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   BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90   

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BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90 (https://dejure.org/1990,8435)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90 (https://dejure.org/1990,8435)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1990 - AR 2 Z 71/90 (https://dejure.org/1990,8435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1431
  • BayObLGZ 1990, 233
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03

    WEG-Verfahrens / Rechtswegverweisung

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger

    88/85">BayObLGZ 1986, 285; Fischer NJW 1993, 2417, 2420; vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431, 1432, Gründe Ziffer 3; Senat, Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05 = OLGR Braunschweig 2006, 652, 653, li.
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Obwohl Landgericht und Amtsgericht hier zum selben Oberlandesgerichtsbezirk gehören, besteht eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nicht, weil es in Bayern nicht zur Entscheidung über weitere Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; BayObLGZ 1991, 150/151).

    Der Beschluß des Amtsgerichts, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, war nach § 45 Abs. 1 WEG anfechtbar (BayObLGZ 1990, 233/235 f.).

  • BayObLG, 16.09.1994 - 2Z AR 42/94

    Streitigkeiten der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Teileigentum

    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame nächsthöhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO berufen (BayObLGZ 1990, 233 f.).

    Willkür, die eine Bindungswirkung beseitigen könnte (BayObLGZ 1990, 233/236), liegt nicht vor.

  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und

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  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

    Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft (KG OLGZ 1994, 279; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 46 Rn. 9; a.A. Weitnauer WEG 8.Aufl. § 46 Rn. 3; vgl. ferner BayObLGZ 1985, 222 ff.; BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.).

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG von Amts wegen ausgesprochene Abgabe des Verfahrens an das Prozeßgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.); anwendbar ist somit der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG .

  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 91/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

    Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft (KG OLGZ 1994, 279; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 46 Rn.9; a.A. Weitnauer WEG 8.Aufl. § 46 Rn. 3; vgl. ferner BayObLGZ 1985, 222 ff.; BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.).

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG von Amts wegen ausgesprochene Abgabe des Verfahrens an das Prozeßgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.); anwendbar ist somit der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG .

  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 93/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

    Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft (KG OLGZ 1994, 279; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 46 Rn. 9; a.A. Weitnauer WEG 8.Aufl. § 46 Rn. 3; vgl. ferner BayObLGZ 1985, 222 ff.; BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.).

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG von Amts wegen ausgesprochene Abgabe des Verfahrens an das Prozeßgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.); anwendbar ist somit der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG .

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z AR 21/97

    Bindende Verfahrensabgabe von Prozeßgericht an Wohnungseigentumsgericht -

    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLGZ 1990, 233, 234 f.; 1991, 150 f.; 1994, 60, 61 f.).

    c) Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist, also jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und damit auf Willkür beruht (vgl. BGHZ 71, 69, 72; BGH NJW-RR 1992, 383 ; BayObLGZ 1986, 285, 287 f.; 1990, 233, 236; 1991, 150, 152; 1994, 60, 62).

  • BayObLG, 06.06.1991 - AR 2 Z 44/91

    Streitigkeiten zwischen Bauträger und den Wohnungseigentümern einer werdenden

    Obwohl LG und AG hier zum selben Oberlandesgerichtsbezirk gehören, besteht eine Zuständigkeit des OLG nicht, weil es in Bayern nicht zur Entscheidung über weitere Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist (BayObLGZ 1990, 233 (234 f.) = NJW-RR 1990, 1431).

    Auch den Beschluß des AG, mit dem es die Übernahme des Rechtsstreits abgelehnt hat und der nach § 45 Absatz I WEG anfechtbar ist (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 233 (235 f.) = NJW-RR 1990, 1431), hat keine Partei innerhalb der Frist für die sofortige Beschwerde angefochten.

  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem

  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z AR 1/04

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei rechtsfehlerhafter Auslegung

  • BayObLG, 05.08.1999 - 4Z AR 26/99

    Zuständigkeit für Verfahren zur Regelung des Umgangs eines Vaters mit seinem

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das

  • BayObLG, 25.06.1997 - 3Z AR 46/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei negativem Zuständigkeitsstreit zwischen

  • BayObLG, 31.03.1999 - 2Z AR 1/99

    Bindungswirkung der Abgabe eines Verfahrens durch das Prozessgericht an das

  • BayObLG, 27.10.1993 - 2Z AR 35/93

    Nicht bekannt gemachte Verfügung als Unzuständigkeitserklärung i.S. des § 36 Nr.

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