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   BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90   

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BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90 (https://dejure.org/1990,1176)
BayObLG, Entscheidung vom 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90 (https://dejure.org/1990,1176)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juli 1990 - BReg. 2 Z 61/90 (https://dejure.org/1990,1176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das jahrelang praktiziert wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1041
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Hinzu kommt, daß der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/415; OLGZ 1989, 305/307 f.).

    Unter diesen Umständen ist der vor langer Zeit entstandene Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB jedenfalls im Jahre 1987 verwirkt gewesen (vgl. KG OLGZ 1989, 305/307; OLG Hamm OLGZ 1990, 159/165).

  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster;

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Auch darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Zweckbestimmung; dem widerspricht eine Nutzung der Speicherräume als Wohnung (BayObLGZ 1987, 78/84; BayObLG MDR 1983, 134; WuM 1989, 262/264).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Die Amtsermittlungspflicht endet nämlich dort, wo ein Beteiligter es allein oder hauptsächlich in der Hand hat, Tatsachen und Beweismittel für eine ihm günstige Entscheidung beizutragen (Palandt/Bassenge § 43 WEG Anm. 4 c; BayObLG NJW-RR 1988, 1170).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Auch darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Zweckbestimmung; dem widerspricht eine Nutzung der Speicherräume als Wohnung (BayObLGZ 1987, 78/84; BayObLG MDR 1983, 134; WuM 1989, 262/264).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Hinzu kommt, daß der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/415; OLGZ 1989, 305/307 f.).
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Unter diesen Umständen ist der vor langer Zeit entstandene Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB jedenfalls im Jahre 1987 verwirkt gewesen (vgl. KG OLGZ 1989, 305/307; OLG Hamm OLGZ 1990, 159/165).
  • BayObLG, 09.03.1989 - BReg. 2 Z 2/89

    Beeinträchtigung des architektonischen Gesamteindrucks oder Stabilität und

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Auch darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Zweckbestimmung; dem widerspricht eine Nutzung der Speicherräume als Wohnung (BayObLGZ 1987, 78/84; BayObLG MDR 1983, 134; WuM 1989, 262/264).
  • LG Hamburg, 09.07.2014 - 318 S 120/13

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Räumung einer

    Gegenstand der Verwirkung können dabei auch einzelne Ansprüche aus einem dinglichen Recht sein, ebenso Ansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG (Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 105; OLG Celle NJW-RR 2007, 840 ff.; BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung

    Gegenstand der Verwirkung können auch einzelne Ansprüche aus einem dinglichen Recht sein (vgl. für den Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung nach dem Übergang der Nutzung von Räumen als Speicher zur Nutzung als Wohnung: BayObLG NJW-RR 1991, 1041).

    Das Landgericht hat jedoch übersehen, dass dann, wenn alle Wohnungseigentümer nach § 242 BGB einen Anspruch nach §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB verwirkt haben, der Sonderrechtsnachfolger an diese entstandene Rechtslage auch dann gebunden ist, wenn die Verwirkung aus dem Wohnungsgrundbuch nicht ersichtlich ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. § 15 WEG Rdnr. 23).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines

    Zwar mag im Einzelfall ein Wohnungseigentümer an der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach Treu und Glauben gehindert sein, wenn das Begehren deshalb gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstößt, weil etwa die Rechtsverletzung auf einem bestimmten, abgeschlossenen Eingriff beruht, den der Anspruchsinhaber bzw. sein Rechtsvorgänger ausdrücklich gebilligt und auf den der Anspruchsgegner sich eingerichtet hat (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 1996, 92; BayObLG NJW-RR 1991, 1041; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 35).

    Für die Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie im vorliegenden Fall die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken - auf einem bestimmten abgeschlossenen Eingriff beruht (OLG Celle ZMR 2004, 689 unter Hinweis auf BayObLG NJW-RR 1991, 1041; WuM 1993, 558).

  • LG Frankenthal, 29.05.2013 - 2 S 161/12

    Verjährung des Anspruchs eines Grundstückeigentümers auf Beseitigung eines

    Unerheblich ist auch, ob sich ein Sonderrechtsnachfolger eine einmal eingetretene Verwirkung eines Rechts grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss (so, soweit ersichtlich allerdings nur in WEG-Fällen, die Rechtsprechung zahlreicher Obergerichte; vgl. hierzu: die Nachweise bei MüKo aaO. und bei Bamberger/Roth aaO. sowie etwa BayObLG NJW-RR 1991, 1041 f, OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734 ff , OLG Köln FGPrax 2006, 12 [OLG Köln 30.09.2005 - 16 Wx 37/05] f).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041 ) müßten sich die Antragsteller als Sondernachfolger eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs ihrer Rechtsvorgänger entgegenhalten lassen.

    Voraussetzung einer Verwirkung (§ 242 BGB ) ist, daß seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (Umstandsmoment); erforderlich ist dazu, daß sich der Verpflichtete auf Grund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; 1991, 1041; WuM 1992, 206, 392).

    Anders als in dem von den Antragsgegnern angeführten Senatsbeschluß vom 19.7.1990 (NJW-RR 1991, 1041 ) liegen hier keine Eigentümerbeschlüsse vor, die sich mit der Nutzung des Dachraums wenigstens mittelbar befassen und Grundlage für einen Vertrauensschutz sein könnten.

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Anspruch, z.B. ein Unterlassungsanspruch wegen einer nicht zulässigen Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum, gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt ist, dies für und gegen einen Sondernachfolger wirkt (BayObLG WuM 1990, 453).
  • BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90

    Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages

    Zur Begründung (abgedruckt in WuM 1990, 453 ff. mit Anm. Otto, ZMR 1991, 62 f.) hat es ausgeführt: Dem Bundesgerichtshof sei zwar darin zu folgen, daß bei gewerblicher Zwischenvermietung der Kündigungsschutz des Untermieters gegenüber dem Eigentümer dadurch zu bewerkstelligen sei, daß sich der Untermieter bei einer Kündigung des Eigentümers auf rechtsmißbräuchliches Verhalten berufen könne.
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass der Sonderrechtsnachfolger bei seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben kann als seinem Rechtsvorgänger zustanden (BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 24 U 31/06

    Verwirkung des Anspruchs des Rechtsnachfolgers eines Grundstückseigentümers auf

    Rechtsnachfolger können das Recht nicht frei von der mit seiner Verwirkungen begründeten Belastung erwerben (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 1998, 802; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Für die Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie im vorliegenden Fall die Nutzung des Ladens als Gaststätte - auf einem bestimmten abgeschlossenen Eingriff beruht (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; WuM 1993, 558, 557).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09

    Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch

  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99

    Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger

  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 11 U 140/04

    Verwirkung im Grundstücksrecht

  • OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97

    Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 236/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei verbrauchsabhängige Abrechnung von

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 95/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Nutzungsunterlassung - Nutzung eines Ladens

  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 79/02

    Zahlungsverzug des Wohnungseigentümers gegenüber Verwalter - rückwirkende

  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 77/97

    Unzulässige Erweiterung der Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist

  • LG Düsseldorf, 22.11.2021 - 25 S 44/21

    Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung

  • OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97

    Errichtung einer Garage auf einem vormaligen Kraftfahrzeugstellplatz;

  • OLG Köln, 04.04.1997 - 16 Wx 35/97
  • BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 118/94

    Verlangen, eine bauliche Veränderung zu beseitigen

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