Rechtsprechung
BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90 |
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Prospektherausgeber und Treuhänder im Prozeß: Streitgenossen? (IBR 1990, 488)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 742
- DB 1990, 1029
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17
Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz; …
Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung ist dann zweckmäßig, wenn damit ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn damit einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742 und 1020;… Musielak/Smid, ZPO, § 60 Rn. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 1 Sbd 98/99 -, Rn. 3, juris). - OLG Köln, 28.05.2003 - 5 W 54/03
Anwendbarkeit von § 22 ZPO auf Streitigkeiten unter den Mitgliedern einer …
Darunter fiel nach herkömmlichem Verständnis die BGB-Gesellschaft nicht, da ihr keine Rechtspersönlichkeit zuerkannt wurde (RG JW 1918, 742; RG SeuffArchiv 56, 191; OLG Hamburg HGZ 1936, 288; BayObLG NJW-RR 1990, 742; NJW-RR 1990, 1020;… Schumann in Stein/Jonas/Schumann 20. Aufl., Rn. 6;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 58. Aufl., § 22 Rn. 2;… Patzina in Münchener Kommentar-ZPO 3. Aufl. 2000, § 22 Rn. 3;… Thomas-Putzo, 22. Aufl. 2000, § 17 Rn. 1). - OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung
Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung ist aber nur dann zweckmäßig, wenn damit ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn damit einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020) .Dass gegen alle Streitgenossen nicht dieselben Anträge gestellt werden, ist demgegenüber für die Frage der Streitgenossenschaft unerheblich (BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020; OLG Hamm, NJW 2000, 1347).
- BayObLG, 10.05.1996 - 1Z AR 28/96
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen gegen eine BGB -Gesellschaft wegen …
Da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht passiv parteifähig ist, fällt sie nicht in den Anwendungsbereich des § 22 ZPO (BayObLG NJW-RR 1990, 742 und 1020;… Zöller/Vollkommer ZPO 19. Aufl. § 22 Rn. 2).Das gilt jedoch nicht für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die das Gesetz keinen Sitz vorsieht (BayObLG NJW-RR 1990, 742 ).
- BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
d) Dass die Klägerin gegen die Beklagte zu 2 auch einen Feststellungsantrag stellen will, ist unter den hier gegebenen Umständen unbeachtlich (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742, 1020;… Zöller/Vollkommer § 60 Rn. 7), zumal der zusätzliche Feststellungsantrag gegen diejenige Beklagte gestellt wird, die ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem vom Senat bestimmten Gericht hat. - OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07
Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen; …
Das Kriterium der "Gleichartigkeit" im Sinne von § 60 ZPO ist unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; entscheidend ist, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht (…s. BGH NJW-RR 1991, S. 381;… BayObLG, NJW-RR 2006, S. 210, 211;… NJW-RR 2003, S. 134;… DB 2002, S. 2210, 2211; NJW-RR 1990, S. 742;… KG, MDR 2000, S. 1394;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 1347;… OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2006, S. 864;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.Nw.;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 60 Rdnr. 3). - OLG Hamm, 18.05.2015 - 32 Sa 13/15
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Inanspruchnahme verschiedener …
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mit der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn dadurch einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (st. Rspr., zB. BayObLG, AR 1 Z 12/90, NJW-RR 1990, 742). - OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
Landgericht Köln ist zuständig für die Entscheidung über die Klage der Frau …
Unerheblich ist, ob gegen alle beklagten Streitgenossen dieselben Anträge gestellt werden und auf dieselben Anspruchsgrundlagen gestützt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742; 1020; BayObLGR 2005, 900). - OLG Naumburg, 29.11.2012 - 1 AR 18/12
Zuständigkeitsbestimmung: Prüfungsumfang im Bestimmungsverfahren; Bedeutung einer …
- LG Tübingen, 10.02.2003 - 2 O 103/02
Internationales Privatrecht: Rechtswahl für den Zusammenschluss der Aktionäre …
Eine BGB-Innengesellschaft ist weder rechts- noch parteifähig und hat keinen Sitz, an dem ein einheitlicher Erfüllungsort für gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen existieren könnte, s. BayObLG, NJW-RR 1990, 742. - BayObLG, 16.03.1999 - 1Z AR 21/99
Streitgenossenschaft bei Klage gegen mehrere gleichrangige Unterhaltsschuldner
- LG Bonn, 20.02.2002 - 2 O 111/01
- BayObLG, 12.08.1998 - 1Z AR 52/98
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.12.1989 - 2 W 90/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfähigkeit; BGB-Gesellschaft; Möglichkeit; Mitgliedschaft; Genossenschaft; Eintragung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 742
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.11.1991 - II ZB 10/91
Mitgliedschaft einer GbR in einer Genossenschaft
Es sieht sich daran jedoch durch einen auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 7. Dezember 1988 (NJW-RR 1990, 742 ff.) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - BGH, 04.11.1991 - II ZB 7/91
Beitritt einer BGB-Gesellschaft zu einer Raiffeisenbank - Eignung einer …
Das Bayerische Oberste Landesgericht möchte der weiteren Beschwerde stattgeben, weil seiner Auffassung nach jedenfalls eine unternehmerisch tätige landwirtschaftliche oder handwerkliche Familiengesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Mitglied einer Genossenschaft sein kann Es sieht sich daran jedoch durch einen auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 7. Dezember 1988 (NJW-RR 1990, 742 ff.) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.