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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1990 - IV ZR 305/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2546
BGH, 14.02.1990 - IV ZR 305/88 (https://dejure.org/1990,2546)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - IV ZR 305/88 (https://dejure.org/1990,2546)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - IV ZR 305/88 (https://dejure.org/1990,2546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Risikobegrenzungsklausel - Vorübergehende Beschäftigung - Besonderer Arbeitsanfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 74 § 3 B Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 74 § 3 B Nr. 4
    Begriff des Hausangestellten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 607
  • MDR 1990, 806
  • VersR 1990, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Der Senat hatte schon in seinen Urteilen vom 14. Februar 1990 (IV ZR 305/88 - VersR 1990, 487 unter 3) und vom 2. Mai 1990 (IV ZR 48/89 - VersR 1990, 736 unter 1 b) Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klauseln geäußert.
  • OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94

    Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision

    Einem vom Versicherer verfolgten Regelungszweck kommt demnach nur dann Bedeutung bei der Auslegung zu, wenn er in der verwendeten Formulierung erkennbar wird (BGH VersR 89, 908; 90, 487).
  • OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95

    Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz -

    Für die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur r+s 90, 128 = VersR 90, 487) maßgeblich, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung des dabei erkennbar werdenden Sinnzusammenhangs verstehen muß.
  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 48/89

    Repräsentateneigenschaft in der Hausratversicherung - Erleichterter Gegenbeweis

    Demgemäß hatte das Berufungsgericht, entgegen der Ansicht der Revision, keinen Anlaß, sich mit diesen Bestimmungen und der Frage ihrer Wirksamkeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Februar 1990 - IV ZR 305/88 unter 3 - zur Veröffentlichung vorgesehen) auseinanderzusetzen.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3045
BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89 (https://dejure.org/1990,3045)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - IV ZR 151/89 (https://dejure.org/1990,3045)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - IV ZR 151/89 (https://dejure.org/1990,3045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - Beweisführung über das ungeklärte Abhandenkommen aus dem versicherten Raum hinaus zur Verschaffung einer Erklärung des Eindringens in den Raum

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 607
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89
    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann vom Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (BGH, Urteil vom 16.10.1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 166).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

    Der Schluß, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde, läßt sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl -

    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

    Der Schluß, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde, läßt sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

  • OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04

    Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 12 U 159/05

    Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines versicherten

    Dies setzt den Nachweis voraus, dass die Tür verschlossen war und erfordert zudem das Vorliegen von Beweisanzeichen, welche die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (Senat OLGR 2004, 446; BGH NJW-RR 1990, 607; wohl enger: OLG Köln U. v. 05.07.2005 - 9 U 164/04 - vgl. auch Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., VHB 84 § 5 Rdn.1).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607; BGH VersR 1991, 297; Senat r+s 2005, 335, dazu Rixecker ZfS 2006, 463; BGH VersR 2005, 1077; KG VersR 2010, 1077; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 VHB 2000 Rn 4).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04

    Vorliegen eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls; Notwendigkeit einer

    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

    Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls;

    Hierzu ist der Nachweis von Umständen erforderlich, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Täter sich den Zugang zu den Räumen, aus denen Sachen entwendet worden sind, nur bei Überwindung zumindest einer verschlossenen Tür verschaffen konnte und dass dies mittels eines Nachschlüssels geschehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607 - zitiert nach juris: Rdnr. 2).
  • OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02

    Unbewiesener Einbruchdiebstahl bei Abhandenkommen von Schmuck im Hotelzimmer

    Fehlen - wie hier - Spuren eines gewaltsamen Eindringens in den Raum, aus dem die versicherten Sachen entwendet worden sein sollen, so genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Fall einer Entwendung schließen lassen (vgl. zum "Nachschlüsseldiebstahl" BGH 09.01.1991 IV ZR 15/90, NJW-RR 1991, 738; 07.02.1990 IV ZR 151/89, NJW-RR 1990, 607).
  • KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13

    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

    Hierzu ist der Nachweis von Umständen erforderlich, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Täter sich den Zugang zu den Räumen, aus denen Sachen entwendet worden sind, nur bei Überwindung zumindest einer verschlossenen Tür verschaffen konnte und dass dies mittels eines Nachschlüssels geschehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 184/95

    Beweisanforderungen gemäß § 5 Abs. 1 VHB bei Begehren von Leistungen aus der

  • OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93

    Nachweis eines behaupteten Einbruchdiebstahls; Begründung eines

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98

    Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls aus einer Zahnarztpraxis

  • OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93

    Erleichterter Beweis trotz Fehlens von Einbruchspuren

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 60/95

    Anforderungen an die Substantiierung eines versicherungsvertragsrechtlichen

  • AG Regensburg, 30.06.1994 - 6 C 1726/94

    Versicherungsleistungen aus der Hausratsversicherung wegen Diebstahls einer

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