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   KG, 04.01.1989 - 18 UF 5704/87   

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https://dejure.org/1989,6428
KG, 04.01.1989 - 18 UF 5704/87 (https://dejure.org/1989,6428)
KG, Entscheidung vom 04.01.1989 - 18 UF 5704/87 (https://dejure.org/1989,6428)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 18 UF 5704/87 (https://dejure.org/1989,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidung einer Ehe ; Erhebung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage ; Geschäftsunfähigkeit während eines Scheidungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 8
  • FamRZ 1989, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 25.02.1988 - 15 UF 256/86

    Scheidungsantrag; Inhalt und Form ; Wirksamkeit ; Heilungsmöglichkeiten; Fehler;

    Auszug aus KG, 04.01.1989 - 18 UF 5704/87
    Die Zustellung einer Antragsschrift gemäß § 622 ZPO ist unverzichtbare Voraussetzung eines Scheidungsverfahrens (OLG Schleswig, FamRZ 1988, 736.).
  • OLG Hamburg, 25.11.1980 - 2 UF 40/79
    Auszug aus KG, 04.01.1989 - 18 UF 5704/87
    Mängel der Klagezustellung können zwar im Einzelfall bei Genehmigung der bisherigen Prozeßführung geheilt werden (OLG Hamburg, FamRZ 1981, 960 [962/963]).
  • OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06

    Erhebung von Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung gemäß § 586 Abs. 3

    Ein solcher lag im Übrigen auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Kammergerichts vom 04.01.1989 (NJW-RR 1990, 8) zugrunde.
  • OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 15 UF 62/09

    Wiederaufnahme eines Versorgungsausgleichsverfahrens: Wiederaufnahmegrund des

    Der Senat hebt deshalb den Beschluss vom 19.05.2004, soweit das Amtsgericht den Versorgungsausgleich seinerzeit nicht durchgeführt hat, auf und verweist die Sache insoweit in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zur Neuverhandlung und -entscheidung an das Amtsgericht zurück (hierzu KG, NJW-RR 1990, 8; Zöller, a.a.O., § 590, Rdnr. 3).
  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02

    Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung

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