Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 24.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.09.1989 - 2 W 82/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5799
OLG Schleswig, 27.09.1989 - 2 W 82/88 (https://dejure.org/1989,5799)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.1989 - 2 W 82/88 (https://dejure.org/1989,5799)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 1989 - 2 W 82/88 (https://dejure.org/1989,5799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 23
  • Rpfleger 1990, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18

    Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das

    Diese Dokumentation auch nicht mehr aktueller Eintragungen ist der Publizitätsfunktion des Grundbuchs geschuldet (vgl. auch OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 23 zu dem Offenbarungsverbot gemäß § 1758 Abs. 1 BGB bei einer Adoption).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 17/22

    Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung

    Bei einer Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) oder des Eigentumsrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) sei es unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Grundrechtsschutzes verfassungsrechtlich geboten, dem Betroffenen ein Recht auf Umschreibung des Grundbuchblattes zuzubilligen (vgl. OLG Jena, NJOZ 2013, 922, 923; OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 83; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 23; OLG Frankfurt, NJW 1988, 976 f.; Bauer/Schaub/Maaß, GBO, 5. Aufl., § 12 Rn. 7; BeckOK GBO/Holzer [1.8.2023], § 3 Rn. 8; Demharter, GBO, 33. Aufl., § 3 Rn. 12.1; KEHE/Keller, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 28 GBV Rn. 3; Lemke/Schneider, GBO, 3. Aufl., § 12 Rn. 21; Meikel/Schneider, GBV, 11. Aufl., § 28 Rn. 10; Kübler/Prütting/Bork/Holzer, InsO [9/2023], § 32 Rn. 48; Stein/Jonas/Bartels, ZPO, 23. Aufl., § 868 Rn. 9; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 613a; Böhringer, Rpfleger 1989, 309, 313; BWNotZ 1989, 1, 5; Böttcher, ZfIR 2022, 328, 331; Wilsch, FGPrax 2017, 100, 102; offengelassen von OLG Köln, FGPrax 2015, 249, 250).

    Gleiches gilt bei einem Verstoß gegen das gesetzliche Offenbarungsverbot des § 1758 Abs. 1 BGB im Fall der Eintragung einer Namensänderung in das Grundbuch unter Hinweis auf eine Adoption (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 23).

  • OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14

    Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz - Wie

    Aus dem Offenbarungsverbot für Adoptionen nach § 1758 Abs. 1 BGB kann jedenfalls folgen, dass ein Grundbuchblatt in entsprechender Anwendung des § 28 GBV umzuschreiben ist (Senat, NJW-RR 1990, S. 23).
  • KG, 08.03.2018 - 1 W 439/17

    Grundbuchsache: Berichtigung einer Vornamenseintragung bei Geschlechtsänderung

    Die Beteiligte könnte die Umschreibung nur bei einer Verletzung von § 5 Abs. 1 TSG verlangen (vgl. dazu OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 23; Demharter, a.a.O., § 3 Rn. 12), an der es fehlt.
  • KG, 05.04.2022 - 1 W 349/21

    Anspruch eines Grundstückseigentümer auf Umschreibung des Grundbuchblatts nach

    (1) Das kann allerdings der Fall sein, wenn einer Eintragung im Grundbuch ein Offenbarungsverbot entgegensteht (BGH, a.a.O., zu § 5 Abs. 1 TSG; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 23, zu § 1758 BGB; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 613b).
  • OLG Celle, 21.01.2013 - 4 W 12/13

    Rechte des Grundstückseigentümers nach Löschung einer Zwangssicherungshypothek;

    In einem solchen Fall wird vielfach vertreten, dass der in der ursprünglich fehlerhaften Eintragung liegende Mangel vollständig beseitigt werden müsse und dazu die Löschung nicht ausreiche, weil auch nach Löschung die aus dem Grundbuch ersichtliche Eintragung als solche erhalten bleibe (vgl. für diesen Fall OLG Frankfurt NJW 1988, 976; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 23).
  • AG Wernigerode, 28.06.2012 - BB-30543

    Fassung des Eintragungsvermerks im Grundbuch: Eigentumserwerb durch eine bereits

    Vorsorglich ist aber bereits im vorliegenden Beschwerdeverfahren darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch auf die von der Beschwerdeführerin (künftig) begehrte Grundbuchumschreibung nur unter der Voraussetzung in Betracht käme, dass das Grundbuchamt bei der Formulierung der Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat (OLG Schleswig Rpfleger 1990, 203: Anspruch auf Umschreibung wegen einer im Eintragungsvermerk erfolgten und gegen das Offenbarungsverbot des § 1758 Abs. 1 BGB verstoßenden Angabe einer Adoption im Rahmen des Grundbuchvollzugs einer Namensänderung).
  • BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92

    Anspruch auf Umschreibung eines Grundbuchblattes, damit ein gelöschter

    Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn ein gelöschter Zwangsvermerk oder die gelöschte Zwangssicherungshypothek unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragen worden ist (so OLG Frankfurt NJW 1988, 976/977; vgl. auch OLG Schleswig Rpfleger 1990, 203) oder ob der betroffene Grundstückseigentümer die Umschreibung verlangen kann, wenn seit der Löschung eine bestimmte Zeit vergangen ist (so Böhringer Rpfleger 1989, 309/312 f., der in Analogie zu § 107 Abs. 2 Satz 3 KO , § 915 Abs. 2 ZPO und § 17 Abs. 5 AktO eine Frist von fünf Jahren vorschlägt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.08.1989 - 62 S 64/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7418
LG Berlin, 24.08.1989 - 62 S 64/89 (https://dejure.org/1989,7418)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.08.1989 - 62 S 64/89 (https://dejure.org/1989,7418)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. August 1989 - 62 S 64/89 (https://dejure.org/1989,7418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Tritt der Schaden in diesem Fall nach dem Eigentumsübergang ein, so richten sich die Ansprüche des Mieters nicht gegen den Grundstücksveräußerer, sondern gegen den Grundstückserwerber (Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rdnr. 894; Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 566 Rdnr. 54; Emmerich/Sonnenschein, 8. Aufl., Miete, § 566 Rdnr. 35; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 566 Rdnr. 58; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rdnr. I 68, anders aber zu § 536a Abs. 1 2. Alt. BGB; Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 571 Rdnr. 34; Derleder/Bartels, JZ 1997, 981, 985; vgl. auch LG Berlin NJW-RR 1990, 23, zur Verzugslage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht