Weitere Entscheidung unten: LG Regensburg, 01.02.1991

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   KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90   

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KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90 (https://dejure.org/1990,1611)
KG, Entscheidung vom 01.10.1990 - 24 W 184/90 (https://dejure.org/1990,1611)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 1990 - 24 W 184/90 (https://dejure.org/1990,1611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten Kostenverteilungschlüssels; Bindung an Vereinbarungen und Eigentümerbeschlüsse im Fall der unangemessenen Diskrepanz zwischen der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 183/85
  • LG Berlin - 191 T 138/86
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1169
  • ZMR 1991, 404
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    b) Die Rechtsprechung vertritt dabei jedoch, soweit ersichtlich, einhellig die Auffassung, daß nur ein Anspruch auf Änderung bestehe, diese danach erst mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung vollzogen sei (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716 [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; 1992, 342, 343; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; KG ZMR 1992, 509, 510).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Schließlich hat es auch berücksichtigt, dass die zuletzt genannten Umstände nicht überbewertet werden dürfen, wenn sich die ursprünglich vereinbarte Regelung von Anfang an oder auf Grund nach der Aufteilung in Wohnungseigentum eingetretener Umstände als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61, 62; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

    Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat FGPrax 1996, 176, 177; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    In einem anderen Verfahren hat der Senat mit Beschluß vom 1. Oktober 1990 (NJW-RR 1991, 1169 = ZMR 1991, 404 = DWE 1992, 29 = WuM 1991, 366) die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, daß die Eigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Lasten und Kosten dahingehend verpflichtet sind, daß entgegen § 10 der Gemeinschaftsordnung nicht die Miteigentumsanteile, sondern die Wohn-/Nutzflächen der Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten maßgebend seien.

    Erst durch den rechtskräftigen Beschluß des Senats vom 1. Oktober 1990 (24 W 184/90) sind die widerstrebenden Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Lasten und Kosten dahingehend verpflichtet worden, daß entgegen § 10 der Teilungserklärung vom 18. August 1980 nicht die Miteigentumsanteile, sondern die Wohn-/Nutzflächen der Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten maßgebend sind.

    Hier besteht allenfalls ein Änderungsanspruch, wobei im Interesse der Rechtssicherheit in der Gemeinschaft ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 365; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).

    Vor der rechtskräftigen Änderung des Kostenschlüssels sind die Miteigentumsanteile maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716; NJW-RR 1992, 342 ; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; OLG Zweibrücken WE 1999, 192,193; OLG Köln FGPrax 1995, 105; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; Senat ZMR 2003, 286).

    Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kam nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung bzw. die beschlossene Regelung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat FGPrax 1996, 176, 177; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170).

  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).

    Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat, FGPrax 1996, 176, 177; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03

    Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch

    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (OLG Hamm, WE 2000, 126, 128; OLG Köln, NZM 1998, 484, 485; BayObLG, NJW-RR 1992, 342; KG, NJW-RR 1991, 1169).
  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

    bb) Im übrigen weist der Senat in diesem Zusammenhang bereits jetzt auf folgendes hin: Die Regelung in der Teilungserklärung, nach der die Antragsteller als Eigentümer einer Wohnung in der Altbau - Villa die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Grünflächen im Bereich des Neubauteils mitzutragen haben, erweist sich nicht als grob unbillig bzw. als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig (vgl. BGHZ 95, 137, 141 = NJW 1985, 2832; Senat, Beschluß vom 1. Oktober 1990 - 24 W 184/90 -, NJW-RR 1991, 1169 = ZMR 1991, 404 = WuM 1991, 366), so daß insoweit eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht in Betracht kommt.
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Der Senat teilt im Ansatz die Rechtsauffassung des Landgerichts, dass ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels besteht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihn grob unbillig erscheinen ließen und die Bindung damit gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (KG NJW-RR 1991, 1169; NZM 1999, 257 = FGPrax 1999, 17 = ZMR 1999, 64; FGPrax 2004, 7 = ZfIR 2003, 867).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

  • KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen

  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.10.2009 - 740 C 26/09

    Kein Anspruch auf "Personenschlüssel"

  • LG Freiburg, 18.05.2006 - 4 T 97/06

    Wohnungseigentum: Änderung der Teilungserklärung wegen grob unbilliger Regelung;

  • OLG Stuttgart, 11.01.1994 - 8 W 611/93

    Zulässigkeit der Mitwirkung von insgesamt zwei Richtern auf Probe oder Richtern

  • OLG Hamburg, 18.08.1994 - 2 Wx 27/93

    Vorliegen von rechtsmissbräuchlichem Handeln des Antragsgegners bei Verfolgung

  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der

  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

  • KG, 26.07.2004 - 24 W 31/03

    Wohnungseigentumssache: Teilungserklärung mit Öffnungsklausel zur Änderung des

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

  • OLG Braunschweig, 29.07.2004 - 3 W 21/04

    30%; Abänderungsanspruch; Dachbodenumbau; Dachgeschoßausbau; Grenzwert; grob

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu

  • OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99

    Kostenverteilungsschlüssel nach baulichen Veränderungen

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96

    Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche

  • BayObLG, 17.08.1995 - 2Z BR 19/95

    Abänderung der gesetzlichen Regelung zum Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 146/91

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Regelung in einer

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Rechtsprechung
   LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3493
LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90 (https://dejure.org/1991,3493)
LG Regensburg, Entscheidung vom 01.02.1991 - 5 T 377/90 (https://dejure.org/1991,3493)
LG Regensburg, Entscheidung vom 01. Februar 1991 - 5 T 377/90 (https://dejure.org/1991,3493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Aufteilung von Wohnungseigentum und Teileigentum; Vertrauen auf die Entgültigkeit eines gefassten Beschlusses einer Eigentümerversammlung; Bestehen und Umfang eines Stimmrechts für einen Wohnungseigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1169
  • Rpfleger 1991, 244
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Dasselbe gilt im Grundsatz auch für einen nur vorübergehenden Ausschluss (BayObLG, NZM 1999, 77, 78; LG Regensburg, NJW-RR 1991, 1169; LG Stralsund, NJW-RR 2005, 313, 314 ff.; Elzer, ZWE 2010, 234, 235; vgl. auch Merle in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 36; Scheel in Hügel/Scheel, aaO; aA für ein Ruhen des Stimmrechts bei Zahlungsverzug wohl BayObLG, …
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Auch höhlt eine solche Vereinbarung das mit dem Teilnahmerecht in funktionalem Zusammenhang stehende Beschlussanfechtungsrecht nach § 43 Nr. 4 WEG aus (vgl. Bärmann/ Merle, WEG, 10. Aufl. § 24 Rn 61).Der Entzug des Teilnahmerechts und damit auch des Rede-, Frage- und Antragsrechts verstößt gegen § 138 BGB und ist eine unzulässige Verletzung der Rechte aus Art. 14 GG (vgl. Jennißen/ Elzer, WEG, § 24 Rn 55; Bärmann/ Merle, WEG, 10. Aufl., § 24 Rn 63; LG Regensburg NJW-RR 1991, 1169).
  • LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Teilnahme an der

    Lediglich in den Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 138, 242 BGB ) kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer das Teilnahmerecht des Wohnungseigentümers näher geregelt, jedoch nicht substantiell entzogen werden (Landgericht Regensburg, Beschluss vom 01.02.1991, abgedruckt in NJW-RR 1991, 1169).
  • LG München I, 09.12.2010 - 36 S 1362/10

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer Delegiertenversammlung einer

    Der Entzug des Teilnahmerechts und damit auch des Rede-, Frage- und Antragsrecht verstößt § 138 BGB und ist eine unzulässige Verletzung der Rechte aus Artikel 14 GG (vgl. Jenißen/ Elzer, WEG, § 24 Rdnr. 55; Bärmann/Merle, WEG, 10. Auflage § 24 Rdnr. 63; LG Regensburg, NJW-RR 1991, 1169).".
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