Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 15.11.1989

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.1989 - 5 WF 211/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3591
OLG Frankfurt, 14.11.1989 - 5 WF 211/89 (https://dejure.org/1989,3591)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.1989 - 5 WF 211/89 (https://dejure.org/1989,3591)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 1989 - 5 WF 211/89 (https://dejure.org/1989,3591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidungsverfahren; Vergleich der Parteien; Scheidungsfolgen; Wirksamkeit des Vergleiches; Fortgesetztes Scheidungsverfahren; Erledigung einer anhängige Folgesache; Anberaumung eines neuen Termins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 779, § 1564; ZPO § 253, § 567 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 138
  • FamRZ 1990, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Streit der Vergleichsparteien solche Punkte betrifft, die zwar in dem Vergleich mit geregelt worden waren, aber außerhalb des Streitgegenstands des Ursprungsverfahrens gelegen hatten (vgl. BGHZ 87, 227; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 138).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 16 AR 5/13

    Unterhaltsvergleich: Fortsetzung des Ausgangsverfahrens bei behaupteter

    Zudem scheiden verfahrensökonomische Aspekte, die dafür sprächen, die Nichtigkeit eines gerichtlichen Vergleichs nur im Ursprungsverfahren geltend machen zu können, aus, da ein Verfahrensstoff "nachehelicher Unterhalt", der eventuell verwertet werden könnte, nicht existiert (BGH NJW 1983, 2034; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 178).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.11.1989 - 8 W 363/89   

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https://dejure.org/1989,8962
OLG Stuttgart, 15.11.1989 - 8 W 363/89 (https://dejure.org/1989,8962)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.11.1989 - 8 W 363/89 (https://dejure.org/1989,8962)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. November 1989 - 8 W 363/89 (https://dejure.org/1989,8962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurkundung der Zustimmungserklärung einer italienischen Mutter eines nichtehelichen Kindes zum Vaterschaftsanerkenntnis; Zuständigkeit eines deutschen Standesbeamten; Anordnung der Eintragung der Legitimation als eheliches Kind; Eintragung der Legitimation in das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 138
  • FamRZ 1990, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 19.01.1988 - 8 W 497/87

    Amtspflegschaft des Jugendamts; Heimatrecht; Gesetzliches Gewaltverhältnis;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.1989 - 8 W 363/89
    Da nach Art. 20 Abs. 1 EGBGB die Feststellung der Vaterschaft nach einer der anzuwendenden Rechtsordnungen ausreicht, ist unerheblich, daß die für eine nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderliche Zustimmung des Kindes ( §§ 1600 c , 1600 d Abs. 2 BGB ), die auch beim nichtehelichen Kind einer Italienerin gem. Art. 20 Abs. 2 EGBGB , §§ 40 Abs. 1 JWG, 1706 Nr. 1, 1709 BGB durch das Jugendamt als Amtspfleger abzugeben ist (Senat, FamRZ 88, 431), nicht vorliegt.
  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

    Insoweit war erforderlich, dass der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hatte oder als Vater festgestellt worden war (vgl. OLG Stuttgart, B.v. 15.11.1989 - 8 W 363/89 - StAZ 1990, 50; OLG Koblenz, U.v. 20.11.1989 - 13 UF 441/89 - FamRZ 1990, 662; OLG Dresden, B.v. 3.7.1997 - 10 WF 249/97 - juris).
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