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   BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87   

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BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87 (https://dejure.org/1990,1369)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1990 - 8 C 67.87 (https://dejure.org/1990,1369)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 (https://dejure.org/1990,1369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 849
  • NVwZ 1990, 866 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Diese ist auch nicht berechtigt, die nach der Modernisierung in einer dann aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Miete verbindlich zu regeln (vgl. § 6 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 NMV 1970; Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 , vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 88.82 - Buchholz 454.32 § 9 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).

    Die faktische Schutzfunktion des Zustimmungsvorbehalts auch zugunsten der - durch die an eine Erteilung der Zustimmung geknüpfte Möglichkeit der Mieterhöhung - betroffenen Mieter bedeutet nicht notwendigerweise, daß diese Mieter von der Bewilligungsstelle die gänzliche oder teilweise Versagung der Zustimmung verlangen können (vgl. vielmehr für die Genehmigungen nach § 9 Abs. 7 Satz 3 und § 8 a Abs. 4 WoBindG 1974: Urteile vom 8. März 1985, a.a.O. S. 3 und vom 15. November 1985, a.a.O. S. 3 ff.).

    Das verkennt die Revision, wenn sie unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 15. November 1985 (a.a.O.) einwendet, den Mietern fehle insoweit die Klagebefugnis.

  • BVerwG, 27.12.1988 - 3 B 29.88
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Zwar wird eine verfahrensrechtliche Notwendigkeit, weitere Ermittlungen anzustellen, nicht nur durch Beweisanträge der Beteiligten begründet (vgl. Beschluß vom 27. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 29.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 36 S. 5 ).

    Ob dadurch, daß er unter den gegebenen Umständen in der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz die Erhebung der schriftsätzlich angebotenen Beweise nicht beantragt hat, sogar ein Verlust der Rügebefugnis gemäß § 295 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO eingetreten ist (vgl. dazu Beschluß vom 27. Dezember 1988, a.a.O. S. 7), mag auf sich beruhen.

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Ferner ist im einzelnen darzulegen, aus welchem Grunde sich die Erforderlichkeit der unterbliebenen Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Aufklärungsmangel beruhen soll (st. Rspr.; vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 ).

    Ausführungen der Revisionsbegründung in dieser Richtung waren hier schon deshalb unerläßlich, weil ein Tatsachengericht die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine rechtskundig vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (st. Rspr.; vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 a.a.O. S. 44 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Darin ist - in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil - bei verständiger Würdigung der Erlaß eines neuen Verwaltungsakts zu erblicken (vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).

    Denn § 45 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VwVfG hindert die Bewilligungsstelle nicht daran, eine die Erteilung der Zustimmung zur Modernisierung ablehnende Ermessensentscheidung noch nach Erhebung der Verpflichtungsklage nachzuholen und dadurch den Anspruch des Klägers auf fehlerfreie Ermessensausübung mit im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit beachtlicher Wirkung zu erfüllen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Denn eine Bindung an eine vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung besteht nicht, soweit diese einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 27/81] jeweils a.a.O. m.weit.Nachw.).

    In diesem Rahmen unterliegt eine vorinstanzliche Auslegung von Willenserklärungen vielmehr der revisionsgerichtlichen Nachprüfung und ist dem Revisionsgericht auch eine eigene Auslegung nicht verwehrt, soweit es sich nicht um die Ermittlung bisher nicht festgestellter tatsächlicher Umstände handelt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 S. 1 m.weit.Nachw., vom 19. Februar 1982, a.a.O. S. 68 f. und vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 -).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1984 - 9 REMiet 6/83

    Bauliche Maßnahme; Einsparung von Heizenergie; Mieterhöhung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Unter dieser Voraussetzung werden als (umlagefähige) Modernisierung grundsätzlich auch Maßnahmen der Energieeinsparung angesehen, die "den Gebrauchswert von Wohnungen nur wenig oder gar nicht erhöhen" (BT-Drucks. 8/1692, S. 9); vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. September 1984 - 9 ReMiet 6/83 - WM 1985, 17; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr. III 780 m.weit.Nachw.; Pergande/Heix, a.a.O. § 11 Anm. 10.3 ; Bericht des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 5. Mai 1978 (BT-Drucks. 8/1782, S. 6).

    Vielmehr muß auch hier das Verhältnis zwischen Mietzinserhöhung und einzusparenden Heizkosten unter dem Blickwinkel des Gebots der Wirtschaftlichkeit geprüft werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. September 1984, a.a.O. S. 17 f.; Sternel, a.a.O. Rdnr. III 786).

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Diese ist auch nicht berechtigt, die nach der Modernisierung in einer dann aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Miete verbindlich zu regeln (vgl. § 6 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 NMV 1970; Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 , vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 88.82 - Buchholz 454.32 § 9 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).

