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   LG Trier, 16.11.1989 - 3 S 3/89   

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LG Trier, 16.11.1989 - 3 S 3/89 (https://dejure.org/1989,6785)
LG Trier, Entscheidung vom 16.11.1989 - 3 S 3/89 (https://dejure.org/1989,6785)
LG Trier, Entscheidung vom 16. November 1989 - 3 S 3/89 (https://dejure.org/1989,6785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Bonn, 05.12.2011 - 4 O 114/10
    Denn die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Beklagten ist auch nicht nach dem Tode der Erblasserin als Auftraggeberin erloschen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 313).
  • LG Koblenz, 16.03.2005 - 12 S 270/04

    Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs wegen ungerechtfertigter Bereicherung

    Erst mit dem Beginn von Anwerbeversuchen wird er selbst in sittenwidriger Weise tätig (vgl. LG Trier, NJW-RR 1990, 313, 314) [LG Trier 16.11.1989 - 3 S 3/89] .
  • LG Koblenz, 16.03.2005 - 12 S 276/04

    Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages auf Grund ungerechtfertigter

    Erst mit dem Beginn von Anwerbeversuchen wird er selbst in sittenwidriger Weise tätig (vgl. LG Trier, NJW-RR 1990, 313, 314) [LG Trier 16.11.1989 - 3 S 3/89] .
  • AG Köln, 18.02.2004 - 112 C 551/03

    Rückzahlunganspruch einer Geldschenkung i.R. Pyramidenspiels; Teilnahme an einem

    Zwar wird ua mit dem Bemühen, eine im Einzelfall als gerechter erscheinende Lösung zu finden, die vereinzelt gebliebene Auffassung vertreten, der Anspruch des Leistenden auf Gewährung von Rechtsschutz zu seinen Gunsten könne nur dann verwirkt sein, wenn sein Verstoß gegen die guten Sitten mindestens ebenso schwer wie der des Leistungsempfängers wiege (so LG Trier NJW-RR 1990, 313 f.).
  • OLG München, 06.04.1993 - 31 U 6198/92

    Wettbewerbsrechtliche Aspekte beim Gewinnspiel "Euro-Game"

    Zwar hat das Landgericht Trier die Beteiligung am einem Gewinnsystem nach dem Schneeballprinzip, wonach, etwas vereinfacht gesagt, ein Spieleinsatz von 1.000,00 DM an den zuoberst stehenden Joker zu zahlen war und eine Gruppe von 7 Spielern eine Gruppe von weiteren 8 Spielern finden mußte, um in Richtung der Jokerposition aufzusteigen, als sittenwidrig angesehen (NJW-RR 1990, 313).
  • AG Wuppertal, 03.02.2005 - 35 C 430/04
    Ferner werden Spielleidenschaft, Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit der Teilnehmer ausgenutzt (vgl. insgesamt BGH NJW 1997, 1212; speziell zu den "Herzkreisen": LG Stuttgart, Urt. v. 16.09.2004, Az. 25 O 301/04; LG Freiburg, Urt. v. 23.12.2004, Az. 5 O 247/04; LG Trier NJW-RR 1990, 313; LG Bielefeld, Urt. v. 21.04.2004, Az. 22 S 300/03; AG Springe, Urt. v. 19.03.2004, Az. 4 C 101/04).
  • AG Nienburg, 16.06.1994 - 2 C 93/94

    Zivilrecht; Rückforderbarkeit des Spieleinsatzes für Gewinnspiele nach dem

    Der Spieleinsatz eines nach dem ,,Schneeballsystem'' angelegten Gewinnspiels (hier: ,,Unternehmer-Spiel Life'') ist wegen der Sittenwidrigkeit der Spielvereinbarung gem. § 138 BGB von Anfang an nichtig und damit nach § 812 BGB rückforderbar (AG Nienburg, Urt. v. 16.6. 1994 - 2 C 93/94, VuR 1994, 279; vgl. auch OLG München NJW 1986, 1980; LG Trier, NJW-RR 1990, 313).
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