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   OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89   

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OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89 (https://dejure.org/1989,3122)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.12.1989 - 1 U 3158/89 (https://dejure.org/1989,3122)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 1 U 3158/89 (https://dejure.org/1989,3122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkungsanfechtung im Konkursverfahren; Begriff 'Unentgeltlich' im Sinne des § 32 Nr. 1 Kostenordnung (KO) ; Anspruch auf Rückgewähr; Aufrechnung gegen den konkursrechtlichen Rückgewähranspruch; 'Gewinn'-Auszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 32 Nr. 1, § 37 Abs. 1, § 55 Nr. 1; BGB § 814

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 109
  • NJW-RR 1991, 448 (Ls.)
  • ZIP 1990, 463
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89
    "Unentgeltlich" im Sinne des § 32 Nr. 1 KO ist eine Leistung, der nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Gegenleistung gegenübersteht und für die der Gemeinschuldner auch sonst nichts erhält, was objektiv ein Ausgleich der Leistung ist oder jedenfalls nach dem Willen der Beteiligten sein soll (BGHZ 41, 298 [BGH 15.04.1964 - VIII ZR 232/62] /300; 71, 61/64 f.; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 32 Rdnr. II m.w.N.).

    Dabei braucht der Gegenwert nicht unbedingt in einer Vermehrung des aktiven Vermögens zu bestehen; für eine ausgleichende Gegenleistung reicht es vielmehr aus, daß infolge der Zuwendung des Gemeinschuldners eine gleichwertige Verbindlichkeit des Gemeinschuldners erlischt (BGHZ 41, 298 [BGH 15.04.1964 - VIII ZR 232/62] /300; Kuhn-Uhlenbruck a.a.O. Rdnr. 4).

    Das folgt daraus, daß der in § 32 Nr. 1 KO verwendete Begriff der "Verfügung" nicht nur Verfügungen im materiellen Recht, sondern auch sonstige Rechtsgeschäfte und sogar bloße Rechtshandlungen erfaßt (BGHZ 41, 298 [BGH 15.04.1964 - VIII ZR 232/62] /299), somit auch die Tilgungsbestimmung als einseitiges Rechtsgeschäft (Palandt-Heinrichs, 49. Aufl., § 362 Anm. 2 c).

  • BGH, 09.11.1961 - VII ZR 158/60

    Aufrechnung gegen die Rückforderung des unter Sittenverstoß Geleisteten durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89
    Fallgestaltung wäre unbillig und nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1962, 483 [BGH 09.11.1961 - VII ZR 158/60] zu einem ähnlich gelagerten Fall im Zusammenhang mit § 817 Satz 2 BGB ).
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89
    Auf den Anspruch des Konkursverwalters nach § 37 KO trifft dies an sich zu, da die konkursmäßige Rückgewährschuld erst aufgrund der Konkurseröffnung entsteht (BGHZ 15, 333/337; ZIP 1982, 76/78).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 190/80

    Verkauf eines Hausgrundstücks - Anfechtungsrecht eines Konkursverwalters für das

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89
    Auf den Anspruch des Konkursverwalters nach § 37 KO trifft dies an sich zu, da die konkursmäßige Rückgewährschuld erst aufgrund der Konkurseröffnung entsteht (BGHZ 15, 333/337; ZIP 1982, 76/78).
  • BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76

    Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.1989 - 1 U 3158/89
    "Unentgeltlich" im Sinne des § 32 Nr. 1 KO ist eine Leistung, der nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Gegenleistung gegenübersteht und für die der Gemeinschuldner auch sonst nichts erhält, was objektiv ein Ausgleich der Leistung ist oder jedenfalls nach dem Willen der Beteiligten sein soll (BGHZ 41, 298 [BGH 15.04.1964 - VIII ZR 232/62] /300; 71, 61/64 f.; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 32 Rdnr. II m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts zurückgewiesen (OLG Nürnberg ZIP 1990, 463).
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   OLG Stuttgart, 26.09.1990 - 8 W 268/90   

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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.1990 - 8 W 268/90 (https://dejure.org/1990,7749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 1990 - 8 W 268/90 (https://dejure.org/1990,7749)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 448
 
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