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   BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 9/90   

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BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 9/90 (https://dejure.org/1990,2988)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.1990 - BReg. 2 Z 9/90 (https://dejure.org/1990,2988)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 1990 - BReg. 2 Z 9/90 (https://dejure.org/1990,2988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 722
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Anderes ist zu Gunsten der Beteiligten zu 1 und 2 nicht anzunehmen, weil die Beweisregel des § 139 BGB, nach der die Nichtigkeit eines Teils des Rechtsgeschäfts die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts zur Folge hat, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre, im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 22 GBO nicht gilt (BayObLG, NJW-RR 1990, 722, 723; NJW-RR 1997, 590, 591) und selbst bei Anwendung des § 139 BGB davon auszugehen wäre, dass die Einigung über ein weitergehendes Recht in der Regel den Willen der Beteiligten über das Entstehen wenigstens des Teilrechts umfasst (NK-BGB/Krause, 3. Aufl., § 873 Rn. 56; Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 873 Rn. 196).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    (1) Die Berechtigung zur Einigung (Auflassung) im Sinne von § 20 GBO muß ebenso wie die Bewilligungsberechtigung gemäß § 19 GBO grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch vorliegen (vgl. BGHZ 27, 361/366; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723; Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 873 Rn. 11).

    Seine Rechtsstellung beruht vielmehr darauf, daß er Erbeserbe seines Vaters ist, der das Grundstück nicht im Wege der Gesamtnachfolge, sondern durch Rechtsgeschäft gemäß §§ 873, 925 BGB vom Großvater des Beteiligten zu 2 erworben hat (vgl. BayObLGZ 1956, 172/180; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723 f.; BayObLG MittBayNot 1998, 257 f.).

    (3) Auch die Vorschrift des § 185 Abs. 2 Satz 1 Fallgruppe 2 BGB (Erwerb des Gegenstands durch den Verfügenden bzw. dessen Rechtsnachfolger) ist hier nicht anwendbar, da der Großvater des Beteiligten zu 2 nicht als Nichtberechtigter, sondern als Berechtigter über die Grundstücksfläche verfügt hat (vgl. BayObLGZ 1956, 172/179; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723).

  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 402/17

    Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber

    Die Berechtigung zur Einigung (Auflassung) im Sinne von § 20 GBO muss ebenso wie die Bewilligungsberechtigung gemäß § 19 GBO grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch vorliegen (BGHZ 27, 361/366; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723; BayObLG, Beschluss vom 6.5.1999 - 2 Z BR 21/99 -, juris; Palandt/Herrler BGB 76. Aufl. § 873 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 21.01.1999 - 21 U 2423/98

    Rechtsstellung des Auflassungsvormerkungsberechtigten

    Nach h. M. kommt dieser Zustimmung lediglich verfahrensrechtliche, keine materiell-rechtliche Bedeutung zu, da mit ihr nur dem formellen Konsensprinzig (§ 19 GBO) Genüge getan werden soll (BGHZ 49, 263, 266; BayObLG NJW-RR 1990, 722, 724; Palandt-Bassenge, aaO, § 888 Rdn. 4; Staudinger-Gursky, aaO, § 888 Rdn. 16).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

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  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 W 43/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Anspruch auf Löschung einer

    Deshalb hat der Antragsteller in der Form des § 29 GBO alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung entgegenstehen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 722; OLG München, RNotZ 2012, 123; OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 15; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2017 - 15 W 1591/17

    Eintritt der Nacherbfolge

    Wenn sich die materielle Unrichtigkeit bereits aus dem Grundbuch ergibt, ist ein darüber hinausgehender Nachweis nicht erforderlich (OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15, Rn. 33; BayObLG, Beschluss vom 08.03.1990 - BReg 2 Z 9/90, abgedruckt in NJW-RR 1990, 722; Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 22 Rn. 116 a.E.).
  • OLG Hamm, 09.08.2013 - 15 W 209/13

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück in einer Veräußerungskette

    Die von dem Zwischenerwerber im Falle der Wirksamkeit der Vormerkung nach § 888 BGB abzugebende Bewilligung der Eintragung des Vormerkungsberechtigten hat demgegenüber ausschließlich grundbuchverfahrensrechtliche Bedeutung und bleibt ohne Einfluss auf den materiell-rechtlichen Eigentumserwerb des Vormerkungsberechtigten (BGHZ 49, 263, 266; BayObLG NJW-RR 1990, 722 ).
  • OLG München, 20.11.2009 - 34 Wx 108/09

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung bei fehlerhafter

    An die Führung dieses Nachweises sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayObLGZ 1988, 102/107; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723; Demharter GBO 26. Aufl. § 22 Rn. 37; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 113).
  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 27/98

    Löschung einer inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit

    An die Bewilligung seines Rechtsvorgängers im Eigentum ist der Beteiligte zu 2 nicht gebunden, weil er nicht dessen Gesamtrechtsnachfolger ist (vgl. für den Fall der Auflassung BayObLGZ 1956, 172/180; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723; Demharter § 20 Rn. 44 m.w.N.).
  • OLG München, 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des

  • OLG Frankfurt, 29.07.1993 - 20 W 137/93

    Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs

  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 206/04

    Ermittlungspflicht des Grundbuchamtes bei Eintragung einer Pfändung

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98

    Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen

  • LG Marburg, 23.05.2007 - 3 T 120/07

    Kein lastenfreier Eigentumserwerb: Löschung der Verfügung?

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 46/03
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