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   BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90   

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BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90 (https://dejure.org/1990,1828)
BayObLG, Entscheidung vom 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90 (https://dejure.org/1990,1828)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - BReg. 2 Z 77/90 (https://dejure.org/1990,1828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 465
  • MDR 1990, 1124
  • Rpfleger 1991, 4
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll, weil sonst die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (BayObLG, NJW-RR 1991, 465, OLG Hamm, OLGR 1996, 121, 122; OLG Zweibrücken, FGPrax 1997, 133, 134 und 2006, 103).

    Hat das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen eine unzulässige Zwischenverfügung zurückgewiesen, sind auf eine Rechtsbeschwerde seine Entscheidung und die Zwischenverfügung des Grundbuchamts aufzuheben (vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm, OLGR 1996, 121, 122).

    Eine Entscheidung in der Sache ist dem Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich, da der Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (BayObLG, NJW-RR 1987, 1204; NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm, FGPrax 2002, 146; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 282, 283).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Die beiden von dem Grundbuchamt erlassenen Zwischenverfügungen sind somit aufzuheben, und die Sache ist an dieses zur Entscheidung über den Eintragungsantrag zurückzugeben (BayObLG NJW-RR 1991, 465; Demharter, GBO, 26. Aufl., § 77 Rdn. 15).
  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 364/15

    Anwendbares ausländisches Recht

    Über den Eintragungsantrag selbst ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden (vgl. Demharter § 77 Rn. 15 m. w. N.); dies ist vielmehr Sache des Grundbuchamts, an das die Akten zurückgegeben werden (Bay ObLG NJW-RR 1991, 465).
  • OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Grundbuchamt bei

    Das Grundbuchamt hat unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats nunmehr erneut darüber zu entscheiden (BayObLG NJW-RR 1991, 465).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95

    Altrechtliches Miteigentum an unvermessenen Wegeflächen

    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlaß einer Zwischenverfügung in Betracht (i3GHZ 27, 310, 313; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ).

    Daher kann durch Zwischenverfügung nicht verlangt werden, eine nicht ausreichende Auflassung erneut zu erklären (BayObLG DNotZ 1989, 373, 374; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ; KEHE/Herrmann, a.a.O., § 18 GBO , Rn. 16 und 27).

    2. Da Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung ist und nicht die Eintragungsanträge selbst sind, kann über diese Anträge vom Rechtsbeschwerdegericht nicht entschieden werden (Senat, Beschluß vom 14.1. 1991 15 W 494/89; BayObLG DNotZ 1982, 438, 440; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ).

  • OLG Köln, 11.04.2019 - 2 Wx 69/19

    Voraussetzungen der Bildung von Wohnungseigentum auf mehreren Grundstücken

    Dies gilt ebenso für den genannten Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 26.07.1990 (2 Z 77/90).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04

    Grundbuch- und Insolvenzrecht: Insolvenzfeste Auflassungsvormerkung; ordentlicher

    Zwar stand der Verfügungsbefugnis der Antragstellerin zu 2) nicht entgegen, dass sie bei Erklärung der Auflassung auf die Antragsteller zu 1) nicht als Eigentümerin des betroffenen Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen war, sondern erst am 11.11.2002 als Eigentümerin des betroffenen Grundbesitzes eingetragen worden ist, weil in der in der UR-Nr. .../2002 enthaltenen Auflassungserklärung die Einwilligungserklärung der eingetragenen Eigentümerin Fa. A zur Weiterveräußerung auch ohne vorherigen Eintragung der Antragstellerin zu 2) lag (BayObLG NJW-RR 1991, 465; Palandt/Heinrichs: BGB, 64. Aufl., § 185, Rdnr. 8).
  • OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer notariellen Amtspflicht;

    In diesem Fall erlangt der weitere Erwerber durch seine Eintragung im Grundbuch ohne Zwischeneintragung des Auflassungsempfängers Eigentum unmittelbar vom bisher eingetragenen Eigentümer (§ 185 Abs. 1 BGB. vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 465).
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 2 Wx 227/13

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1042, 1043; BayObLG NJW-RR 1991, 465; Senat, FGPrax 2013, 153, 154; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 18 Rdn. 8 jeweils m.w.Nachw.).

    Eine Zwischenverfügung, mit der den Beteiligten eine Auflassung aufgegeben wird, ist mithin unzulässig (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1042, 1043; BayObLG NJW-RR 1991, 465; Demharter, a.a.O., § 18 Rdn. 32 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

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  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - 3 Wx 109/08

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel nach Wegfall des in Bezug genommenen Index

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 120/00

    Erfordernis der deckungsgleichen Willenserklärungen von Veräußerer und Erwerber

  • OLG München, 05.11.2015 - 34 Wx 331/15

    Ermittlungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich ausländischen Rechts

  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04

    Grundbuchsache: Weiterveräußerung durch den Auflassungsempfänger; Verlust der

  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00

    Umfang der Vollzugsvollmacht aus notariellem Kaufvertrag - Eigentumsübergang bei

  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 307/04

    Insolvenzverfahren: Wirkung der vorläufigen Vermögensverwaltung und des

  • OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13

    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach

  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

  • KG, 01.02.2011 - 1 W 3/11

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung gegen den nicht mit

  • OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Löschung von Forst- und Weiderechten

  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

  • OLG Nürnberg, 12.11.2010 - 9 W 1373/10

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Eintragung einer GbR aufgrund eines

  • OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 442/10

    Anforderungen an die Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch durch

  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 15 W 403/13

    Rechtsfolgen der Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 117/91

    Änderung der Gesellschafter nach Auflassung eines Grundstücks an die

  • OLG Brandenburg, 08.11.2016 - 5 W 126/16

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

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