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   BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88   

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https://dejure.org/1991,1338
BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88 (https://dejure.org/1991,1338)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88 (https://dejure.org/1991,1338)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1991 - BReg. 1a Z 80/88 (https://dejure.org/1991,1338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung der Feststellungslast; Ermittlung der Erben von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1098
  • FamRZ 1991, 1237
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Die Voraussetzungen, unter denen die Erholung eines weiteren Gutachtens ausnahmsweise geboten sein kann (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1991, 1237/1239), lagen hier nicht vor.

    Das Gericht der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den es selbst für erwiesen hält (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100) und ob die Ausführungen des Gutachtens den Begriff der Testierfähigkeit erfüllen (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Der Richter der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den er selbst für erwiesen hält (BayObLGZ 1958, 136/138; NJW-RR 1991, 1098/1100).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Der Richter der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den er selbst für erwiesen hält (BayObLGZ 1958, 136/138; NJW-RR 1991, 1098/1100).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Soweit die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte reicht, haben diese die Erbfolge vielmehr ohne Bindung an ausländische Erbscheine festzustellen (BayObLG NJW-RR 1991, 1098, 1099).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Von weiteren Ermittlungen, von denen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten ist, kann das Gericht absehen (BayObLG FamRZ 1991, 1237, 1239).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Die unterschiedliche Anknüpfung im Recht der Bundesrepublik Deutschland und in dem der kanadischen Provinz Ontario, nämlich Staatsangehörigkeit einerseits und Wohnsitz andererseits, führt zu einem Nachlasskonflikt: Während der deutsche Nachlassrichter deutsches Recht anwendet, kommt es in Kanada zur Anwendung kanadischen Rechts (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1099).
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05

    Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen

    Denn das in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Nachlassgerichts getretene Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz kann die Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholen (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100; BayObLGR 1998, 43; Keidel/Kuntze/Winkler/Armelung, 14. Aufl., § 12 Rn. 150).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Diese bestimmt sich nämlich nach der sog. Gleichlauftheorie, wonach die deutsche internationale Zuständigkeit dann gegeben ist, wenn - und soweit - auch materiell-rechtlich deutsches Erbrecht anwendbar ist (vgl. Senat, OLGZ 1985, 413, 414 f.; FamRZ 1998, 263; ZEV 2001, 488, 489; Beschluss vom 16. Januar 2002 - 3 W 297/01 - BayObLGZ 1965, 423, 426; 1980, 276, 279; BayObLG FamRZ 1991, 1237, 1238; 2000, 573, 575).
  • LG Stuttgart, 15.08.2007 - 1 T 59/07

    Erbfolgenachweis mit Schweizer Erbbescheinigung

    Erbschein im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO ist nur der von einem deutschen Nachlassgericht erteilte Erbschein und nicht die Erbbescheinigung eines Schweizer Nachlassgerichts ( OLG Zweibrücken, Rpfleger 1990, 121; BayObLG, NJW-RR 1991, 1098; KG, Rpfleger 1997, 384 = NJW-RR 1997, 1094 = DNotZ 1998, 303).

    Dass eine Erbbescheinigung nach Schweizer Recht kein Erbnachweis im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO ist, war bereits im Zeitpunkt der Berichtigung des Grundbuchs am 16.3.1998 obergerichtliche Rechtsprechung und herrschende Literaturmeinung (Beschluss des OLG Zweibrücken vom 19.12.1989, Rpfleger 1990, 121; Beschluss des BayObLG vom 27.3.1991, NJW-RR 1991, 1098; Beschluss des Kammergerichts vom 25.3.1997, Rpfleger 1997, 384 = NJW-RR 1997, 1094 = DNotZ 1998, 303; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann , Grundbuchrecht, § 35 Rn 25; Krzywon, BWNotZ 1989, 133; teilweise a.A. Kaufhold, ZEV 1997, 399).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

    Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer

    Gemäß § 2369 Abs. 1 BGB kann für Nachlassgegenstände, die sich im Inland befinden, die Erteilung eines Erbscheins verlangt werden, wenn es - wie hier - nach dem Erbstatut an einem für die Erbscheinserteilung zuständigen deutschen Nachlassgericht fehlt (Birk a.a.O., Rn. 328); dabei kann unterstellt werden, dass der Beschluss des Kreisgerichts Warschau vom 14. April 1987 als Erbschein zu werten ist, da das deutsche Nachlassgericht bei der Erteilung eines gegenständlich beschränkten Fremdrechtserbscheins an einen ausländischen Erbschein nicht gebunden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1098 f., II 3 a.E.; Heldrich a.a.O., Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

  • BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 52/96

    Widerruf des Widerrufs eines Testaments

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 33/04

    Beweiswürdigung bei Prüfung der Echtheit eines eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

  • BayObLG, 27.07.2001 - 1Z BR 73/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Echtheit eines eigenhändigen Gutachtens

  • OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92

    Selbständige Anknüpfung der Wirksamkeit einer Scheidung bei ausländischem

  • OLG Köln, 26.06.1996 - 2 Wx 19/96

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die

  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen wiederholter körperlicher

  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95

    Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich

  • AG Essen, 21.02.2003 - 154 VI 434/00

    Erbfolge auf der Grundlage ägyptischen Erbrecht unter Berücksichtigung des ordre

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