Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.01.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.1990 - 15 U 75/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3202
OLG Köln, 04.12.1990 - 15 U 75/90 (https://dejure.org/1990,3202)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.1990 - 15 U 75/90 (https://dejure.org/1990,3202)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 15 U 75/90 (https://dejure.org/1990,3202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für die Abwasserbeseitigung durch den Mieter oder Vermieter; Anspruch auf Erstattung der städtischen Gebühren für die Abwasserbeseitigung ; Einstufung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung als Verbrauchskosten oder als Entgelt für die Benutzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546
    Übernahme der Abwasserkosten durch den Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abwasserbeseitigungskosten: öffentliche Abgabe oder Verbrauchsnebenkosten? (IBR 1992, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1990 - 15 U 75/90
    Ein solcher Anspruch wäre jedenfalls mangels einer ordnungsgemäßen Abrechnung noch nicht fällig (vgl. BGH NJW 1982, 573, 574).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 138/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5538
BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 138/90 (https://dejure.org/1991,5538)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.1991 - BReg. 2 Z 138/90 (https://dejure.org/1991,5538)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - BReg. 2 Z 138/90 (https://dejure.org/1991,5538)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1234
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Das Antragsbegehren kann weder auf einen Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 BGB, §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) noch auf einen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, §§ 823 Abs. 2, 1004, 249 BGB (vgl. hierzu etwa BayObLG, NJW-RR 1991, 1234, 1235; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 22 Rdn. 232 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 22 Rdn. 43) oder aus positiver Vertragsverletzung i.V.m. § 249 BGB gestützt werden.
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Dies entspricht der Rechtslage, die zur Beseitigung nur den Handlungsstörer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet (BayObLG NJW-RR 1991, 1234 f.; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 229), nicht aber den Sondernachfolger des Handlungsstörers.
  • LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen

    Das Antragsbegehren kann weder auf einen Beseitigungsanspruch ( § 1004 Abs. 1 BGB , §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG ) noch auf einen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus §§ 823 Abs. 1, 249 BGB , §§ 823 Abs. 2, 1004, 249 BGB (vgl. hierzu etwa BayObLG, NJW-RR 1991, 1234, 1235; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 22 Rdnr. 232 ff.; Niedenführ/Schulze, WEG. 5. Aufl., § 22 Rdnr. 43) oder aus positiver Vertragsverletzung, i.V.m. § 249 BGB gestützt werden.
  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 69/94

    Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen

    § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung der Garagen und gemäß § 823 Abs. 1 , § 249 BGB im Wege des Schadensersatzes die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, die Anlegung einer Rasenfläche, verlangen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1168 ; 1991, 1234).
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