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   BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89   

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BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89 (https://dejure.org/1990,849)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1990 - IV ZR 219/89 (https://dejure.org/1990,849)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 (https://dejure.org/1990,849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 348
  • MDR 1991, 732
  • VersR 1991, 170
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
    Sollte der Kläger dem Versicherungsagenten, dessen Wissen sich die Beklagte als eigenes zurechnen lassen muß (Senatsurteil, BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86]), bei der Antragsaufnahme zu erfragten Gesundheitsumständen immerhin soviel mitgeteilt haben, daß der Beklagten damit vor Augen geführt wurde, hier könne nach ihren Risikoprüfungsgrundsätzen eine unveränderte Vertragsannahme fraglich werden, steht zugleich fest, daß sich die Beklagte eine Rücktrittsmöglichkeit bezüglich dieses Sachverhalts für die Zeit nach Vertragsabschluß nicht dadurch gesichert hat, daß sie Rückfragen, die ihr zur Vervollständigung und Abrundung dieses bereits gegebenen Kenntnisstandes geboten erscheinen mußten, zunächst unterließ und erst beim Geltendmachen eines Versicherungsfalles nachholte (vgl. dazu auch Senatsurteil, BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]).

    d) Falls es schließlich eine Rolle spielen sollte, ob die Rücktrittsfrist gewahrt ist, wird zu beachten sein, daß ein Versicherer nicht gehalten ist, seinen Rücktritt auf Verdacht auszuüben (siehe auch dazu Senatsurteil, BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]).

  • BGH, 13.10.1982 - IVa ZR 67/81

    Kenntnis des Versicherungsnehmers als Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht des

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
    Gerade die Prüfung, ob dem Versicherungsnehmer die betreffenden Gefahrumstände tatsächlich bekannt waren (vgl. zu dieser Rücktrittsvoraussetzung Senatsurteil vom 13. Oktober 1982 - IVa ZR 67/81 - VersR 1983, 25), wird häufig nur durch Rückfragen bei den Ärzten, die ihn behandelt haben, ermöglicht.
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
    Sollte der Kläger dem Versicherungsagenten, dessen Wissen sich die Beklagte als eigenes zurechnen lassen muß (Senatsurteil, BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86]), bei der Antragsaufnahme zu erfragten Gesundheitsumständen immerhin soviel mitgeteilt haben, daß der Beklagten damit vor Augen geführt wurde, hier könne nach ihren Risikoprüfungsgrundsätzen eine unveränderte Vertragsannahme fraglich werden, steht zugleich fest, daß sich die Beklagte eine Rücktrittsmöglichkeit bezüglich dieses Sachverhalts für die Zeit nach Vertragsabschluß nicht dadurch gesichert hat, daß sie Rückfragen, die ihr zur Vervollständigung und Abrundung dieses bereits gegebenen Kenntnisstandes geboten erscheinen mußten, zunächst unterließ und erst beim Geltendmachen eines Versicherungsfalles nachholte (vgl. dazu auch Senatsurteil, BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88]).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
    Ein Unterlassen einer gebotenen Anzeige könnte zudem nur dann zu einem Rücktrittsrecht der Beklagten führen, wenn sich eine unverzügliche Anzeige auf die Entscheidung der Beklagten noch ausgewirkt hätte, ihr also so zeitig zugegangen wäre, daß ihr genügend Zeit geblieben wäre, um von einer Vertragsannahme abzusehen oder sie zumindest gemäß § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB zu widerrufen (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 1/83 - VersR 1984, 884).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
    Beweispflichtig dafür, wann mit der erlangten Kenntnis der Beklagten die Rücktrittsfrist in Lauf gesetzt worden ist, ist allerdings der Kläger (Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Füllt - wie hier - ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen (BGHZ 102, 194 ff.; Senatsurteile vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a; vom 11. November 1992 aaO unter 2).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Ausreichende Kenntnis des Versicherers vom Rücktrittsgrund verlangt deshalb ausreichende Kenntnis von einer solchen Obliegenheitsverletzung; seinen Rücktritt auf einen bloßen Verdacht hin auszuüben, ist der Versicherer nicht gehalten (Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Wann die Rücktrittsfrist in Lauf gesetzt worden ist, hat der Versicherungsnehmer zu beweisen (Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Das Berufungsgericht wird dieses Vorgehen unter Auswertung der es erläuternden Aussage des Zeugen R. bzw. erforderlichenfalls aufgrund dessen erneuter Vernehmung nach den im Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 VersR 1991, 170 unter 3 entwickelten Kriterien zu prüfen haben.
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Ausreichende Kenntnis von einer Verletzung der Anzeigeobliegenheit hat die Beklagte mithin durch die Auskunft des Hausarztes nicht erlangt; den Rücktritt auf Verdacht auszuüben war die Beklagte aber nicht gehalten (Senatsurteil vom 20. September 1989 - IVa ZR 107/88 - BGHZ 108, 326, 328; Urteil vom 28. November 1990, VVGE § 20 VVG Nr. 2 = VersR 1991, 170 unter 3 d).

