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   OLG Stuttgart, 21.12.1989 - 16 WF 457/89   

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https://dejure.org/1989,4683
OLG Stuttgart, 21.12.1989 - 16 WF 457/89 (https://dejure.org/1989,4683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.1989 - 16 WF 457/89 (https://dejure.org/1989,4683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 16 WF 457/89 (https://dejure.org/1989,4683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stufenklage; Unbezifferter Zahlungsantrag; Rechtshängigkeit bei Klageerhebung; Objektive Klagenhäufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 254; ZPO § 261

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 766
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14

    Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich

    Sie ist damit abzuweisen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.1989, 16 WF 457/89 in NJW-RR 1990, 766, Musielak/Voit- Foerste , a.a.O., § 254 Rn. 5, und Zöller, a.a.O., § 254, Rn. 9).
  • OLG Celle, 28.06.2011 - 10 UF 50/11

    Der werthöchste Antrag ist ausschlaggebend für den Streitwert einer Stufenklage;

    Etwas anderes ergibt sich im Streitfall auch nicht dadurch, daß das Amtsgericht mit "Schlußversäumnisurteil" die Klage abgewiesen hatte und mit seinem "Schlußurteil" lediglich diese Abweisung bestätigt hat; denn die Klagabweisung ist vorliegend nicht etwa auf der Auskunfts- oder Versicherungs-Stufe erfolgt, auf der aufgrund der Gesamtrechtshängigkeit eine Wirkung auch hinsichtlich der insgesamt noch nicht bezifferten Zahlungsstufe für möglich gehalten wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluß vom 21. Dezember 1989 - 16 WF 457/89 - NJW-RR 1990, 766; ausdrücklich gegenteilig OLG Hamm, Urteil vom 22. August 1989 - 7 UF 217/89 - NJW-RR 1990, 709; vgl. auch Zöller 28 -Greger, § 254 Rz. 17), sondern als bereits ausdrücklich lediglich ein Antrag hinsichtlich eines bloßen Teiles des insgesamt rechtshängigen Anspruches auf der Zahlungsstufe gestellt war.
  • AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00

    Bezifferung des Zugewinnes im Scheidungsverbundverfahren; Gerichtliche Klärung

    Ferner entspricht es herrschender Meinung, dass bereits mit Erhebung der Stufenklage sogleich auch der Zahlungsanspruch grundsätzlich in voller Höhe rechtshängig wird (vgl. BGH NJW-RR 1995, 513 [BGH 18.01.1995 - XII ARZ 36/94] ; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 766 [OLG Stuttgart 21.12.1989 - 16 WF 457/89] ; Zöller-Greger, a.a.O., § 254 Rdnr. 1 m w. N.).
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