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   OLG Oldenburg, 02.07.1991 - 5 U 23/91   

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https://dejure.org/1991,2462
OLG Oldenburg, 02.07.1991 - 5 U 23/91 (https://dejure.org/1991,2462)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.07.1991 - 5 U 23/91 (https://dejure.org/1991,2462)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 5 U 23/91 (https://dejure.org/1991,2462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Aufklärung über Dauer des Heilungsverlaufs bei Phimoseoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Fehlerhafte ärztliche Aufklärung; Circumcision; Wundheilstörungen; Sexualapparat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Fehlerhafte ärztliche Aufklärung; Circumcision; Wundheilstörungen; Sexualapparat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 8 O 224/88
  • OLG Oldenburg, 02.07.1991 - 5 U 23/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1376
  • MDR 1992, 236
  • VersR 1992, 1005
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 08.01.1991 - 5 U 80/90

    Krebs, Gebärmutterhalskrebs, Fistel, Strahlentherapie, Aufklärung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.1991 - 5 U 23/91
    Im Vordergrund steht die Nachhaltigkeit der Belastungen für die künftige Lebensführung, wozu auch Funktionsbeeinträchtigungen wichtiger Organe zählen, falls sich ein auch seltenes Risiko verwirklicht (so zuletzt Senat, Urt. v. 8.1.1991 - 5 U 80/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.1991 - 5 U 23/91
    Es genügt, ihn im großen und ganzen ein Bild von der Schwere und Richtung des konkreten Risikospektrums zu vermitteln (vgl. BGH VersR 1990, 1010 = MDR 1990, 808).
  • OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei ungewollter Schwangerschaft aufgrund ärztlicher

    Soweit die Klägerin demgegenüber auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VersR 1992, 1005 f.) abhebt, nach der wegen der Einschränkung der Sexualfunktion ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR zuerkannt worden sei, übersieht sie, dass der Kläger in diesem Fall infolge des Behandlungsfehlers noch weitergehende Behandlungen über sich ergehen lassen musste mit drei operativen Folgeeingriffen.
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