Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.05.1990

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.1989 - 4 U 26/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6267
OLG Düsseldorf, 05.12.1989 - 4 U 26/89 (https://dejure.org/1989,6267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1989 - 4 U 26/89 (https://dejure.org/1989,6267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 4 U 26/89 (https://dejure.org/1989,6267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Voraussetzungen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1368
  • MDR 1990, 1119
  • VersR 1991, 540
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)

    Grob fahrlässig handelt sodann, wer nicht beachtet, was in der konkreten Situation allgemein einleuchtet oder schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer Acht läßt (Senat VersR 1991, 540).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 7 U 196/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7959
OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 7 U 196/89 (https://dejure.org/1990,7959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.1990 - 7 U 196/89 (https://dejure.org/1990,7959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 7 U 196/89 (https://dejure.org/1990,7959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB § 10 Abs. 1
    Regelkürzung von 50% bei Mitwirkung von Altleiden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1368
  • VersR 1991, 762
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Vielmehr wird allgemein sowohl für die Prüfung, ob überhaupt unfallabhängige Faktoren mitgewirkt haben, als auch für die Frage, ob der Mitwirkungsanteil mindestens 25% beträgt, das strenge Beweismaß des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO angewandt (OLG Düsseldorf r+s 2002, 261, 262; OLG Koblenz r+s 2001 aaO; OLG Frankfurt VersR 1991, 762; Leverenz aaO; Grimm aaO; Jannsen aaO; Götz aaO; Wussow/Pürckhauer aaO; dies voraussetzend auch Rüffer aaO Rn. 5 und 6 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03
    Es kommt somit nicht mehr darauf an, ob die Beklagte beweisen muss, dass diese unfallunabhängigen Ursachen einen Anteil von mindestens 25 % am Tode des Ehemannes der Klägerin erreicht haben, oder ob bei einer Kürzung der Todesfallleistung nach § 8 AUB stets eine Halbierung der Versicherungssumme vorzunehmen ist (so OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1368).
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