Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 01.10.1990 - 6 C 443/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Abschleppkosten - unerlaubtes Abstellen auf einem Privatparkplatz
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag
Besprechungen u.ä.
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Abschleppkosten - unerlaubtes Abstellen auf einem Privatparkplatz
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 353
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07 Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn im Einzelfall durch das Abschleppen aller Voraussicht nach ein Schaden verhindert worden wäre, der höher als die Abschleppkosten gewesen wäre und den Halter oder den Fahrer eine Ersatzpflicht getroffen hätte (vgl. dazu Baldringer/Jordans NZV 2005, 75, 77; AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 730, 731; AG Berlin-Wedding NJW-RR 1991, 353; Stöber DAR 2006, 486, 487; AG München NJW 1996, 853, 854;… Lange in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, § 683 Rdnr.41.2).
Rechtsprechung
LG Köln, 07.07.1989 - 21 O 341/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; StVG § 7 abs. 1; BGB § 823
Zum Nachweis der Unfallmanipulation - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 353
- VersR 1991, 440
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus LG Köln, 07.07.1989 - 21 O 341/88
Da somit ein "Unfall" i. S. d. § 7 Abs. 1 StVG nicht vorliegt, entfällt auch jeder Anspruch aus Gefährdungshaftung (BGH VersR 1978, 862).Versicherungsgesellschaft und dem Erstbekl., darzutun und zu beweisen (BGH VersR 1978, 862).
- LG Heidelberg, 28.09.2016 - 1 S 11/15
Berufung im Schadenersatzprozess nach Kfz-Unfall: Berücksichtigung von …
Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang einige Indizien herausgearbeitet, deren Vorliegen für die Vortäuschung eines Unfalls typisch sind: Anmietung eines robusten Schädigerfahrzeugs (LKW) kurz vor dem Unfall mit Vollkaskoversicherung; Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug; persönlicher Kontakt zwischen den Unfallbeteiligten bereits vor dem Unfall; Unfall geschieht an einem abgelegenem Ort und zu einem Zeitpunkt, an dem nicht mit Zeugen gerechnet wird; häufige Unfallbeteiligung der Beteiligten; das beschädigte Fahrzeug entstammt der so genannten Luxusklasse; ein geringes bzw. kein Verletzungsrisiko der Beteiligten (LG Köln, Urteil vom 07.07.1989, Az.: 21 O 341/88, NJW-RR 1991, 353, 354; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1995, Az.: 1 U 255/94, r+s 1996, 132, 134).