Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 12.04.1991

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   BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90   

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https://dejure.org/1991,6353
BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90 (https://dejure.org/1991,6353)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1991 - XII ZR 180/90 (https://dejure.org/1991,6353)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1991 - XII ZR 180/90 (https://dejure.org/1991,6353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sonderopfer, das ein Grundstückseigentümer im Rahmen der Sozialbindung seines Eigentums erbringen muss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 04.05.1990 - V ZR 21/89

    Veräußerung des Erbbaurechts; Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90
    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für die Erhöhung eines Erbbauzinses entwickelt hat (vgl. zuletzt BGHZ 111, 214, 215) [BGH 04.05.1990 - V ZR 21/89], sind daher nicht anwendbar.
  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90
    Die Gewährung einer monatlichen Entschädigung durch die Beklagte trägt dem Sonderopfer, das ein Grundstückseigentümer im Rahmen der Sozialbindung seines Eigentums ( Art. 14 GG) erbringen muß, angemessen Rechnung (vgl. BGHZ 66, 62, 65 ff) [BGH 04.02.1976 - VIII ZR 167/74].
  • BGH, 06.10.1952 - I VRG 11/52
    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - XII ZR 180/90
    Die Anbringung von Leitungen, Leitungsträgern und Zubehör für die Zwecke örtlicher Stromversorgung hatte ein Grundstückseigentümer jedenfalls seit 1942 auf Grund einer Rechtsverordnung zuzulassen (vgl. BGHZ 9, 390 [BGH 06.10.1952 - I VRG 11/52]).
  • OLG Koblenz, 14.11.2002 - 2 U 462/02

    Kosten der Verlegung von Leitungen durch Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei

    Die Grundsätze, die der BGH unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage z.B. für die Erhöhung eines Erbbauzinses entwickelt hat, sind daher nicht anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1291).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 177/91

    Rechtsnatur der Zahlung eines Stromlieferanten für die Zurverfügungstellung eines

    Mit dieser Würdigung befindet sich das Berufungsgericht im übrigen, wie es zu Recht angenommen hat, in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats in dem nicht veröffentlichten, den Parteien aber bekannten Nichtannahmebeschluß vom 5. Juni 1991 in der Sache XII ZR 180/90.
  • OLG Hamburg, 10.07.1991 - 4 U 134/90

    Rechtliche Einordnung der Zurverfügungstellung einer Fläche zur Erstellung einer

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 12.04.1991 - 7 S 213/90   

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LG Kiel, 12.04.1991 - 7 S 213/90 (https://dejure.org/1991,13412)
LG Kiel, Entscheidung vom 12.04.1991 - 7 S 213/90 (https://dejure.org/1991,13412)
LG Kiel, Entscheidung vom 12. April 1991 - 7 S 213/90 (https://dejure.org/1991,13412)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1291
 
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