Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5961
BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88 (https://dejure.org/1989,5961)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1989 - X ZR 25/88 (https://dejure.org/1989,5961)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1989 - X ZR 25/88 (https://dejure.org/1989,5961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    X. Zivilsenat des BGH entscheidet zur Nichterstattung der Mehrwertsteuer bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten mit Revisionsurteil vom 22.5.1989 - X ZR 25/88 -.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 387 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls -

    Auszug aus BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88
    Die Revision greift die Feststellungen des Berufungsgerichts vor allem unter Hinweis auf das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 6. Juni 1972 (NJW 1972, 1460) an.
  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88
    Ob diese Rechtsprechung in allen Einzelheiten überzeugt, vor allem wenn man in Erwägung zieht, daß ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Geschädigter Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer einer fiktiven Kfz-Reparatur hat (vgl. hierzu IV a-Senat, NJW 1985, 1222), bedarf vorliegend keiner Vertiefung; denn die Klägerin macht gegen die Beklagte keinen unmittelbar gesetzlichen Schadenersatzanspruch geltend; vielmehr steht die Auslegung des zwischen den Parteien über die beiderseitige Schadensersatzpflicht geschlossenen Vergleichs in Rede.
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats und die seither gefestigte Praxis verbietet sich der Weg, den Zivilrechtsstreit gemäß § 148 ZPO auszusetzen (Einzelheiten hierzu bei Weiß, Betriebsberater 1980, 1433 ff.), weil von daher gesehen nicht ernstlich zweifelhaft ist, daß die Schadensersatzleistung des Schädigers nicht der Umsatzsteuer unterliegt (zu dieser Problematik etwa VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, NJW 1988, 2042 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; s. in diesem Zusammenhang auch VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, NJW 1989, 302 [BGH 10.11.1988 - VII ZR 137/87] = EWiR 1989, 199 m. Anm. von Weiß).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats und die seither gefestigte Praxis verbietet sich der Weg, den Zivilrechtsstreit gemäß § 148 ZPO auszusetzen (Einzelheiten hierzu bei Weiß, Betriebsberater 1980, 1433 ff.), weil von daher gesehen nicht ernstlich zweifelhaft ist, daß die Schadensersatzleistung des Schädigers nicht der Umsatzsteuer unterliegt (zu dieser Problematik etwa VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, NJW 1988, 2042 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; s. in diesem Zusammenhang auch VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, NJW 1989, 302 [BGH 10.11.1988 - VII ZR 137/87] = EWiR 1989, 199 m. Anm. von Weiß).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04

    Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland

    Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG besteht und der Geschädigte deshalb berechtigt ist, die ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzusetzen und damit seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt um diesen Betrag zu verringern (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1972 - VI ZR 49/71 - VersR 1972, 973, 974; BGH, Urteil vom 22. Mai 1989 - X ZR 25/88 - NJW-RR 1990, 32, 33).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 245/07

    Pflicht eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten zum Erwerb eines

    Im Streitfall liegen die Voraussetzungen nicht vor, unter denen die Rechtsprechung angenommen hat, dass die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer nicht vom Schädiger zu erstatten ist, soweit der Halter eines für Geschäftszwecke benutzten Fahrzeugs nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl.Senatsurteil vom 6. Juni 1972 - VI ZR 49/71 - VersR 1972, 973, 974; BGH, Urteil vom 22. Mai 1989 - X ZR 25/88 - NJW-RR 1990, 32, 33).
  • LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03
    Warum die Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf den in Rede stehenden Umsatzsteuerzufluss besser gestellt werden sollte, als eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die sich als Geschädigter einen Steuervorteil grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang Müko, BGB, 4. Aufl., § 249 Randz. 239, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 1995, Az. : 17 U 229/94, Fundstelle: NJW-RR 1996, 498, [OLG Düsseldorf 28.04.1995 - 17 U 229/94] und BGH, Urteil vom 22. Mai 1989, Az. : XZR 25/88, Fundstelle: NJW-RR 1990, 32 [BGH 22.05.1989 - X ZR 25/88] ), ist nicht erkennbar.
  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

    Würde man dem Geschädigten einen Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer gegen den Schädiger auch in diesen Fällen zubilligen, so wäre er insofern ungerechtfertigt begünstigt, da er die Mehrwertsteuer praktisch zweimal (einmal von dem Schädiger und einmal vom Finanzamt) erstattet erhielte (BGH - Urteil vom 22.05.1989 - X ZR 25/88 - NJW-RR 1990, 32).
  • OLG Köln, 08.12.2021 - 11 U 73/21

    1. Der Schadensersatzanspruch des vorsteuerabzugsberechtigten Käufers gemäß § 826

    Würde man dem Geschädigten einen Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer gegen den Schädiger zubilligen, so wäre er insofern ungerechtfertigt begünstigt, da er die Umsatzsteuer praktisch zweimal (nämlich einmal von dem Schädiger und einmal vom Finanzamt) erstattet erhielte, was mit dem zentralen Grundgedanken des Schadensrechts, dass der Geschädigte nämlich durch die Ersatzleistung des Schädigers vollen Ersatz seines tatsächlichen Schadens, hingegen aber keine Bereicherung erlangen soll, unvereinbar wäre (BGH, NJW-RR 1990, 32, 33; NJW 2014, 2874, 2875; ebenso Palandt/Grüneberg, 80. Aufl. 2021, § 249 BGB, Rn. 54).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 23/13

    Rückzahlungsansprüche aufgrund Nichtigkeit einer Vereinbarung über die

    Eine Ausnahme gilt, wenn der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BGH, NJW 1972, 1460; BGH, NJW-RR 1990, 32).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - U (Kart) 2/13
    Eine Ausnahme gilt, wenn der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BGH NJW 1972, 1460; BGH NJW-RR 1990, 32).
  • AG Halle/Saale, 10.01.2013 - 93 C 3231/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Mehrwertsteuer auf Wiederbeschaffungswert bei

    Zwar würde es dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot widersprechen, wenn man dem vorsteuerberechtigten Unfallgeschädigten Mehrwertsteuer auf den Schadensersatzbetrag zusprechen würde, weil er dann die Mehrwertsteuer zweimal erhielte, nämlich einmal vom Finanzamt und einmal vom Schädiger (BGH, Urteil vom 22. Mai 1989, Az. X ZR 25/88, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht