtlich für den Rechtsmittelkläger haben wird (Beschluß vom 11. Juli 1990 aaO).

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Die Rechtshängigkeit etwaiger Leistungsansprüche spielt für die Wertbemessung von Feststellungsanträgen betreffend Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen keine Rolle (Senatsbeschluß vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Für das im Rahmen des § 3 ZPO zu bewertende wirtschaftliche Interesse am Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsverhältnisses ist es von erheblicher Bedeutung, ob behauptet wird, wegen Eintritt des Versicherungsfalls seien bereits Ansprüche zumindest dem Grunde nach entstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361 und vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II. b).
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 U 123/06

    Bestimmung des Wertes eines auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit

    a) Der Wert des auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit gerichteten Feststellungsinteresses, für dessen Bemessung nach §§ 42 Abs. 2 S. 2, 48 Abs. 1 S. 1 GKG die §§ 3, 9 ZPO maßgebend sind, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW-RR 2005, 259, 260; NJW-RR 2001, 316, 317; NJW-RR 2000, 1266; NJW-RR 1990, 1361) nach dem 3, 5fachen Jahresbetrag des monatlichen Rentenbezuges und der monatlichen Prämie, von dem ein Feststellungsabschlag vorzunehmen ist, den der Senat mit 20 % für angemessen erachtet.

    Allerdings rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts des etwaigen künftigen Versicherungsfalls, dieses Interesse geringer als mit 50 % des Wertes einer Leistungsklage zu bemessen (einen solchen Abschlag hält der BGH dann für angemessen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, zwar behauptet, aber bislang ungeklärt geblieben ist, vgl. BGH NJW-RR 2005, 259, 260; NJW-RR 2001, 316, 317; NJW-RR 1990, 1361).

  • OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05

    Streitwert der Feststellungsklage auf Fortbestand des Versicherungsvertrages

    Dort ging es (ebenso wie in der Entscheidung NJW-RR 1990, 1361) zum einen nicht um die Festsetzung des Gebührenstreitwertes, sondern um die Bestimmung der Beschwer.
  • BGH, 15.05.1996 - IV ZR 337/95

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines

    Diese verstärkten sich, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalles bereits angezeigt sei (BGH, Beschluß vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 7 U 90/09

    Streitwertbemessung bei Teilentscheidung

    Wenn, wie z.B. in den Entscheidungen vom 1.12.2004, aber auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.7.1990 - IV ZR 100/90 - durch Teilurteil über einen Feststellungsantrag befunden wird, ist es zwangsläufig, dass diesem Antrag zur Bemessung der Beschwer durch das Rechtsmittelgericht ein eigener Wert beigemessen werden muss.
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Anders als in dem der Beschlußfassung des Senates vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361 zugrundeliegenden Fall hat hier der Versicherer seinen Rücktritt nicht auf die Zusatzversicherungen beschränkt, sondern ihn umfassend von beiden Versicherungsverträgen erklärt.
  • OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05
    Für den Streitwert der Leistungsklage ist der bisher eingetretene Zahlungsrückstand sowie für die Klage auf zukünftige Zahlung das 3, 5 fache des einjährigen Bezuges maßgeblich ( §§ 3, 9 ZPO )( BGH NJW 74, 1710 zum alten § 13 Abs. 3 GKG und BGH NJW-RR 1990, 1361 [BGH 11.07.1990 - IV ZR 100/90] ).
  • LG Landshut, 03.12.2019 - 73 O 3885/18

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Die Ungewissheit, die insoweit für den Kläger besteht, ist aus Sicht des Gerichts mit 50% zu berücksichtigen (so auch BGH, Beschluss vom 12.02.1992 - IV ZR 241/91; BGH, Beschluss vom 11.07.1990 - IV ZR 100/90).
  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 254/95

    Versicherungsverhältnis über eine Lebensversicherung mit

  • OLG Oldenburg, 25.04.1994 - 2 W 39/94

    Berufsunfähigkeit, Rücktritt, Streitwert, Anzeigepflicht, Zusatzversicherung

  • LG Berlin, 29.04.2009 - 38 O 389/08

    Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des durch Anfahren

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