    Die faktische Schutzfunktion des Zustimmungsvorbehalts auch zugunsten der - durch die an eine Erteilung der Zustimmung geknüpfte Möglichkeit der Mieterhöhung - betroffenen Mieter bedeutet nicht notwendigerweise, daß diese Mieter von der Bewilligungsstelle die gänzliche oder teilweise Versagung der Zustimmung verlangen können (vgl. vielmehr für die Genehmigungen nach § 9 Abs. 7 Satz 3 und § 8 a Abs. 4 WoBindG 1974: Urteile vom 8. März 1985, a.a.O. S. 3 und vom 15. November 1985, a.a.O. S. 3 ff.).

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Auch ist die Wahrunterstellung einer entscheidungserheblichen Tatsache im Verwaltungsstreitverfahren regelmäßig ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Die mit der Revision erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung kann aber nicht Beweisanträge ersetzen, die eine in der Vorinstanz rechtskundig vertretene Partei zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
    Ob es vor der teilweisen Versagung der begehrten Zustimmung einer Anhörung des Vaters des Klägers (§ 28 VwVfG) bedurfte, kann ebenfalls auf sich beruhen (vgl. dazu Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3 S. 19 und vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 - Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 6 S. 6 mit Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks. 7/910, S. 51).
  • BGH, 25.10.1973 - III ZR 108/72

    Zusätzliche Leistungen nach § 25 Wohnungsbindungsgesetz 1965

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 13.87

    Verwaltungsakt - Mangelnde Anhörung - Ermessensentscheidung -

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 22.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Einberufungsbescheid - Widerspruchsbescheid

  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 12.85

    Ermessen der zuständigen Dienststelle bei Bestimmung des Dienstgrades für die

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin -

  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

  • BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86

    Entscheidungserhebliche Vorgänge - Beweiserhebung - Asylbewerber -

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 60.66

    Umstellung der Heizungsanlage auf ein neuzeitliches System - Verminderung der

  • BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 101.87
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70

    Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbeschädigten gleichgestellten

  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen -

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 84.80

    Mieterhöhung nach Modernisierung - Mieterhöhungsbetrag -

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 72.78

    Antrag auf Zustimmung zu Wertverbesserungen mit Rückwirkung

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.08.1988 - 14 A 70/86
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 23.87

    Beamter auf Probe - Verlängerung der Probezeit - Notenstufe der dienstlichen

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 151/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • VG Berlin, 27.03.2023 - 8 K 70.19
    Der Umfang der Prüfungsbefugnis der Bewilligungsstelle ergibt sich jedoch aus dem Zweck der Regelung, die nicht auf die Prüfung der Zulässigkeit der Modernisierung als solche zielt, sondern den Ansatz der Modernisierungskosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Zustimmungserteilung knüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 14).

    Vor diesem Hintergrund kann die Bewilligungsstelle ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass die Kosten der beabsichtigten Modernisierung im Verhältnis zu den angestrebten Verbesserungen vertretbar und die modernisierten Wohnungen nach Größe, Ausstattung und Miete für die angemessene Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Zugunsten der Klägerin greift schließlich auch kein Vertrauensschutz in eine uneingeschränkte Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten, da sie im Bewusstsein der hiermit einhergehenden Beschränkungen ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Objekt erworben hat, welches in gesteigertem Maße sozialgebunden ist n... (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris Rn. 34).

    Die Maßstäbe für die Ausübung des Ermessens bei der Erteilung der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 7 Satz 1 II. BV sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67/87, juris) geklärt.

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 150/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 152/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 154/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Sie stellt sich dort jedoch in gleicher Weise (vgl. insoweit auch BVerwG WuM 1990, 566, 567).

    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BVerwG WuM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).

  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Kennzeichnend für eine Bedingung im Rechtssinne ist, dass die Wirksamkeit der durch den Verwaltungsakt gewährten Begünstigung vom ungewissen Eintritt eines in der Nebenbestimmung bezeichneten "zukünftigen Ereignisses" abhängt (BVerwG, Urteil v. 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 -, juris Rn. 23; vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - 5 B 1.12

    Maßnahmen der Wärmedämmung an der Fassade eines Gebäudes als bauliche Veränderung

    Dann, aber auch nur dann, ist es nach der Wertung des Gesetzgebers in § 6 Abs. 1 WoBindG gerechtfertigt, diese Maßnahme als Modernisierung zur nachhaltigen Einsparung von Energie der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu unterwerfen, die dann ggf. vom Vermieter die Einhaltung bestimmter Mietobergrenzen und den Nachweis einer warmmietenneutralen Mieterhöhung fordern kann (zu den Anforderungen an eine Entscheidung nach § 11 Abs. 7 Satz 1 II. BV vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 67.87 -, [...] Rn. 14 ff.).
  • VG Aachen, 12.06.2017 - 6 K 811/15

    Modernisierung; Zustimmung; Ermessen

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 67.87 -, juris.

  • OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01

    Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines

  • AG Berlin-Mitte, 17.08.2023 - 25 C 80/23

    Verwertungskündigung vs. Beibehaltung des Mietverhältnisses

  • VG Düsseldorf, 14.02.2017 - 14 K 6512/16

    Instandsetzung, Modernisierung, Ermessen, Miethöhe

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