    Der Versicherer darf deshalb die verhältnismäßig kurze Rücktrittsfrist des § 20 Abs. 1 VVG nicht dadurch unterlaufen, daß er gebotene Rückfragen unterläßt oder zurückstellt; er hat sie vielmehr in angemessener Zeit durchzuführen (Senatsurteil vom 28. November 1990, aaO).

  • OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 13 W 5/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Kfz-Diebstahl in der Kfz-Kaskoversicherung

    Es kann dahinstehen, ob insoweit auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem der Versicherer den Versicherungsschein ausstellt und damit seine Annahmeerklärung abgibt oder aber im Hinblick auf § 130 Abs. 1 S. 2 BGB den Zugang der Annahmeerklärung beim Versicherungsnehmer (vgl. BGH VersR 1991, 170, 172).

    Eine entsprechende Kenntnis ihres Versicherungsagenten als ihres Wissensvertreters in zusammenhang mit dem Abschluß des streitigen Versicherungsvertrages muß sich die Beklagte in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB insoweit zurechnen lassen (vgl. BGH, VersR 1991, 170, 171; Palandt/Heinrichs, BGB 57. Aufl., § 166 BGB , Rn. 6 m.w.N.).

    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt hat, wobei der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, wann er Kenntnis erlangt hat und damit die Frist in Lauf gesetzt worden ist (BGH, VersR 1991, 170, 171).

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Diese Angaben mußten der Beklagten, der sie als bekanntgegeben zuzurechnen sind, die Notwendigkeit aufdrängen, zur Abrundung ihrer noch unzulänglichen Kenntnisse rückzufragen (so schonSenatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a).

    Daß sie davon absah, ihre Kenntnisse in dem für eine Risikoprüfung unerläßlichen Ausmaß durch Rückfrage abzurunden, und dies erst nachholte, als der Kläger den Eintritt des Versicherungsfalles geltend machte, ginge zu ihren Lasten (so schon Senatsurteil vom 28. November 1990 aaO).

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Er hat weiter ausgesprochen, daß das Unterlassen der Risikoprüfung nicht nur, wie in den Entscheidungen in BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88] und vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a - allein angesprochen, zu einer Versäumung der Rücktrittsfrist führt, sondern dem Versicherer schon die Rücktrittsberechtigung nimmt.
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2007 - 5 W 310/06

    Lebensversicherung: Anzeige eines unerklärlichen starken Gewichtsverlusts bei

    Hierfür ist dem Versicherer angemessene Zeit zu lassen (BGH, Urt. v. 28.11.1990, IV ZR 219/89, VersR 1991, S. 170 ff; OLG Hamm, RuS 1990, S. 37 ff; Römer/Langheid, aaO, § 20, Rdnr. 1, m.z.w.N.).

    Zwar kann anerkanntermaßen ein Unterlassen der gebotenen Anzeige nur dann zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers führen, wenn sich die unverzügliche Anzeige auf die Entscheidung des Versicherers noch ausgewirkt hätte, ihm also so zeitig zugegangen wäre, dass ihm genügend Zeit geblieben wäre, um von einer Vertragsannahme abzusehen oder sie zumindest gemäß § 130 Abs. 1 S. 2 BGB zu widerrufen (BGH, Urt. v. 28.11.1990, IV ZR 219/89, VersR 1991, 171; BGH, Urt. v. 27.6.1984, IVa ZR 1/83, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Wann die Rücktrittsfrist in Lauf gesetzt worden ist, hat der Versicherungsnehmer zu beweisen (BGHZ 108, S. 326 ff sowie BGH, VersR 1991, S. 170 ff).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 A 6.96

    Keine Vollmachtsbeschränkung bei Versicherungsagenten

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verneinung einer

  • OLG Stuttgart, 28.07.2022 - 7 U 370/21

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei unterlassener

  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90

    Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch

  • OLG Hamm, 21.06.2000 - 20 U 196/99

    Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den

  • OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 111/99

    Beginn der Kündigungsfrist gem. § 6 Abs. 1 VVG

  • OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichtverletzung durch Nichtangabe

  • OLG Köln, 16.02.1995 - 5 U 210/94

    Krankenversicherungsrecht: Kosten einer Entzugsbehandlung

  • OLG Bamberg, 03.02.2011 - 1 U 127/10

    Monatsfrist - Rechte des Versicherers bei Anzeigepflichtverletzung des

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