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OLG Hamm, 24.07.1990 - 21 U 37/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 121
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02
Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02
Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …
Der Verbraucher muss zum Abschluss des Vertrags nicht in seiner Wohnung bestimmt worden sei, es genügen auch mündliche Verhandlungen in der Privatwohnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG) eines Dritten (OLG Hamm NJW-RR 1991, 121, 122;… Staudinger-Werner § 1 HWiG Rn. 84; nicht aber in der Wohnung des Vertragspartners, vgl. BGH NJW 2000, 3498), hier in der Wohnung des Bruders und der Schwägerin des Vermittlers G. Nach der Aussage des Zeugen G fand der Termin in dieser Wohnung nur einige Tage vor dem Notartermin statt, es wurde nicht nur ganz abstrakt über Möglichkeiten zur Einsparung von Steuern gesprochen, sondern über bloße Beratungs- und Informationsgespräche hinaus über die konkrete Anlagemöglichkeit (OLG Stuttgart MDR 2001, 1401). - LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23
Rechtsschutzversicherung: Kosten für Stichentscheid erstattet
Es ist vielmehr ausreichend, wenn sich der hierauf gerichtete Wille schlüssig im Wege der Auslegung aus dem prozessualen Verhalten ergibt (vgl. BGH NJW-RR 91, 121).