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   OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90   

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https://dejure.org/1990,1516
OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90 (https://dejure.org/1990,1516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.1990 - 5 U 109/90 (https://dejure.org/1990,1516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 1990 - 5 U 109/90 (https://dejure.org/1990,1516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Auszahlungsverbot per einstweiliger Verfügung? (IBR 1990, 741)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 2 O 40/90
  • OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 174
  • ZIP 1990, 1393
  • BB 1991, 96
  • DB 1990, 2259
  • BauR 1991, 506
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90
    Jedoch führt auch das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dazu, daß die Bürgschaft als eine solche auf erstes Anfordern zu behandeln ist (BGHZ 95, 375, 386).

    Die Volksbank hat der Verfügungsklägerin gegenüber in Aussicht gestellt, den Betrag auszuzahlen - wozu sie gemäß Nr. 13 der AGB-Banken berechtigt ist, sofern sie (wie hier) zuvor ihrer Kundin Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Vorbringen liquider Einwandtatsachen gegen die Hauptforderung gegeben hat (BGHZ 95, 375, 39C).

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (BauR 1988, 594, 594), die einen Hauptsacheprozeß kein einstweiliges Verfügungsverfahren betraf, folgendes dargestellt: Durch die Bürgschaft auf erstes Anfordern sollen dem Gläubiger sofort liquide Mittel zugeführt werden.
  • KG, 03.02.1982 - 24 U 5945/81

    Ablösung des Sicherheitseinbehaltes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90
    In der Rechtsprechung dagegen sind solche einstweilgen Verfügungen erlassen worden (OLG Celle Schäfer/Finnern/Hochstein, Nr. 4 zu § 17 VOB/B ; KG Baurecht 1982, 386; bejahend auch Zöller/Vollkommer, ZPO , 15. Aufl., § 940 Rdnr. 8).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08

    Mietkaution: Zugriffsmöglichkeit des Vermieters nach Beendigung des

    Selbst wenn also der Zugriff der Antragsgegner auf die Kaution rechtswidrig wäre, müsste den Antragstellern der Verlust der verpfändeten Forderung oder ein sonstiger schwerwiegender Nachteil drohen, um den Erlass einer auf ein Unterlassungsgebot gerichteten einstweiligen Verfügung zu rechtfertigen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 174, 175 für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 U 59/07

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in allgemeinen

    Er könnte grundsätzlich mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, soweit eine Inanspruchnahme überhaupt droht (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.09.1990 - 5 U 109/90, BauR 1991, 506 = NJW-RR 1991, 174; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.08.2001 - 23 W 46/01, BauR 2001, 1940 = WM 2001, 2294).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18

    Einstweilige Verfügungverfügungsverfahren: Unterlassungsverfügung gegen die

    Alleine die vertragswidrige Inanspruchnahme der Bürgschaft stellt noch keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsachenentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.1990 - 5 U 109/90, juris).

    17 3.) Letztlich hat die Antragstellerin nicht substantiiert vorgetragen, warum ihr das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar wäre, mithin das Abwarten einer Hauptsachentscheidung für sie eine unerträgliche Rechtsbeeinträchtigung darstellen würde oder ein sonstiger schwerwiegender Nachteil drohe, wenn der Bürgschaftsbetrag ausbezahlt würde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.1990 - 5 U 109/90, juris).

  • KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08

    Gewerberaummiete: Untersagung der Inanspruchnahme der Mietbürgschaft durch den

    Bei der Beurteilung des Verfügungsgrundes muss im Auge behalten werden, dass die Klärung der zwischen den Parteien umstrittenen Fragen, nämlich ob der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin wegen der beschädigten Schaufensterscheiben ein Schadensersatzanspruch zusteht und ob dieser gegebenenfalls verjährt ist, dem Hauptverfahren vorbehalten ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 174).
  • LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02

    Sicherungszweck der Verpfändung des Sparkontos als Mietkaution

    Damit ist der vorliegende Fall mit einer gewöhnlichen Bürgschaft vergleichbar, bezüglich derer der Schuldner eine einstweilige Verfügung gegen den Gläubiger auf Unterlassung der Inanspruchnahme des Bürgen erwirken kann (vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 940 Rdnr. 18; OLG Frankfurt/Main, DB 1990, 2259), ohne dass es - wie bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - auf einen Rechtsmissbrauch des Gläubigers ankommt.
  • OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11

    Kostenteilung zwischen den Parteien nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Allein ein etwaiger Verstoß des Verfügungsbeklagten gegen seine Pflichten, den Abruf des Bürgschaftsbetrages zu unterlassen, stellte keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.1990 - 5 U 109/90 - NJW-RR 1991, 175).
  • OLG Celle, 19.10.1993 - 18 UF 131/93

    Glaubhaftmachung; Einstweilige Verfügung; Unterhaltsverfahren; Vorwegnahme der

    Dem haben sich Stein/Jonas, Rdn. 10 zu § 920 Abs. 2 angeschlossen, die der Meinung sind, dass auch im Verfahren der einstweiligen Verfügung die Beweislastregeln wie im ordentlichen Verfahren gelten (vgl. hierzu weiter Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Rdn. 848 zu § 48 ; MünchKomm zur ZPO , Rdn. 21 zu § 920 ; Thomas/Putzo, Rdn. 9 Vorbemerkung § 916; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Rdn. 7 zu § 25 UWG ; Zimmermann, ZPO , Rdn. 6 zu § 921 ; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 87 f.; dasselbe NJW-RR 1991, 174, jeweils m.w.N.).
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