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   OLG Hamm, 27.11.1989 - 31 U 59/89   

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https://dejure.org/1989,6882
OLG Hamm, 27.11.1989 - 31 U 59/89 (https://dejure.org/1989,6882)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.1989 - 31 U 59/89 (https://dejure.org/1989,6882)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 1989 - 31 U 59/89 (https://dejure.org/1989,6882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1536
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03

    Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der

    Das wird allerdings für Urteile, die nur vorläufig vollstreckbar sind und vor allem für Urkundenvorbehaltsurteile abgelehnt, weil dort die Gefahr besteht, dass sie im Nachverfahren noch abgeändert werden können (Stein/Jonas-Grunsky a. a. O.; OLG Hamm NJW-RR 1990, 1536).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung

    Unabhängig davon entspricht es im Übrigen auch deshalb billigem Ermessen, der Verfügungsbeklagten die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, weil die Rechtsfrage, ob die Erlangung eines vorläufig vollstreckbaren Hauptsachetitels in erster Instanz den Verfügungsgrund nachträglich entfallen lässt, in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wird (vgl. einerseits OLG Düsseldorf, OLGReport 2006, 480, 481; KG, NJWE-WettbR 1999, 293; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 590; andererseits OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 2 U 55/08

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III

    Erlangt der Antragsteller - wie hier - nach Erlass der einstweiligen Verfügung in der Hauptsache einen vorläufig vollstreckbaren Titel, bedarf es einer besonderen Begründung, weshalb gleichwohl noch eine vorläufig sichernde Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren erforderlich ist (vgl. Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Düsseldorf [15. ZS], OLGReport 2006, 480, 481; KG, NJWE-WettbR 1999, 293; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 590; a. A. OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536; jew. m. w. Nachw.).
  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

    Die Klägerin kann auch nicht auf § 720 a ZPO verwiesen werden, da dieser die sogenannte Sicherungsvollstreckung nur gestattet, wenn der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536).
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 52/05

    Irreführende Werbung durch assoziative Verknüpfung von Bild- und

    Allgemein anerkannt ist vielmehr, dass der Verfügungsgrund selbst dann noch nicht in Wegfall gerät, wenn im ordentlichen Hauptsacheverfahren bereits ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1536 m.w.N.; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 927 ZPO Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 16/06

    Einstweiliger Rechtsschutz: Wegfall des Verfügungsgrundes durch einen vorläufig

    Der Verweis auf § 720 a ZPO verfange nicht, weil dieser die sogenannte Sicherungsvollstreckung nur gestatte, wenn der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden sei (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536; im Ergebnis auch Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 917 Rz. 24).
  • OLG München, 02.08.2012 - 6 U 1645/12
    Es entspricht der überwiegend in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, dass mit Ergehen eines Verbots in der Hauptsache ein Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht (vgl. OLG Düseldorf InstGE 10, 124 Tz. 11 - Inhalator; OLGR 2006, 480; KG NJW-WettbR 1999, 293; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, Rn. 57, Rn. 280 m. Fn. 12; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 630; a.A. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1536).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 17 U 95/99

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur

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