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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91   

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OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91 (https://dejure.org/1991,3155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.1991 - 15 W 129/91 (https://dejure.org/1991,3155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 15 W 129/91 (https://dejure.org/1991,3155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1349
  • FamRZ 1991, 1483
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    aa) Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihnen eingesetzten Erben tatsächlich gedacht haben und was sie für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt haben (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19

    Wirksamkeit der Bestimmung der gewillkürten Rechtsnachfolger des eingesetzten

    So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind.
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

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  • OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13

    Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben

    Dafür ist kein gesonderter Hinweis auf die Person des Ersatzerben erforderlich, sondern reicht die Berufung der vorverstorbenen, dem Erblasser nahestehenden Person als solche (BayObLGZ 1982, 159, 163; BayObLG FamRZ 1988, 986, 988; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349 ff bei juris Rn. 36 und die weiteren Nachweise oben unter Prüfungsschritt 6).
  • KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 15 W 129/91 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. September 1995 - 20 W 551/94 -, juris).

    Ohne Erfolg beruft sich die Beteiligte zu 2) für ihren Standpunkt auf die in der Beschwerdebegründung zitierte obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 1988 - 2 W 66/87 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 15 W 129/91 - juris; OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 31 Wx 35/06 juris).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich und mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier:

    (vgl. etwa KG FamRZ 1977, 344; BayObLGZ 1982, 159; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322; Senat FamRZ 1991, 1483).In diesen Fällten ist zunächst zu erforschen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829, 830).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

  • AG Augsburg, 04.06.2012 - VI 202/11

    Vorversterben des im notariellen Erbvertrag eingesetzten Erben und des

  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.1991 - 9 WF 121/91   

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https://dejure.org/1991,7933
OLG Hamm, 26.04.1991 - 9 WF 121/91 (https://dejure.org/1991,7933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1991 - 9 WF 121/91 (https://dejure.org/1991,7933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1991 - 9 WF 121/91 (https://dejure.org/1991,7933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1349
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11

    Zuständiges Gericht: Klage eines Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen

    Schon vor Inkrafttreten des FamFG unter Geltung des § 621 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, der inhaltlich dem § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG entspricht, war anerkannt, dass kraft Sachzusammenhangs zu den Familien- bzw. Unterhaltssachen auch Schadensersatzansprüche gehören können, die sich wegen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung gesetzlicher Unterhaltsansprüche ergeben ( vgl. BGHZ 71, 264 ff; BGH FamRZ 1994, 626; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349; Zöller - Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 621 ZPO Rdn 7 m. w. N. ).
  • OLG Celle, 07.05.2012 - 10 WF 385/10

    Zustänigkeit des Familiengerichts für ein Feststellungsbegehren als

    So hat bereits das OLG Hamm (Beschluß vom 26. April 1991 - 9 WF 121/91 - NJW-RR 1991, 1349) für die ausdrückliche Schadensersatz klage der Ehefrau gegen ihren geschiedenen Ehemann wegen im Unterhaltsprozeß verschwiegener Einkünfte die Zuständigkeit des Familiengerichts bejaht.
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 Sdb (FamS) Zust 5/05

    Gerichtszuständigkeit bei Klage auf Auskunftserteilung über den tatsächlichen

    Ob ein Auskunftsanspruch zivilrechtlicher oder familienrechtlicher Natur ist, richtet sich danach, wie der Anspruch zu qualifizieren ist, dessen Prüfung und eventuelle Durchsetzung mit der begehrten Auskunft erreicht werden soll (BGH FamRZ 1984, 0LG Hamm NJW-RR 1991, 1349; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 621 Rn.5).
  • OLG München, 30.04.1997 - 24 W 96/97
    Der Schaden wird im Wege einer für den Uuterhaltsprozeß typischen Berechnung festzustellen sein (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349 ).
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