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   OLG München, 27.07.1990 - 14 U 82/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3511
OLG München, 27.07.1990 - 14 U 82/90 (https://dejure.org/1990,3511)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.1990 - 14 U 82/90 (https://dejure.org/1990,3511)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 14 U 82/90 (https://dejure.org/1990,3511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Getrennt lebende Ehegatten; Eheliche Lebensgemeinschaft; Vereinbarung; Abweichen vom Grundsatz; Gesamtschuldnerische Haftung; Gemeinsames Haus; Verwaltung und Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 426 Abs. 1, §§ 1353 ff.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1414
  • WM 1991, 450
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 18.01.2005 - 4 W 33/04

    Tragung der Kosten des gemeinsamen Hausgrundstücks nach Beendigung der ehelichen

    Richtig ist zwar, dass eine Neuregelung der Benutzung und Verwaltung des gemeinsamen Hauses auch dergestalt vorgenommen werden kann, dass der im Haus verbleibende Ehegatte ohne weitere Ausgleichszahlungen die auflaufenden Kosten weiter allein trägt und dass diese unterhaltsmindernd berücksichtigt werden (vgl. OLG München NJW-RR 1990, 1414).
  • OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93

    Anspruch auf Zugewinnausgleich ; Heranziehung des Substanzwertes bei

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  • OLG Köln, 24.10.1994 - 13 U 204/94

    Innenausgleich gemeinsamer Kreditverbindlichkeiten von Ehegatten nach Scheidung

    Dies ist denn auch der Gesichtspunkt, der in den hierzu bei Palandt/Heinrichs ( BGB , 52. Aufl., Rn. 9 zu § 426 m.w.N. - hierauf ist im Senatsbeschluß vom 4.11.1993 Bezug genommen) angeführten Entscheidungen des OLG München, NJW-RR 1990, 1414 und des OLG Köln, NJW-RR 1992, 258 den zentralen Raum einnimmt.
  • OLG München, 20.07.1995 - 24 U 325/94

    Voraussetzungen zur Gewährung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber den übrigen

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