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   BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90   

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BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90 (https://dejure.org/1990,1123)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90 (https://dejure.org/1990,1123)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - BReg. 1a Z 26/90 (https://dejure.org/1990,1123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei Eindeutigkeit der Erbenstellung; Umfang der Aufklärungspflichten und Ermittlungspflichten der Tatsacheninstanz; Überprüfbarkeit der Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1419
  • FamRZ 1990, 1405
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Die Nichterholung eines derartigen Gutachtens wäre nur dann möglich gewesen, wenn das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass die feststellbaren Tatsachen nicht ausreichend sind, um den Ausnahmefall der Testierunfähigkeit mit Hilfe eines Sachverständigen zu begründen (BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Sie haben das Verhalten der Beteiligten zu 1, das die Zweifel an ihrer Testierfähigkeit verursacht hat, soweit möglich aufgeklärt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405, 1406), insbesondere haben sie die Zeugen, die Auskunft über den Zustand der Beteiligten zu 1 im Zeitpunkt der Errichtung der Testamente geben konnten, vernommen.
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Dies hing davon ab, welches Ergebnis die Sachaufklärung brachte, die das Gericht vorgenommen hatte, nachdem Zweifel an der Eigenhändigkeit des Testaments geäußert worden waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419 f.).

    Ein solches Gutachten ist in aller Regel notwendig, wenn das Gericht die Voraussetzungen des § 2229 Abs. 4 BGB bejahen will (BayObLG FamRZ 1990, 1405/1406 m.w.Nachw.).

  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenfeststellung und -würdigung des Landgerichts gemäß den §§ 27 Abs. 1 FGG, 546, 559 ZPO nur auf Rechtsfehler, d. h. nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) hat, ob die Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG) beachtet und ob der Tatrichter bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr. vgl. z.B. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, NJW-RR 1990, 1419; BayObLG, NJW-RR 1992, 653 [654]; BayObLG, NJW-RR 1996, 583; BayObLG, Rpfleger 2001, 181; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 350 [351]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 42 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Denn die pauschale Behauptung eines Beteiligten, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, begründet zwar keine Ermittlungspflicht des Gerichts, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte für eine mangelnde Testierfähigkeit nicht vorhanden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1311 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1990, 1405; FamRZ 1997, 1029; vgl. weiter Bohnefeld/Kroiß, Der Erbprozess, Seite 740).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Sie kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt hat (§ 12 FGG , § 2358 Abs. 1 BGB ), ob die Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG ) verletzt worden sind oder ob die Beweiswürdigung fehlerhaft ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419 und BayObLGZ 1993, 389/397, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Liegen keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419 f.).

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat es den in erster Instanz als Gutachter eingeschalteten Landgerichtsarzt gehört und sodann die gutachtliche Stellungnahme eines besonders erfahrenen Arztes für Psychiatrie eingeholt (vgl. BayObLG 1995, 383, 389 und BayObLG NJW-RR 1990, 1419, 1420).
  • OLG München, 18.06.2020 - 31 Wx 553/19

    Voraussetzung für die Bestellung eines Nachlasspflegers bei vorhandenem Erbschein

    Ergeben sich für das Nachlassgericht keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser bei Errichtung der Verfügung testierunfähig gewesen sein könnte, kann es ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens in der Sache entscheiden (BayObLG NJW-RR 1990, 1419).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Zur Beurteilung der Testierfähigkeit bedarf es nach der ständ. Rechtspr. des Senats in aller Regel der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1419, 1420, und BayObLG, NJW-RR 1991, 1287, 1288; Palandt/Edenhofer aaO.).
  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Jena, 22.03.2000 - 6 W 816/99

    Sachverständigenablehnung

  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

  • OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93

    Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung der Ersatzerben nicht nach Kopfteilen,

  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

  • OLG Köln, 26.06.1996 - 2 Wx 19/96

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die

  • OLG Köln, 30.01.1998 - 2 Wx 68/97

    Anordnung der Testamentsvollstreckung über den Nachlaß durch Verfügung von Todes

  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 1 Z 47/91

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig; Erstbeschwerde

  • BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der

  • BayObLG, 05.08.1997 - 1Z BR 58/97

    Testierunfähigkeit bei seniler Demenz

  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95

    Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 82/92

    Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Neuer Tatsachenvortrag

  • BayObLG, 15.05.1991 - BReg. 1a Z 45/90

    Eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung; Zweifel an

  • BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92

    Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung

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