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BGH, 12.02.1990 - II ZR 134/89 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
GmbH - Haftung - Geschäftsführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 273; GmbHG § 13
Haftung der GmbH für Erklärungen des Gesellschafter-Geschäftsführers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 13
Keine Haftung der GmbH für Erklärungen des Geschäftsführers, die dieser für sich persönlich abgegeben hat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 738
- MDR 1990, 802
- WM 1990, 631
- BB 1990, 730
- DB 1990, 979
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 10.11.1976 - 8 U 218/76
Auszug aus BGH, 12.02.1990 - II ZR 134/89
Das Vermögen der GmbH ist ausschließlich für ihre Gläubiger reserviert (…vgl. dazu statt aller Scholz/Emmerich, GmbHG 7. Aufl. § 13 Rdnr. 94;… Fischer/Lutter/Hommelhoff, GmbHG 12. Aufl. § 13 Rdnr. 13;… Hachenburg/Mertens, GmbHG 8. Aufl. Anh. § 13 Rdnr. 41; Wiedemann, Gesellschaftsrecht I § 4 III.1. b S. 228; Wilhelm NJW 1977, 1887: abl. Anm. zu OLG Hamm 1977, 1159).
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02
Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer …
- KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
Umgekehrter Haftungsdurchgriff: Inanspruchnahme der GmbH für die Schulden des …
Regelmäßig darf der Gläubiger des Gesellschafter/Geschäftsführers nicht unmittelbar auf das Vermögen der GmbH zugreifen, weil deren Vermögensmasse ausschließlich für deren Gläubiger reserviert ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 738).Mit der bereits vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1990, 738, 739) geht der Senat davon aus, dass grundsätzlich eine GmbH nicht für die Schulden des Alleingesellschafters im Wege eines "umgekehrten Haftungsdurchgriffs" haftet, da dies mit den Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbar ist.