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   BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88   

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https://dejure.org/1989,1492
BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88 (https://dejure.org/1989,1492)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - X ZR 58/88 (https://dejure.org/1989,1492)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - X ZR 58/88 (https://dejure.org/1989,1492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der von einer KG angestellte Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH als Arbeitnehmer - Der von einer KG angestellte Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH als Arbeitgeber - Bemessung der üblichen Vergütung nach § 612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Ausübung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 2 - "Auto-Kindersitz"
    Zur Höhe der Erfindervergütung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Arbeitnehmererfindungen, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 612 Abs. 2
    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer KG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 349
  • MDR 1990, 542
  • GRUR 1990, 193
  • WM 1990, 350
  • DB 1990, 676
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52

    Grundurteil bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Nur ausnahmsweise darf die Entscheidung über Einwendungen und Einreden, welche an sich den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, dann nämlich, wenn feststeht oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß diese Einwendungen oder Einreden jedenfalls einen Teil des geltend gemachten Anspruchs unberührt lassen (vgl. BGHZ 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4; Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.; Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690; Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4; Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.; Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690; Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Seine Vergütung kann sich daher - anders als die einem freien Erfinder zu zahlende angemessene Lizenzgebühr - nicht allein danach richten, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluß eines frei ausgehandelten Lizenzvertrages in Kenntnis der tatsächlichen Entwicklung während des Vertragszeitraums vereinbart hätten (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Nur ausnahmsweise darf die Entscheidung über Einwendungen und Einreden, welche an sich den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, dann nämlich, wenn feststeht oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß diese Einwendungen oder Einreden jedenfalls einen Teil des geltend gemachten Anspruchs unberührt lassen (vgl. BGHZ 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618).
  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4; Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.; Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690; Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Hinzutreten muß ferner, daß hinsichtlich der Anspruchshöhe noch weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Klageanspruch im Betragsverfahren in irgendeiner Höhe zuerkannt wird (st. Rspr., u.a. BGH VIII ZR 105/87 - BGHR ZPO § 304 Abs. 1).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Maßgebend ist danach, welche Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem betreffenden Ort nach einer festen Übung gewöhnlich gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - X ZR 58/88, MDR 1990, 542 und vom 4. April 2006 - X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56 Rn. 14; Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 612 Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    e) Ein Abschlag gegenüber der Vergütung eines freien Erfinders wird regelmäßig geboten sein, wenn dem Geschäftsführer technische Aufgaben, etwa die Leitung der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, übertragen worden sind, während ein Abschlag nicht notwendig zu erfolgen hat, wenn der Geschäftsführer eine rein kaufmännische Funktion hat und ausübt (Fortführung von Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).

    Insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Billigkeitsprüfung nach §§ 316, 315 Abs. 1 BGB (dazu Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, können in die Billigkeitserwägungen nicht nur Gesichtspunkte einfließen, die für die Bemessung einer angemessenen Lizenzgebühr eines freien Erfinders von Bedeutung sind, sondern in gleicher Weise auch solche, auf die der Gesetzgeber im Rahmen des ArbEG beim billigen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmererfinders abgehoben hat, weil die Erfindung im Rahmen des Betriebs mit Hilfe von betrieblichen Mitteln entstanden ist (Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, aaO).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Maßgebend ist danach, welche Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem betreffenden Ort nach einer festen Übung gewöhnlich gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - X ZR 58/88, MDR 1990, 542 und vom 4. April 2006 - X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56 Rn. 14; Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 612 Rn. 8).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Solche Erfindungen stehen nicht dem Unternehmensinhaber, sondern dem Erfinder zu, sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, die der Zusammenarbeit zu Grunde liegen, nicht ausdrücklich oder konkludent etwas Abweichendes ergibt (BGH, Urt. v. 22.10.1964 - Ia ZR 8/64, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 f. - Auto-Kindersitz).
  • OLG Hamm, 30.09.2021 - 18 U 74/20

    Vermittlung von Geschäftskontakten als Geschäftsbesorgung; fehlende

    Die übliche Vergütung bemisst sich nach den für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen in gleichen oder ähnlichen Gewerben oder Berufen unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahlten Entgelte (BGH, Urteil vom 24.10.1989, Az. X ZR 58/88, NJW-RR 1990, 349; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 612 Rn. 8).

