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   BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89   

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BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89 (https://dejure.org/1990,1227)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1990 - LwZR 7/89 (https://dejure.org/1990,1227)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - LwZR 7/89 (https://dejure.org/1990,1227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antragsverfahren - Fehlerhaftes Entscheidung - Urteil - Beschluß - Rechtsmittel - Revision - Grundsatz der Meistbegünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24
    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts in Landwirtschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1483
  • MDR 1991, 247
  • WM 1990, 2134
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89
    Hat das OLG (Senat für Landwirtschaftssachen) in einem Antragsverfahren nach § 1 Nr. 1 i. V. mit § 9 LwVG über ein Rechtsmittel fehlerhaft durch Urteil statt durch Beschluß entschieden, so ist dagegen neben dem für das Verfahren korrekten Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde nach § 24 LwVG) auch die Revision statthaft (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGHZ 98, 362 [BGH 17.10.1986 - V ZR 169/85] = NJW 87, 442).

    Da eine Partei oder ein Beteiligter durch ein unzulässiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in Bezug auf die prozessualen Rechte erleiden darf, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, daß dem durch eine Entscheidung Beschwerten neben dem für das Verfahren korrekten Rechtsmittel auch dasjenige zusteht, welches nach der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung statthaft ist (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGH 98, 362, 364 f; Senatsbeschluß v. 3. November 1988, LwZB 2/88, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 03.11.1988 - LwZB 2/88

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Pachtzinses aus einem Landpachtvertrag -

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89
    Da eine Partei oder ein Beteiligter durch ein unzulässiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in Bezug auf die prozessualen Rechte erleiden darf, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, daß dem durch eine Entscheidung Beschwerten neben dem für das Verfahren korrekten Rechtsmittel auch dasjenige zusteht, welches nach der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung statthaft ist (Grundsatz der Meistbegünstigung; vgl. BGH 98, 362, 364 f; Senatsbeschluß v. 3. November 1988, LwZB 2/88, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89
    Die Meistbegünstigung führt nämlich nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges (vgl. BGH Urt. v. 12. Februar 1959, II ZR 97/58, LM ZPO § 511 Nr. 13 = MDR 1959, 554; BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; Senatsurt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533 = JZ 1967, 367; Urt. v. 30. September 1968, VIII ZR 37/68, NJW 1968, 2243; Urt. v. 28. Januar 1969, VI ZR 195/67, NJW 1969, 845 f; BGHZ 72, 182, 187 f; Urt. v. 24. Juni 1987, IVb ZR 5/86, NJW 1988, 49, 51; ebenso Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl., Allgem.
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Konsequent wird deshalb die einredeweise Geltendmachung eines Änderungsanspruchs im Beschlußanfechtungsverfahren nicht zugelassen, weil die Gemeinschaftsordnung gelte, solange sie nicht durch Vereinbarung oder durch eine die Zustimmung Einzelner ersetzende gerichtliche Entscheidung wirksam abgeändert sei (BayObLG DWE 1985, 56, 57; BayObLG NJW-RR 1990, 1483 [BayObLG 06.07.1990 - 1a BReg Z 30/90]; KG ZMR 1992, 509, 510).
  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Der Pächter kann deshalb zur Geltendmachtung seines Anspruchs auch nicht zwischen Antrags- oder Prozeßverfahren wählen (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, WM 1990, 2134).

    Da dem Antragsteller aber durch dieses unzulässige Verfahren kein Nachteil entstehen darf, konnte er nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Berufungsurteil Revision einlegen, war aber an die weiteren Voraussetzungen zur Statthaftigkeit der an sich gegebenen Rechtsbeschwerde gebunden (§ 24 LwVG; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990 aaO. m.w.N.).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10

    Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht dazu, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof zulässig ist, wenn gegen die korrekte Entscheidung eine Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens nicht statthaft wäre (im Anschluss an BGH Beschluss vom 5. Juli 1990, LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483).

    Die Meistbegünstigung führt nämlich nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzugs (BGH Beschlüsse vom 5. Juli 1990 - LwZR 7/89 - NJW-RR 1990, 1483 mwN; vom 27. Januar 2010 - AnwZ (B) 104/09 - juris Rn. 4; vom 8. Mai 2006 - II ZB 10/05 - NJW-RR 2006, 1184 f.; BGHZ 124, 192, 194 f. = WM 1994, 257 und Senatsbeschluss vom 3. November 1993 - XII ZR 135/92 - FamRZ 1994, 237, 238; Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO 17. Aufl. § 135 Rn. 13).

