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   LG Tübingen, 29.01.1990 - 1 S 208/89   

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https://dejure.org/1990,6354
LG Tübingen, 29.01.1990 - 1 S 208/89 (https://dejure.org/1990,6354)
LG Tübingen, Entscheidung vom 29.01.1990 - 1 S 208/89 (https://dejure.org/1990,6354)
LG Tübingen, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 1 S 208/89 (https://dejure.org/1990,6354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abbruch und Entfernung eines auf fremden Grundstück gebauten Teils eines Schuppens; Anspruch auf Herausgabe eines überbauten Grundstücksteils; Beweislastverteilung für den Nachweis eines im Einvernehmen mit einem damaligen Eigentümer errichteten Überbaus; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 338
  • MDR 1990, 441
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    An dieser Auffassung ist trotz der gegen sie erhobenen Kritik festzuhalten (vgl. LG Tübingen NJW-RR 1990, 338; Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 902 Rn. 9; ders., BGB [2006], § 1004 Rn. 201; MünchKomm-BGB/Kohler, 5. Aufl., § 902 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Baldus, 5. Aufl., § 1004 Rn. 121; Jauernig, BGB, 13. Aufl., § 902 Rn. 1; Toussaint in jurisPK-BGB, 4. Aufl., § 902 Rn. 14; Wilhelm, Sachenrecht, 4. Aufl., Rn. 1180; Picker, JuS 1974, 357, 358; Baur, JZ 1973, 560; Volmer, ZfIR 1999, 86, 87 f.).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks;

    Der Nachteil für den Eigentümer, der den Anspruch auf Beseitigung des Überbaus nach § 1004 Abs. 1 BGB verjähren lässt, besteht im Wesentlichen darin, dass er, wenn er den überbauten Teil des Grundstücks anders nutzen will und der Nachbar sein Wegnahmerecht nicht ausübt, selbst den auf seinem Grundstück befindlichen Teil des Gebäudes abzureißen hat (insofern zutreffend LG Tübingen, NJW-RR 1990, 338, 339).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Es führt hier im übrigen zu keinem anderen Ergebnis, wenn mit der Gegenauffassung eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs, weil dieser nur künftige Beeinträchtigungen abwenden solle, schlechthin (so etwa Staudinger/Gursky, BGB [1999], § 1004 Rdn. 218; MünchKomm-BGB/Medicus, 3. Aufl., § 1004 Rdn. 83 jeweils m.w.N.) oder mit Blick auf § 902 Abs. 1 BGB nur für Ansprüche aus dem Grundeigentum (so etwa LG Tübingen, NJW-RR 1990, 338; Picker, JuS 1974, 357, 358 f) verneint wird.
  • LG Magdeburg, 09.02.2010 - 2 S 214/09

    Beeinträchtigung des eingetragenen Wegerechts: Verjährung und Verwirkung eines

    Die Auffassung hat aber auch Ablehnung gefunden (vgl. z. B. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2003, 6 U 36/02; LG Tübingen, Urteil vom 29.01.1990, 1 S 208/89, Toussaint, a.a.O., m. w. N.).
  • LG Kassel, 06.03.2003 - 1 S 36/02

    Anspruch auf Beseitigung einer auf Nachbargrundstück stehenden Rotfichte;

    Es kann dahinstehen, ob mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 60, 235, 238, 239) [BGH 23.02.1973 - V ZR 109/71] davon auszugehen ist, daß der Beseitigungsanspruch der 30jährigen Verjährung des § 195 BGB unterliegt oder ob es sich um einen unverjährbaren Anspruch gemäß § 902 Abs. 1 S. 1 BGB handelt (so: LG Tübingen, in NJW-RR 1990, 338; Münchener Kommentar-Medicus, BGB, 3. Aufl., § 1004, Rn. 70; Staudinger/Gursky, BGB, 1999, § 1004, Rn. 194).
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