    Nach einer Auffassung steht dem Dienstverpflichteten ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 316, 315 Abs. 1 BGB zu, das er nach billigem Ermessen auszuüben hat; bei Unbilligkeit hat die Bestimmung dann durch Urteil zu erfolgen (Schulze/Schreiber, BGB, 10. Aufl. 2019, § 612 Rn. 3; so auch noch BGH, Urteil vom 24.10.1989, Az. X ZR 58/88, NJW-RR 1990, S. 349).

    Die Revision ist auch nicht wegen der im Urteil des BGH vom 24.10.1989, Az. X ZR 58/88 vertretenen Auffassung einer vorrangigen Leistungsbestimmung nach §§ 315, 316 BGB (siehe B.I.3.c)aa)) zuzulassen gewesen, da im Hinblick auf das zeitlich später ergangene Urteil vom 04.04.2006, Az. X ZR 122/05, nicht ersichtlich ist, dass der X. Senat seine Auffassung aufrechterhalten hat.

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Überträgt der Geschäftsführer seinen Anteil an einer während seiner Tätigkeit für die Gesellschaft und im Zusammenhang mit dieser zustande gekommenen Erfindung auf die Gesellschaft, kann er dafür eine Vergütung nach § 612 BGB verlangen, vorausgesetzt die Beteiligten haben in einem Dienstvertrag oder in einer anderen Vereinbarung keine davon abweichende Regelung getroffen (vgl. Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 f. - Auto-Kindersitz; Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).
  • LG Duisburg, 29.02.2016 - 3 O 426/14

    Überschreitung der beihilfefähigen Höchstsätze bzgl. Erstattung von Aufwendungen

    Maßgebend ist hierfür, welche Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem betreffenden Ort nach einer festen Übung gewöhnlich gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, Urteile vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12, 24.10.1989 - X ZR 58/88 und vom 04.04.2006 - X ZR 80/05).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Die Begründung des Berufungsgerichts steht nicht im Widerspruch mit der Rechtsprechung, wonach der Geschäftsführer einer GmbH für die Überlassung von Rechten an einer Erfindung grundsätzlich einen eigenständigen Vergütungsanspruch aus § 612 Abs. 2 BGB herleiten kann (Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz), und dem Umstand, daß der Anspruch auf den Reingewinn einer GmbH in Fällen, in denen eine Sachgründung der Gesellschaft nicht vereinbart ist, grundsätzlich das Entgelt für das von den Gesellschaftern vereinbarungsgemäß aufzubringende Kapital ist.
  • OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97

    Dienstvertrag: Vorgehensweise zur Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für

    Maßgeblich ist als Anspruchsgrundlage vielmehr die Regelung des § 612 Abs. 2 BGB (BGH GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz, RU1 Seite 8).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Das Arbeitnehmererfindungsgesetz findet auf ihn somit nicht per se Anwendung (BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellreibungskupplung; GRUR 1988, 762, 763 - Windform; GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; GRUR 2011, 509, 510 - Schweißheizung; OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 49, 50; Bartenbach/Volz, a.a.O., Rz. 69).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 2 U 11/98

    Behandlung von Erfindungen des Geschäftsführers; Verpflichtung der Gesellschaft

  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

  • OLG Nürnberg, 11.11.1991 - 3 W 3308/91
  • OLG München, 15.02.2007 - 6 U 5581/05

    Der Geschäftsführer als Erfinder

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

  • AG Essen, 03.02.2006 - 20 C 289/04

    Anspruch auf Zahlung von Restbeträgen für physiotherapeutische Behandlungen;

  • OLG München, 14.05.2003 - 21 U 3523/01

    Üblicher Stundensatz für Beratung einer Unternehmensgruppe

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 14 Sa 1580/07

    Schriftformklausel - Individualabrede - Anspruch auf Provisionszahlung

  • AG Bochum, 07.11.2008 - 75 C 182/05

    Krankheitskostenversicherer ist zum Ersatz der vom Versicherungsnehmer gegenüber

  • LG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4b O 507/03

    Auskunftsanspruch eines Miterfinders nach Treu und Glauben über die Einzelheiten

  • LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 4a O 142/10

    Lärmschutzwand (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 258/98

    Ozonerzeuger

  • LG Düsseldorf, 29.03.1994 - 4 O 117/93

    Übergang der Rechte aus einer Erfindung auf eine Firma bei Erfolgen der Erfindung

  • KG, 04.05.1992 - 2 U 4536/91

    Fälligkeit der Einlageforderung einer Kommanditgesellschaft; Leistung von

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