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Der den Vertrauensschutz sichernde Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht dazu, dass gegen eine der Form nach inkorrekte Entscheidung auch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zulässig ist, wenn dieses der Sache nach ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448; BGHZ 46, 112, 113; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., v. § 511 Rn. 32).
  • BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92

    Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschlußverfahren in Landwirtschaftsachen

    Hat das OLG (Senat für Landwirtschaftssachen) fehlerhaft nicht durch Urteil, sondern im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Beschluß entschieden, so ist dagegen neben der Revision auch die Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 546 I ZPO statthaft (Fortführung von Senat, NJW-RR 1990, 1483 = LM § 24 LwVG Nr. 35 = WM 1990, 2134 = AgrarR 1991, 195).

    Denn die durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerte Partei darf durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden (Senatsbeschl. v. 3. November 1988, LwZB 2/88, BGHR LwVG § 48 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittel 1; v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, WM 1990, 2134 m.w.N.).

    Der Senat hat daher für den Fall, daß das Oberlandesgericht (Senat für Landwirtschaftssachen) in einem Antragsverfahren nach § 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 LwVG über ein Rechtsmittel fehlerhaft durch Urteil statt durch Beschluß entschieden hat, ausgesprochen, daß die Anrufung des Bundesgerichtshofes im dritten Rechtszug - neben den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie dem Erfordernis einer Beschwer - nur nach Maßgabe des § 24 LwVG statthaft ist (Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, aaO).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen

    Weil es nicht darauf ankommt, worauf der Rechtsirrtum des Beschwerdegerichts beruht, kann aus dem Gesichtspunkt, dass sich das Beschwerdegericht aufgrund der Anwendung eines unzutreffenden Verfahrensrechts keine Gedanken über die Zulassung der Rechtsbeschwerde machen musste, nicht hergeleitet werden, dass die bei Anwendung des zutreffenden Verfahrensrechts von einer positiven Zulassungsentscheidung abhängige Anrufung des Bundesgerichtshofs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung statthaft sein müsste (vgl. auch BGH Beschluss vom 5. Juli 1990 - LwZR 7/89 - NJW-RR 1990, 1483 f.).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Freilich soll der Meistbegünstigungsgrundsatz nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 956, 957).
  • BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09

    Sofortige Beschwerde beim BGH (BGH) bei fehlender Zulassung derselben im

    Die fehlerhafte Entscheidung durch Urteil führt zwar nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung dazu, dass neben der bei korrekter Entscheidung gegebenen sofortigen Beschwerde auch die gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs in verwaltungsgerichtlichen Anwaltssachen nach neuem Verfahrensrecht gegebene Berufung nach § 112e BRAO statthaft wäre (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483 f.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 20. April 2009, AnwZ (B) 103/08, NJW-RR 2009, 1581).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung hilft nämlich nur über den Mangel in der Form der Entscheidung hinweg, erweitert aber den Instanzenzug nicht (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, aaO).

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Die Frage, ob die Beteiligte nach dem Meistbegünstigungsprinzip (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 12, 182, 187 f.; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH NJW-RR 1990, 1483; Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 50 VII B 3 c; Pawlowski/Smid, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdnr. 111) auch eine weitere Beschwerde hätte einlegen können (vgl. OLG Hamm DNotZ 1954, 92, 93 mit abl. Anm. Grussendorf), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in

    Der Senat hat mit Beschluß vom 5. Juli 1990 (LwZR 7/89, RdL 1990, 239) bereits entschieden, daß es die Parteien nicht in der Hand haben, ob ein Verfahren vom Landwirtschaftsgericht nach den Vorschriften der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder der Zivilprozeßordnung durchgeführt wird.
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 75/92

    Beschwerde - Verweisung - Sprungrevision

  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

  • BGH, 08.12.2005 - LwZA 2/05

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 6 WF 200/04

    Prozesskostensicherheit: Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die

  • OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der örtlichen

  • OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 565/01

    Zwischenurteil zur örtlichen Zuständigkeit - unzulässige Beschwerde bei

  • OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 15 UF 7/11

    Einstweiliger Rechtsschutz in Familienstreitsachen: Rechtsmittel bei einer

  • LG Stendal, 23.08.2007 - 25 T 85/07

    Leitsatz

  • OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 108/96

    Festsetzung der Beschwer bei einem Begehren gerichtet auf Herausgabe einer

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