Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 02.03.1990

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.09.1990 - 4 U 31/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4936
OLG Zweibrücken, 24.09.1990 - 4 U 31/90 (https://dejure.org/1990,4936)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.09.1990 - 4 U 31/90 (https://dejure.org/1990,4936)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. September 1990 - 4 U 31/90 (https://dejure.org/1990,4936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausgleich des Sollsaldos eines unterhaltenen Girokontos aus positiver Vertragverletzung (pVV); Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis auf tatsächliche Abhebungen an einem ec-Automaten durch den Anspruchsgegner; Beweislast des Anspruchstellers hinsichtlich ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 241
  • ZIP 1990, 1548
  • WM 1991, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10

    Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

    aa) Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Haftungsbeschränkung beziehe sich nicht auf eine Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2007, 198, 199; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880), findet im Wortlaut der Klausel keine Stütze.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 18/00

    Kein Anscheinsbeweis für gemeinsame Aufbewahrung von Kreditkarte und PIN

    Damit begründete nur eine Ausführung des Auftrages des Berechtigten zur Krediteinräumung den Rechtsgrund für die Ausübung der Abbuchungsgenehmigung (vgl. auch OLG Zweibrücken WM 1991, 67).

    Angesichts der Vielzahl der Entwendungsfälle und der nicht zu klärenden Frage, ob dem/den Dieben eine ausreichende Zeit zur Entdeckung von PIN und ec-Karte zur Verfügung stand, kann kein Satz der Lebenserfahrung bejaht werden, wonach das Auffinden von PIN und ec-Karte allein auf eine unsorgfältige, nicht ausreichend getrennte Aufbewahrung zurückzuführen sei (vgl. auch OLG Zweibrücken WM 1991, 67).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10

    Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.09.1996 - 8 C 258/96
    Das Gericht folgt der Gegenansicht des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1991, S. 241) nicht, wonach der Beweis des ersten Anscheins nur für die Benutzung der Karte und der PIN sprechen soll, nicht jedoch für die Benutzung durch den Karteninhaber.
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 02.03.1990 - 11 S 513/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4998
LG Osnabrück, 02.03.1990 - 11 S 513/89 (https://dejure.org/1990,4998)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02.03.1990 - 11 S 513/89 (https://dejure.org/1990,4998)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02. März 1990 - 11 S 513/89 (https://dejure.org/1990,4998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 241
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