Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.10.1990

Rechtsprechung
   KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90   

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https://dejure.org/1990,3738
KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90 (https://dejure.org/1990,3738)
KG, Entscheidung vom 30.11.1990 - 24 W 3939/90 (https://dejure.org/1990,3738)
KG, Entscheidung vom 30. November 1990 - 24 W 3939/90 (https://dejure.org/1990,3738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft ; Überprüfung eines Mehrheitsbeschlusses als dem Rahmen einer ordnungsgemäßen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen; kein Schadensersatz aus Stimmverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 23; WEG § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 402
  • ZMR 1991, 233
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

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  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

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  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

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  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die Wohnungseigentümer Teilhaber zu Bruchteilen (BayObLGZ 1984, 198, 207; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 31 und § 28 Rdn. 126; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 25; Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 31) oder zur gesamten Hand sind (BayObLG ZMR 1995, 130, 132; KG NJW-RR 1988, 844; KG OLGZ 1991, 172, 173; ZMR 1994, 277, 279; Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 155, 157).
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Eine Ausnahme ist nur für den Fall zu machen, daß ein Miteigentümer eine gemeinschaftliche Schuld unmittelbar im Außenverhältnis über seinen Anteil hinaus direkt begleicht, da der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (BGH NJW 1990, 2386; KG NJW-RR 1991, 402).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Sie sind damit für alle Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bindend (§ 10 Abs. 3 WEG ) und können nicht Grundlage von Schadensersatzansprüchen gegen Wohnungseigentümer oder Verwalter sein (BayObLGZ 1974, 86, 89; BayObLG NJW-RR 1992, 15 f.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 132, 139; KG NJW-RR 1991, 402 ).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2017 - 25 S 55/16

    Instandsetzungspflicht bei feuchtem Estrich - sonst droht Schadensersatz!

    Denn grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer weder zur Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen verpflichtet noch zur Mitwirkung an der Willensbildung in einem bestimmten Sinne (BGH Urteil vom 17.10.2014, V ZR 9/14; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.1990, 24 W 3939/90; Bärmann - Merle, WEG, 13. Aufl. 2015, § 21 Rn. 54).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 15 W 109/04

    Ausgleich von Direktzahlungen an Gemeinschaftsgläubiger

    Einen darauf beruhenden persönlichen Rückgriffsanspruch können die Beteiligten zu 1) in eigenem Namen im Verfahren nach dem WEG verfolgen (BGH NJW 1985, 912; KG OLGZ 1991, 172 = NJW 1991, 402).
  • KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93

    Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung

    Eine Haftung der Miteigentümer für die Stimmabgabe in der Versammlung scheidet im übrigen ebenfalls aus, weil als Kontrollinstanz für die Ordnungsmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen regelmäßig das gerichtliche Beschlußanfechtungsverfahren vorgesehen ist (Senat OLGZ 1991, 172 = NJW-RR 1991, 402 = MDR 1991, 542 = ZMR 1991, 233 = WM 1991, 130 = WE 1991, 134 = DWE 1991, 29 = GE 1991, 303).
  • KG, 17.10.2001 - 24 W 9876/00

    Keine Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse

    Es bedarf keiner vertiefenden rechtlichen Erörterung, ob überhaupt eine Haftung der Wohnungseigentümer für ihre positive Stimmabgabe in der Versammlung anzunehmen ist, weil nämlich als Kontrollinstanz für die Ordnungsmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen regelmäßig das gerichtliche Beschlussanfechtungsverfahren vorgesehen ist (Senat OLGZ 1991, 172 = NJW-RR 1991, 402 = ZMR 1991, 233 = WE 1991, 134; Senat ZMR 1994, 124; Staudinger/Bub, WEG, § 25 Rdnr. 240; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Auflage, § 25 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 25 Rdnr. 163 a) oder ob zumindest bei vorsätzlicher Verletzung der Treuepflicht ein Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer untereinander anzunehmen ist, wenn der Eintritt des Schadens nicht durch Anfechtung des Eigentümerbeschlusses verhindert werden kann (vgl. BGHZ 129, 136 = NJW 1995, 1739 zu den Treuepflichten eines Minderheitsaktionärs) und ob die Eigentümergemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung insgesamt oder wirklich nur die dem Eigentümerbeschluss zustimmenden Wohnungseigentümer haften.
  • KG, 01.07.1991 - 24 W 5554/90

    Umlagebeschluss über offene Altschulden nach Eigentümerwechsel; Bemessung der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4426
BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90 (https://dejure.org/1990,4426)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90 (https://dejure.org/1990,4426)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - BReg. 2 Z 122/90 (https://dejure.org/1990,4426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Unterbindung von Störungen des Gemeinschaftsfriedens; Umfang der Ermächtigung eines Verwalters durch Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 402
  • BayObLGZ 1990, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Die absolute Beschlußunzuständigkeit macht einen Beschluß nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BayObLGZ 1984, 198, 203; 1985, 345, 346; 1990, 312, 314; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 123; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 25; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 397; krit. Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 113 ff).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers

    Insbesondere steht bei der sofortigen Beschwerde der Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erweiterung der beschränkten Rechtsmittelanträge nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 2831; BayObLG NJW-RR 1991, 402).

    In einer Beschränkung des Rechtsmittels kann ein Verzicht nur beim Vorliegen weiterer Umstände angenommen werden (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1991, 402 m. w . N.).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Aus ihr ergibt sich nicht unzweideutig, daß der Sohn der Betroffenen sein Recht auf Überprüfung der ihn belastenden Entscheidung aufgeben und diese hinnehmen wollte (vgl. BGHZ 2, 112/117; BayObLG NJW-RR 1991, 402/403).
  • BayObLG, 10.02.1998 - 2Z BR 172/97

    Pachten eines Grundstücks, auf dem in der Baugenehmigung zur Auflage gemachte

    Soweit in diesen Fällen keine Nichtigkeit gegeben ist, sind die Beschlüsse jedenfalls im Fall der Anfechtung für ungültig zu erklären (BayObLG NJW-RR 1991, 402 f. m.w.N.).
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